Darum geht es: die noch intakte Landschaft des Isentals.
In der Folge ist festzustellen, dass in den letzten Jahren die Fachplanung der bayerischen Behörden offensichtlich in einem extremen Maß den politischen Vorgaben unterworfen wurde. Behörden, die sich bis dato dezidiert für die Trasse Haag (B12) ausgesprochen hatten, kamen nun plötzlich zu genau entgegen gesetzten Ergebnissen. Andere Fachstellen wurden gar nicht mehr einbezogen oder äußerten sich auf sarkastische Art und Weise.
Dazu kommt ein weiteres Problem. Obwohl die Erörterungsverfahren auch für den zweiten und dritten Abschnitt des strittigen Bereichs zwischen Forstinning und Heldenstein schon seit mehreren Jahren abgeschlossen sind, werden die Planfeststellungsbeschlüsse nicht erlassen. Der Verdacht liegt auf der Hand, dass der Freistaat Bayern ganz bewusst nur mit dem ersten kurzen, Abschnitt Forstinning – Pastetten ins Verfahren gehen wollte. Denn dieser ist relativ unproblematisch, würde aber bereits die Weichen für die beiden langen, sehr problematischen Abschnitte stellen. Im Rahmen des „Blicks nach vorn“ wurden diese Abschnitte jedoch in der Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht mit der notwendigen Tiefe behandelt. Die Kläger wurden mehrmals darauf hingewiesen, dass dafür ja noch die Klagemöglichkeit in eben diesen Folgeabschnitten bestünde. Eine ganze Reihe landwirtschaftlicher Betriebe hat deshalb auch schon Klagen angekündigt, sobald die folgenden Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen.
Im Rahmen eines resümierenden Blicks auf diese seit 1977 währende Planung sei noch auf eine weitere Besonderheit hingewiesen. In den allermeisten Streitfällen geht es stets um die Abwägung gegensätzlicher Ziele. Die für die Umwelt verträglichere Lösung kollidiert oft mit der Landwirtschaft, die für die Menschen günstigere kostet mehr Geld und so weiter. Der Trassenstreit bei der A 94 zeigt hier hingegen eine seltene Zielharmonie. Wie oben kurz gezeigt, konnten ja auch die Fachbehörden des Freistaats bis vor wenigen Jahren dieses Ergebnis teilen.
Mittlerweile allerdings darf dies alles offensichtlich keine Rolle mehr spielen. So wie auch die Kostenfrage permanent verschleiert wird. Denn zwar gibt der Planungsträger zu, dass die Trasse Dorfen (Isental) um 6 Prozent teurer käme. Gleichwohl ist der Unterschied weit untertrieben, da beispielsweise der Aufwand für die Hangtrasse überhaupt keinen Eingang in den Kostenvergleich gefunden hat. Auch der deutlich höhere Erhaltungsaufwand der Trasse Dorfen (Isental) mit den vielen Brücken wird nicht mit einbezogen. Und schließlich gaben die Beamten des Freistaats in der VGH-Verhandlung eine Erklärung zu Protokoll, die auch ins Urteil Eingang fand. Danach sei man bereit, im Extremfall zur Rettung der Trasse Dorfen (Isental) für gefährdete Fledermäuse eine drei bis vier Kilometer lange Einhausung zu bauen. Die Kosten dafür würden sich auf 75 bis 100 Millionen Euro belaufen. Allein dadurch würden sich die Gesamtkosten um mindestens 20 Prozent erhöhen.
Zum aktuellen Stand (Mai 09): Nach den Niederlagen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowie dem Bundesverwaltungsgericht haben wir Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Außerdem wurde eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gerichtet. Parallel dazu laufen im verstärkten Maße die Bemühungen, die politischen Entscheidungsträger in Land und Bund, doch noch davon zu überzeugen, daß die Trasse Haag (B12) aus ökologischen und ökonomischen Grünen die eindeutig bessere Lösung darstellt.