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Koalitionsvertrag: Auszüge

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD

6. Infrastruktur – Verkehr, Bau, Wohnen

Unsere Verkehrspolitik ist sich ihrer Verantwortung für Wirtschaft, Beschäftigung und Umwelt in Deutschland bewusst. Wir wollen mit einer integrierten und nachhaltigen Verkehrspolitik gute Voraussetzungen für die erforderliche Mobilität von Menschen und Gütern, für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze schaffen. Dazu gehören vor allem Erhalt, Modernisierung, Ausbau, bessere Nutzung, Anpassung und Vernetzung der Verkehrsinfrastruktur.

Die Leistungsfähigkeit des gesamten Verkehrssystems muss gesteigert werden. Dabei helfen Lösungen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, deren Entwicklung wir fördern. Um Innovationen, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Verkehrs zu stärken, nutzen wir steuerpolitische Gestaltungsmöglichkeiten. Im Zuge der europäischen Integration ist die Verbesserung der grenzüberschreitenden Verkehrswege von besonderer Bedeutung.

 

6.1 Verkehrsinfrastruktur leistungsfähig ausbauen, Investitionen verstetigen

Die Verkehrsprognosen des Bundesverkehrswegeplanes gehen im Vergleichszeitraum 1997 bis 2015 von massiven Steigerungen der Verkehrsleistungen aus. So werden die Verkehrsleistungen im Personenverkehr in diesem Zeitraum um 20% und im Güterverkehr um 64% steigen.

Wir erhöhen die Verkehrsinvestitionen. Der bedarfsgerechte Erhalt und Ausbau von Straßen, Schienen und Wasserstraßen wird gewährleistet. Zur Gewährleistung eines Mindestbedarfs für die Erhaltung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur werden wir im Zeitraum der 16. Legislaturperiode die Investitionslinie der Bundesverkehrswege deutlich erhöhen und verstetigen. Investitionsmittel des Bundes in die Verkehrsinfrastruktur sind nicht als Subventionen zu werten.

Der Schienenverkehr ist unverzichtbar, um das Verkehrswachstum der Zukunft ökonomisch effizient und ökologisch verträglich zu bewältigen. Wir werden Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsvermögen der Schiene weiter stärken. Für den erhalt und Ausbau der Schienenwege sowie für die Planungssicherheit des Netzbetreibers müssen die Mittel für die Eisenbahninfrastruktur deutlich erhöht und dauerhaft auf dem erhöhten Niveau verstetigt werden.

 

6.4 Maritimen Standort und Binnenschifffahrt stärken

Die maritime Wirtschaft ist ein wesentlicher Garant für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland auf den wachsenden globalen Märkten. Wir wollen gemeinsam mit den Küstenländern, der Wirtschaft und Gewerkschaften den auf den Maritimen Konferenzen eingeschlagenen Weg zur Stärkung des maritimen Standortes fortsetzen. Dabei müssen internationale Wettbewerbsverzerrungen und Harmonisierungsdefizite auf europäischer Ebene abgebaut werden – unter Ausnutzung aller nationalen Handlungsspielräume.

Der Wettbewerb zwischen den europäischen Häfen ist ein wichtiger Schritt zu möglichst effizienten Lösungen und darf nicht durch staatliche Beihilfen verzerrt werden. Unser Ziel ist es, die notwendigen seewärtigen und landseitigen Anbindungen der deutschen Seehäfen gezielt und koordiniert auszubauen.  Den deutschen Reedereistandort werden wir weiter stärken. Die erfolgreichen Instrumente wie Tonnagesteuer und Lohnsteuereinbehalt erhalten wir.

Die Leistungsfähigkeit des Maritimen Sicherheitszentrums wird nach drei Jahren evaluiert. Es ist dabei dann auch zu prüfen, ob das bestehende Konzept vorteilhaft ist oder die Einrichtung einer „Nationalen Küstenwache“ angestrebt werden sollte.

Die Sicherung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Binnenschifffahrt ist für die Koalition ein zentrales Anliegen. Die deutsche Binnenschifffahrt als unbestritten sicherer und umweltfreundlicher Verkehrsträger muss in den kommenden Jahren im Gesamtverkehrssystem deutlich an Bedeutung gewinnen.

Für die Binnenschifffahrt sind gut erhaltene Wasserstraßen in einem integrierten Verkehrssystem ebenso unverzichtbar wie für die Effizienz von Logistikketten.

Das Handlungskonzept des Forums Binnenschifffahrt werden wir bei der weiteren Arbeit berücksichtigen.

Die im 15. Bundestag bereits verabschiedete steuerliche Förderung über den § 6b
EStG soll endgültig gesetzlich verankert werden.

 

7.4 Nationales Naturerbe

Unser Land verfügt über ein reichhaltiges Naturerbe. Dieses wollen wir für zukünftige Generationen bewahren. Es geht um eine neue Partnerschaft von Naturschutz, nachhaltiger Landwirtschaft und umweltverträglichem Tourismus. Wir werden daher:

  • gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen des Bundes (inkl. der Flächen des „Grünen Bandes“) in einer Größenordnung von 80.000 bis 125.000 Hektar unentgeltlich in eine Bundesstiftung (vorzugsweise DBU) einbringen oder an die Länder übertragen. Zur kurzfristigen Sicherung des Naturerbes ist ein sofortiger Verkaufsstopp vorzusehen;
  • anstreben, den Flächenverbrauch gemäß der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie auf 30 ha/Tag bis 2020 zu reduzieren und für ein Flächenressourcenmanagement finanzielle Anreizinstrumente entwickeln;
  • mit einer nationalen Strategie den Schutz der Natur verbessern und mit einer naturverträglichen Nutzung kombinieren;
  • die Natura 2000-Richtlinie im Rahmen des europäischen Rechts mit Augenmaß umsetzen; 
  • wo sinnvoll möglich, den Schutz naturnaher Lebensräume durch kooperative Lösungen, insbesondere den Vertragsnaturschutz, sicherstellen. Soweit notwendig, werden ordnungsrechtliche Maßnahmen eingesetzt; 
  • unsere Flüsse und ihre Auen als Lebensadern der Landschaft und in ihrer Funktion für einen vorbeugenden Hochwasserschutz erhalten und entwickeln.


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