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Atomenergie

Atomkraft ist nicht sicher!

Die Risikostudie Kernkraftwerke der Reaktorsicherheitskommission (RSK) stellte 1989 (Umweltminister Töpfer) dem "sicheren" deutschen Atomreaktor ein verheerendes Zeugnis aus: "Auslegungsüberschreitende Störfälle" haben bis zu 14.000 Soforttote und hunderttausende "späte Todesfälle" zur Folge. Die dort errechnete Unfallwahrscheinlichkeit liegt beängstigend hoch: Für 20 deutsche Reaktoren mit je 32 Betriebsjahren werden 2 Prozent errechnet. Eine solche Katastrophe ist also alles andere als hypothetisch, wie das zehn Jahre vorher gefällte "Restrisiko"-Urteil (1) glauben machen will.

Rechnet man diese Unfallwahrscheinlichkeit auf alle 200 europäischen Reaktoren hoch, so ergibt sich: Eins zu sechs. Das ist wie einmal Würfeln und einen Sechser erzielen.

Dennoch sind Betreiber von Atomkraftwerken von einer Haftpflichtversicherung gesetzlich befreit. Wenn etwas passiert, muss also der Staat einspringen. Wirtschaftsminister Möllemann ließ 1991 die Folgekosten errechnen: Mehr als 5000 Mrd. €. Die volle Deckung ist unbezahlbar. Im internationalen Vergleich der OECD schneiden deutsche Atomkraftwerke schlecht ab.

Der Weiterbetrieb alter Atomkraftwerke birgt also höchstes Risiko.

(1) Das Bundesverfassungsgericht entschied in seinem Kalkar-Urteil von 1978, dass die Bevölkerung mit der Nutzung der Atomenergie ein "Restrisiko" als sozialadäquate Last zu tragen habe. Das Gericht sprach von "hypothetischen Risiken, die nach dem Stand der Wissenschaft unbekannt, aber nicht auszuschließen" seien. Die wenig später veröffentlichte Risikostudie der Bundesregierung rechnete aber vor, dass es um ganz reale, nicht um hypothetische Risiken geht.

 

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