Diese Biberburg im Landkreis Regen wurde angezündet und zerstört.
Biberhatz in Bayern
Seitdem die Landratsämter für Ausnahmegenehmigungen zum Fangen und Töten der Biber zuständig sind, läuft in Bayern ein Großangriff auf den pelzigen Wasserbewohner.
Stufe 1: Bibergegner, insbesondere in der CSU-Landtagsfraktion, setzten im September 2006 die neue Zuständigkeitsregelung durch. Beispielsweise im Landkreis Cham wurden daraufhin in wenigen Monaten 70 Biber erschossen. Enorm gewachsen ist seither der bürokratische und finanzielle Aufwand: Was vorher sieben Höhere Naturschutzbehörden kompetent und schnell erledigten, muss nun mit zehnfachem Personalaufwand von oft unvorbereiteten Landratsämtern abgedeckt werden.
Stufe 2: Einige CSU-Abgeordnete, vor allem aus Mittelfranken und Niederbayern, rütteln zudem am nationalen Schutzstatus des Bibers. Die Bayerische Staatsregierung startete dazu 2007 an den Naturschutzverbänden vorbei eine Initiative: Um streng geschützte Arten töten zu können, sollen nicht wie bisher Einzelfallgenehmigungen notwendig sein; stattdessen soll es pauschale landesweite Verordnungen für die Tötungen geben. Damit drohen Biberabschüsse im großen Stil - obgleich es in zwei Dritteln der bayerischen Biberreviere gar keine Konflikte mit der menschlichen Landnutzung gibt.
Stufe 3: Mehreren CSU-Abgeordneten, darunter MdB Ernst Hinsken, geht all dies aber immer noch nicht weit genug. Sie fordern, den europäischen Schutzstatus des Bibers für Bayern aufzuheben und die Tiere zu bejagen. Das Ziel der Abgeordneten: Der Biber soll aus der Kulturlanschaft verschwinden.