Zur Kennzeichnung:
Bei verpackten Lebensmitteln kann der auf der Verpackung genannte Herkunftsort entweder den Ort des Erzeugers, des Herstellers oder den Verpackungsort bedeuten. Es gibt keine Auskunft darüber, wo die Zutaten für das Produkt herkommen.
Bei Obst und Gemüse, neuerdings bei allen Fleischarten, bei Eiern und Wein muss das Herkunftsland angegeben sein.
Mehr Sicherheit bietet die „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.). Dort ist sichergestellt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Abpackung in einem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen. Allerdings gibt es kontrollierte Ausnahmen.
Weniger aussagekräftig ist die „Geschützte geografische Angabe (g.g.A.), die 3 Wahlmöglichkeiten für die Kennzeichnung gibt:
Das Erzeugnis muss im geschützten geografischen Gebiet erzeugt und/oder verarbeitet und/oder abgepackt werden, das heißt die Erzeugung kann auch außerhalb des Gebietes erfolgen !
So kann es passieren, dass das verwendete Fleisch zur Herstellung von z.B. Nürnberger Bratwürsten nicht aus Nürnberg oder dem nächsten Umkreis stammen muss.
Zur Qualität des Produkts trifft die Herkunftsbezeichnung keine Aussage !
Auflistungen zu den geschützten Herkunftsbezeichnungen aus Bayern mit Übersicht über die einzelnen Verarbeitungsunternehmen finden Sie unter:
http://www.lfl.bayern.de/iem/herkunftsbezeichnungen/27852/
Einen Überblick zur Rechtslage gibt es bei der Verbraucherzentrale NRW:
http://www.vz-nrw.de/mediabig/38392A.pdf