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Was ist Biodiversität?

Auwald

„Biodiversität“ heißt auch „biologische Vielfalt“ oder "Vielfalt des Lebens". Der Begriff umfasst mehr als Artenvielfalt: er beinhaltet die Vielfalt aller Erscheinungsformen des Lebens, dass heißt die Vielfalt der Arten, die genetische Vielfalt innerhalb der Arten sowie die Vielfalt der Lebensräume der Natur- und Kulturlandschaft und die Vielgestaltigkeit der für verschiedene Lebensräume typische Artengemeinschaften (Ökosysteme). Auch die Vielfalt der Kulturarten ist beinhaltet (Agrobiodiversität).

Seitdem Menschen im großindustriellen Maßstab in die Umwelt eingreifen, beschleunigt sich der Artenverlust weltweit extrem (6. Aussterbewelle). Aus Besorgnis über das menschengemachte Verschwinden der Artenvielfalt wurde der Begriff Biodiversität im internationalen politischen Rahmen eingeführt.

Wichtig für die biologische Vielfalt ist auch die Vielfalt nichtbiologischer Faktoren: Alle Zentren der Biologischen Vielfalt zeichnen sich auch durch eine hohe Vielfalt  beispielsweise von Bodentypen, Höhenunterschieden, Niederschlagsverteilung oder Temperatur aus. Internationale Biodiversitätszentren liegen vor allem in tropisch-subtropischen Gebieten: etwa 70% aller Tier- und Pflanzenarten kommen in den 17 „Megabiodiversitätsländern“ entlang des Äquators vor.

Weltweit sind derzeit etwa 1,8 Millionen Arten beschrieben, doch ein weitaus größerer Teil der Arten ist noch gar nicht bekannt. Schätzungen gehen von bis zu 20-30 Millionen Arten auf der Erde aus. Gerade bei den Wirbellosen sind viele Arten noch nicht wissenschaftlich beschrieben (mehr: Infoblatt Artenvielfalt).

Die Konvention über die biologische Vielfalt

Das Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) wurde 1992 auf der UN-Weltkonferenz in Rio de Janeiro verabschiedet. Es ist das erste internationale Regelwerk, das den Schutz aller biologischen Teile sowie auch deren nachhaltige Nutzung durch den Menschen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der aus der Nutzung entstehenden Vorteile umfasst. 190 Staaten haben weltweit das Abkommen ratifiziert, d.h. sich zu dessen Umsetzung verpflichtet. Deutschland hat die „CBD“ 1993 ratifiziert und 1998 als Gesetz verabschiedet. Die Verpflichtung gilt natürlich im eigenen Land, beinhaltet aber auch die Verpflichtung, andere Länder (z.B. Entwicklungsländer) beim Erhalt der Biodiversität zu unterstützen. 

Die europäischen Staaten haben sich zur Umsetzung der Konvention 2001 dazu verpflichtet, bis 2010 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa aufzuhalten („Stopp the loss“). 2002 verabschiedete dann auch die Konferenz der Vertragsstaaten einen Strategieplan mit dem Ziel „bis 2010 eine erhebliche Verringerung der aktuellen Rate des Verlustes an biologischer Vielfalt auf globaler, regionaler und nationaler Ebene als Beitrag zur Minderung der Armut und zum Nutzen allen Lebens auf unserem Planeten zu erreichen.“

Dieses „2010-Ziel“ wurde 2005 erneut bestätigt. 2006 legte die Europäische Kommission einen „Aktionsplan“ bis 2010 vor. Da das Ziel nicht erreicht wurde, wird ein „post-2010-Biodiversitäts-Ziel“ erarbeitet und bei der nächsten Internationalen Konferenz der Vertragspartner (COP 10) im Oktober 2010 in Japan (Aichi/ Nagoya) verabschiedet (vgl. www.cbd.int/aniec2010: Aichi/ Nagoya International E-Conference on the post-2010-Biodiversity-Target (ANIEC 2010). 

 

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