Zu der zunehmend verschärften Diskussion um das Lebensrecht des Wolfes in den bayerischen Alpen bezieht der BN mit folgenden Forderungen Stellung:
1. Forderungen nach einer wie auch immer gearteten Entnahme des Wolfes oder nach der Ausweisung einer „No-go-area“ in Teilen Bayerns oder für ganz Bayern, wie von einigen Beteiligten gefordert, kommen für den BN nicht infrage und stehen außerhalb der rechtlichen Vorgaben und der internationalen Verpflichtungen des Freistaates Bayern.
Der BN hat den Umweltminister aufgefordert, eine klare Positionierung einzunehmen gegen eine „Entnahme“ des Wolfes und gegen die Forderungen, die bestimmten Wildtieren in Bayern – einem Land das so stolz ist auf sein Motto „Leben und leben lassen“ - das Lebensrecht generell und für immer verwehren wollen.
2. Entwicklung des Wolfsmanagementes: Die Entwicklung des Wolfmanagements muss in Entwicklung, Umsetzung und Verantwortung bei den zuständigen Gremien angesiedelt sein und darf nicht einseitig von einzelnen Interessengruppen (gleich welcher Seite) öffentlich mit bestimmten Forderungen verbunden und mit Alleinvertretungsanspruch diskutiert werden. Als zuständige Gremien für die Entwicklung und Verantwortung der Managementpläne für Bär, Wolf und Luchs wurden im Jahre 2007 beim damaligen StMUGV eine Arbeits- und eine Steuerungsgruppe „Große Beutegreifer“ eingerichtet. In der Arbeitsgruppe sind alle betroffenen Interessensgruppen vertreten. Der BN wünscht um der Sache willen, dass auch in Zukunft alle Beteiligten zuerst konstruktiv und ggf. mit Kompromissen in der Arbeitsgruppe mitarbeiten, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Mediale Alleingänge, die zu Gegenreaktionen provozieren, sind der Sache nicht dienlich.
3. Bessere Prävention und Förderprogramme: Prävention, also die Vermeidung von Schäden, muss Vorrang haben. Die Bemühungen hierzu müssen gestärkt werden: Dazu gehört ein Förderprogramm Herden- und Nutztierschutz mit mittelfristig gelenkter Beweidung in den vom Wolf derzeit oder auch zukünftig besiedelten Gebieten. Interessant wären Bonussysteme wie in skandinavischen Staaten bei Anwesenheit von großen Beutegreifern, also eine Inwertsetzung der seltensten Tierarten Bayerns. Der BN fordert zudem allgemein für die Sicherung der Biodiversität die Einführung einer "Biodiversitätsprämie" in Bayern.
4. Bessere Öffentlichkeitsarbeit: Nötig ist eine bessere Öffentlichkeitsarbeit, die situationsbezogen und vor Ort im Alpenraum stattfindet und ein fachliches Gegengewicht zu den rechtlich und fachlich unhaltbaren Forderungen nach Abschuss und "no-go-Areas" bildet.Die für den ganzen Alpenraum sehr wichtige Erstellung eines Strategie-Managementplanes im Rahmen der Alpenplattform (Alpenkonvention) muss auch von Bayern aus wieder konstruktiv unterstützt werden. Bayern ist derzeit das einzige Land, das eine Fortführung der Arbeiten blockiert, während andere Länder wie z.B. die Schweiz die möglichst rasche Erstellung des Planes und konstruktive inhaltliche Diskussion anmahnen. Wir halten es für nicht akzeptabel, dass Bayern einen alpenweit wichtigen Prozess unter Verweis auf eine nötige bayerische Klärung aufhält, da dieser Diskussionsprozess rechtlich äußerst fragwürdige Positionen beinhaltet, die kaum jemals Grundlage einer bayerischen oder alpenweiten Position sein können (wie z.B. die "no-go-Areas"). Antworten auf zweifelsohne vorhandene schwierige Fragen zum Management von alpenweit verbreiteten Wildtieren können nicht isoliert in Bayern gesucht, sondern entsprechend der Alpenkonvention nur in enger Abstimmung mit den anderen Ländern gefunden werden.
5. Alpenweite Zusammenarbeit:
Widtiere wie Bär, Wolf und Luchs haben große Reviere. Der Alpenraum muss als ganzes betrachtet werden. Die Arbeiten an einem alpenweiten Managementplan für diese Tiere im Rahmen der Alpenkonvention ist daher sehr wichtig. Sie darf auch von Bayern nicht blockiert werden.
--> Aktuelle Pressemitteilung des BN (21.02.2011) zur derzeitigen Hetzkampagne gegen Wildtiere in Bayern: