Der BN-Vorsitzende Prof. Dr. Hubert Weiger und der kanadische Farmer, Gentechnikkritiker und Träger des alternativen Nobelpreises Percy Schmeiser
BN fordert bayerische Vorreiterrolle für Gentechnikfreiheit
Der Kampf für gentechnikfreie Lebensmittel und Landwirtschaft prägte die diesjährige Delegiertenversammlung des Bundes Naturschutz (BN), die am 24. und 25. April in Fürth stattfand. „Keine Freisetzung, kein kommerzieller Anbau und keine Verfütterung gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland“, so lautete die einstimmig beschlossene Forderung der Delegierten an die Politik.
Vorausgegangen war diesem Beschluss ein eindrucksvoller Vortrag des weltbekannten Gentechnikkritikers Percy Schmeiser. Der kanadische Farmer und Träger des alternativen Nobelpreises hatte den BN-Vertretern noch einmal verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Gentechnik zu stoppen, bevor es zu einer unkontrollierbaren Ausbreitung kommt, wie in seiner Heimat bereits geschehen. Das Ehepaar Louise und Percy Schmeiser soll, so beschlossen es die Delegierten, heuer mit dem Bayerischen Naturschutzpreis des BN, Bayerns höchster Auszeichnung im Naturschutzbereich geehrt werden. Damit würdigt der BN, so der Landesvorsitzende Prof. Hubert Weiger, auch besonders die unermüdliche Unterstützung bayerischer lokaler Initiativen gegen die Agrogentechnik durch Percy Schmeiser.
Der Beschluss der Delegierten zur Gentechnik wendet sich an die Bundes- und die bayerische Staatsregierung und enthält folgende Forderungen:
- Einsatz für ein Moratorium für die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU
- Einsatz für die Entwicklung eines verschärften Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU, die gesundheitliche und sozio-ökonomische Faktoren berücksichtigt
- Einsatz für nationale Anbauverbote, so dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auch rechtlich zur gentechnikfreien Zone werden können
- Einsatz für einen Widerruf für alle Patente auf gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut sowie auf Tiere
- Einsatz für den Widerruf aller in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen und weiterverarbeiteten Produkte, solange die Risiken nicht verlässlich auszuschalten sind
- Beibehaltung des Reinheitsgebotes für Saatgut – mit der Festlegung der Nachweisgrenze als einzig akzeptablem Wert
- Beibehaltung der gesamtschuldnerischen Haftung im deutschen Gentechnikgesetz und vollständige Haftungs- und Risikoübernahme durch Gentechnikkonzerne und Gentechnikbauern