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Transrapid

Gerichtsentscheid über Volksbegehren im April

Der bayerische Verfassungsgerichtshof wird  am 4. April über die Zulässigkeit des Volksbsgehrens entscheiden.  Aus Sicht des Bundes Naturschutz und des Aktionsbündnisses contra Transrapid ist das geplante Volksbegehren "Für Bayern - Nein zum Transrapid" rechtlich zulässig.

Bei dem Volksbegehren geht es sich nicht um Ausgaben erhöhende, sondern um Ausgaben mindernde Forderungen. Zudem könnte die Bevölkerung bei dem Volksbegehren eine klare Sachentscheidung mit Ja oder Nein zum Transrapid treffen.

Anfang Januar hatte Innenminister Joachim Hermann  mitgeteilt, dass er das beantragte Volksbegehren für rechtlich unzulässig hält. Der Zulassungsantrag wurde damit automatisch zur Prüfung dem bayerischen Verfassungsgerichtshof weiter geleitet. Das Innenministerium begründet die Ablehnung damit, dass es über Budgetfragen kein Volksbegehren geben dürfe.
„Wir sind optimistisch, dass sich die Menschen in Bayern weder von den Halbwahrheiten und Notargumenten der Staatsregierung noch von der industriefinanzierten Werbekampagne der Transrapidprofiteure beeindrucken lassen“, so Monika Barzen, Sprecherin des gemeinnützigen „Aktionskreis contra Transrapid e.V.“ und Beauftragte des Volksbegehrens. 

Notlügen und Nötigung zur Rettung einer Fehlplanung? 

Die Transrapidfreunde und -profiteure versuchen, mit einer laut eigenen Aussagen über 400.000 Euro teuren Werbekampagne und Notlügen das Volksbegehren zu diskreditieren. „Es grenzt an Nötigung, wenn Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein und die zuständige Wirtschaftministerin Emilia Müller behaupten, ohne den Transrapid wären Nahverkehrsprojekte in ganz Bayern schlechter zu finanzieren“, kritisiert Richard Mergner, BN-Landesbeauftragter. Das Gegenteil sei der Fall. Denn es werde verschleiert, dass mit dem Verkauf letzter Reste von Staatsvermögen die Staatsregierung 490 Millionen Euro für die Subventionierung der Transrapid- und Bauindustrie  ausgeben wolle. Weiter sollen mit fast 985  Millionen Euro Bundesgeldern der Steuerzahler und mit weiteren 100 Millionen Euro die Bahnkunden zur Kasse gebeten werden.

Bayern soll Notbremse ziehen

Mit diesen Geldern könnten jedoch nicht nur eine schnellere Anbindung des Münchner Flughafens auf den bestehenden und ausbaufähigen S-Bahn-Linien sondern auch dringend nötige Bahnprojekte wie eine Regio-S-Bahn im Raum Augsburg realisiert werden.
„Wir fordern, dass Ministerpräsident Günther Beckstein endlich die Notbremse zieht und nicht weiter Steuergelder für den schwebenden Unsinn Transrapid verschleudert werden.  Umso schneller können die Planungen des Wirtschaftministeriums für eine Beschleunigung der S-Bahn, die vom ehemaligen Wirtschaftminister Otto Wiesheu schon im Jahr 2001 im Landtag verkündet wurden, wieder aus der Schublade geholt und realisiert werden,“ erläutern die Initiatoren des Volksbegehrens.

 

Mehr Info: Brennpunkt Transrapid

 

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