Position zu Photovoltaik-Freilandanlagen (Solarfelder)
Der Bund Naturschutz setzt sich mit Nachdruck für eine Energiewende ein, in der die dezentrale Stromerzeugung mit Photovoltaik-Elementen eine wichtige Rolle spielt. Der Bund Naturschutz favorisiert dabei Solarstromanlagen auf Dächern bzw. gebäudeintegrierte Anlagen. Diese bieten ab 1. Januar 2009 bei einer Anlagengröße bis 30 kW die Möglichkeit, den selbst produzierten Strom auch selbst zu verbrauchen und damit den Einstieg in eine tatsächliche dezentrale Stromversorgung.
Die Nutzungsmöglichkeiten vorhandener, geeigneter Dach- und Fassadenflächen sind in den Städten und Gemeinden überwiegend noch lange nicht ausgeschöpft und sollten daher in einem Dachkataster erfasst werden. Bebauungspläne sind für die Solarnutzung entsprechend zu optimieren.
Solarstromanlagen auf Freiflächen (Solarfelder) können hingegen zum Eingriff in das Landschaftsbild, zu Flächenkonkurrenz mit der Lebens- und Futtermittelproduktion und zur Einzäunung der freien Landschaft führen. Der Bund Naturschutz fordert daher die Absenkung der EEG-Vergütung für Freilandanlagen und ein modellhaftes Monitoring bestehender Freilandanlagen hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf Fauna und Flora.
Der Bund Naturschutz kann Solarfelder unter bestimmten Voraussetzungen akzeptieren.
Landesvorstand und Landesbeirat bitten die Kreis- und Ortsgruppen, die Planungen zu Solarfeldern im Rahmen ihrer Stellungnahme unter Beachtung des Landschaftsbildschutzes und nach folgenden Kriterien zu beurteilen: