Resolution
"Vom Staatsforst zum Bürgerwald"
Beschluss der Teilnehmer des 1. Bürgerwaldseminars
am 17.03.2000 in München
Ein Drittel der bayerischen Waldfläche steht im Eigentum des Freistaates Bayern. Dazu gehören vor allem große, zusammenhängende und besonders naturnahe Waldgebiete wie die Alpen, der Bayerische Wald oder der Spessart, aber auch die wertvollen Wälder um die Ballungszentren München, Nürnberg-Fürth-Erlangen und Würzburg. Auch die beiden Nationalparks, nahezu alle Naturwaldreservate, der größte Teil der Waldnaturschutzgebiete, viele Wassereinzugsgebiete und ein Großteil der für den Baden- und Lawinenschutz ausgewiesenen Flächen sind Staatseigentum.
Deshalb hat das vor 25 Jahren in Kraft getretene Bayerische Waldgesetz die Wälder des Freistaats Bayern zur vorbildlichen Erfüllung der Gemeinwohlfunktionen in besonderer Weise verpflichtet. Der seither folgerichtig eingeschlagene Weg zu einer naturnäheren Waldbewirtschaftung hat diesem gesetzlichen Auftrag entsprochen. Heute jedoch ist zu befürchten, dass die Verpflichtung aus dem Waldgesetz durch eine einseitige Ausrichtung der staatlichen Forstbetriebe nach Gesichtspunkten der Geldgewinnerwirtschaftung künftig vernachlässigt werden.
Die Teilnehmer des 1. Bürgerwaldseminars fordern deshalb:
I Sicherung der Gemeinwohlfunktionen in den Wäldern
des Freistaates Bayern
Waldmehrung
Die Wälder des Freistaates Bayern sind durch den Erwerb geeigneter Grundstücke zu vermehren. Dabei sollen vorrangig Waldflächen für die Erfüllung von Gemeinwohlfunktionen gekauft werden. Hierfür sollen zusätzlich zu den Mitteln aus dem Forstgrundstock die Erlöse aus dem Verkauf forsteigener Gebäude verwendet werden. Diese Gelder dürfen nicht für andersweitige Staatsausgaben zweckentfremdet werden.
Erholungswald
Die Wälder des Freistaats Bayern sind den Bedürfnissen der erholungssuchenden Bevölkerung entsprechend in einem naturnahen und ästhetisch harmonischen Zustand zu erhalten oder zu gestalten. Besondere Erholungseinrichtungen wie Wanderwege, Skilanglaufloipen, Waldparkplätze, Informationszentren sind der jeweiligen Besucherfrequenz entsprechend vorzusehen. Interessierten Besuchern sollen waldkundliche Führungen nachfragegerecht angeboten werden. Bewirtschaftungsformen und Holzerntemaßnahmen die den Erholungswert unzumutbar beeinträchtigen, sollen unterbleiben. Eine weitere Zerschneidung durch Straßen oder Versorgungsleitungen soll unterbleiben.
Schutz der Wälder im Alpenraum und sonstigen Bodenschutz
Die Wälder des Freistaates Bayern im Bereich der Alpen und auf Böden, die gegen die Gefahr der Bodenerosion des besonderen Schutzes durch den Wald bedürfen, sind verstärkt zu naturnäheren und stabilen Waldformen umzubauen. Die Erschließung mit Forststraßen ist sofort einzustellen, das gilt auch für Schutzwaldsanierungsgebiete. Unnötige Straßen, insbesondere in Schutzgebieten, sind zurückzubauen. Die Schutzwaldsanierung ist zu intensivieren, um die Gemeinwohlfunktionen des. Waldes voll zu erfüllen. Dazu müssen waldverträgliche Rat-, Garns- und Rehwildbestände hergestellt werden. Die Vorgaben für den Bodenschutz beim Einsatz von Maschinen sind zu verschärfen. Die Bereinigung von Waldweiderechten ist verstärkt fortzuführen. Dabei sind Waldrodungen möglichst zu vermeiden.
Waldnaturschutz
Wälder haben als wichtigster Teil der mitteleuropäischen Primärvegetation und der darauf aufbauenden Lebensgemeinschaften zentrale Bedeutung für den Naturschutz. In den Wäldern des Freistaates Bayern sind die Belange des Naturschutzes konsequent nach den Vorgaben der geltenden Gesetze und internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Wälder und der natürlichen Biodiversität zu erfüllen. Deshalb sind folgende Forderungen zu erfüllen:
- Wälder der natürlichen Waldgesellschaft sind zu erhalten und durch naturnahe Waldwirtschaft zu mehren. Zur Sicherung der heimischen Baum- und Bodenpflanzenarten sind waldverträgliche Schalenwildbestände zu halten oder anzustreben
- Die Farmen naturverträglicher Waldbewirtschaftung sind beizubehalten und unter Beachtung der Ergebnisse der Naturwaldforschung fortzuentwickeln, dabei ist vorrangig der Anteil alter Wälder zu erhöhen.
- Alle ökologisch wertvollen Flächen, insbesondere solche, welche die Kriterien der FFH-Richtlinie erfüllen, haben vorrangig dem Naturschutz zu dienen und sind als FFH-Gebiete auszuweisen. Bayern hat beispielsweise besondere Verantwortung für alte Gesellschaften der Rotbuchenwälder, die deshalb vorrangig im Bürgerwald als FFH-Gebiete ausgewiesen
- und entwickelt werden.
Auf großzügig bemessenen Flächen ist ein Netzwerk nicht genutzter Schutzgebiete zu sichern. Das Konzept der Naturwaldreservate ist gebiets- und flächenmäßig zu erweitern.
- Auch außerhalb der Schutzgebiete ist die Holzernte zum Schutz gefährdeter Arten einzuschränken (Höhlenbäume, Totholz). Zusätzlich ist eine ausreichende Zahl alter Bäume zu belassen, die reifen, altern, absterben und vermodern dürfen
- Unnötige Störungen durch die Jagd sind zu vermeiden. Rote Liste-Arten dürfen nicht gejagt werden. Die Staatsjagden sind unverzüglich als vogeljagdfreie Zonen auszuweisen. Ausgerottete Tierarten sollen wieder eingebürgert werden.
Wasserschutz
In den Wäldern des Freistaates Bayern muss unabhängig von Wasserschutzgebieten alles getan werden, um einen flächigen Schutz des Grundwassers zu sichern und alle denkbaren Gefährdungen möglichst zu vermeiden. Der Einsatz von Pestiziden ist deshalb einzustellen. Die Freilage des Bodens und die stärkere Mineralisierung durch kahlschlagartige Nutzung sind zu vermeiden. Standortswidrige Nadelholzbestände sind verstärkt in Mischwälder umzubauen. Möglichen Verunreinigungen durch Öle und Kraftstoffe wird durch Einschränkung des Maschineneinsatzes vorgebeugt.
Holznutzung
Soweit die vorrangige Erfüllung vorstehender Gemeinwohlfunktionen nicht gefährdet wird, soll in den Wäldern des Freistaates Bayern der umweltfreundliche und wertvolle Rohstoff Holzgewonnen werden. Dies soll im Zuge einer pfleglichen und naturnahen Waldbewirtschaftung so erfolgen, dass keine bleibenden Schäden im Wald entstehen.
II. Verstärkung der Umweltbildung in unserer Gesellschaft
Waldpädagogik
Jedes Schulkind sollte im Laufe seines Schullebens mindestens einmal, möglichst jedoch zwei- bis dreimal — je nach Lehrplan — mit einem Förster in den Wäldern des Freistaates Bayern unterwegs sein. Die im Waldgesetz als Dienstaufgabe für die Forstverwaltung verankerte Waldpädagogik muss gleichrangig mit den übrigen dienstlichen Verpflichtungen erfüllt werden. Es ist Sorge zu tragen, dass hierfür genügend Forstpersonal vor Ort verfügbar ist. So sind allein für die ca. 6ooo Klassen. der vierten Jahrgangsstufe — hier ist das Thema Wald beispielsweise im Lehrplan vorgesehen — bayernweit 30 zusätzliche Planstellen erforderlich.
Erwachsenenbildung
Am Beispiel der Wälder des Freistaats Bayern ist der nachhaltige Umgang mit einer wesentlichen Grundlage unserer Existenz hervorragend zu vermitteln. Der Bevölkerung ist ein entsprechendes Bildungsangebot in Form von Waldführungen, Vorträgen und dgl. anzubieten.
III. Umsetzung der vorstehenden Forderungen
1. Keine Privatisierung von Wäldern des Freistaats Bayern
Forderungen, die Wälder des Freistaates Bayern zu privatisieren, werden entschieden abgelehnt. Die Wälder des Freistaates Bayern sind zu wertvoll, als dass sie zum Gegenstand privater Wirtschaftsinteressen gemacht werden dürfen. Die Wälder des Freistaates Bayern sollen auch künftig der Kontrolle durch das Parlament unterliegen.
2. Vom Staatswald zum Bürgerwald
Da die Wälder des Landes Bayern nicht Eigentum eines anonymen Staates sind, sondern der Allgemeinheit gehören, sollen sie künftig nicht mehr als ,,Staatswald" sondern als ,,Bürgerwald" bezeichnet werden.
3. Vorrang für die Gemeinwahlfunktionen
Die Bürgerwälder müssen vorrangig die Bedürfnisse der Bürger erfüllen. Im Bayerischen Waldgesetz ist deshalb nach deutlicher zu verankern, dass in den Wäldern des Freistaates Bayern die Sicherung der Gemeinwohlfunktionen Vorrang vor einer vorwiegend erwerbswirtschaftlichen und gewinnmaximierten Holznutzung haben muss.
4. Forstpersonal stärken
Die für die Bürgerwälder verantwortlichen Beschäftigten sollen durch das öffentliche Dienstrecht nur den Gesetzen und der Gesellschaft verpflichtet sein. Der derzeitige Personalabbau und die Auflösung weiterer Dienststellen der unteren Ebene (Forstämter und Forstreviere) wird sofort gestoppt. Bei erforderlichen Umorganisationen werden Gemeinwohlaufgaben einschließlich der Waldpädagogik verstärkt berücksichtigt. Auf eine orts- und bürgennahe Präsenz des Forstpersonals ist besonderes Gewicht zu legen.
5. Bürgerinteressen wahren
Das Bürgerwaldforum wird beauftragt, einen jährlichen Bürgerwaldbericht zu erstellen ("Grünbuch Bürgerwald"). Darin wird
überprüft, wieweit in den Wäldern des Freistaates Bayern die Gemeinwohlaufgaben erfüllt werden. Bestehende Defizite werden aufgezeigt und Vorschläge zur gesetzeskonformen Wahrung der Gesellschaftsinteressen entwickelt.
Die Bürgerwaldverwaltung (derzeit: ,,Staatsforstverwaltung") richtet für Anfrage, Anregungen und Beschwerden, die den Bürgerwald betreffen, eine Anlaufstelle ein ("Bürgerwaldtelefon"). Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse werden auch dem Parlament und dem Bürgerwaldforum zur Verfügung gestellt.
Für die Verbände des Bürgerwaldforums:
Ludwig Sothmann, Vorsitzender des Landesbundes für Vogelschutz e.V.
Prof. Dr. Heinz Röhle, Sprecher des Umweltausschusses des Deutschen Alpenvereins e.V.
Albert Lippert, Landesnaturschutzwart der Gebirgs- und Wandervereine in Bayern e.V.
Sebastian Schönauer, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Kommunaler Trinkwasserversorgungen e.V.
Prof. Dr. Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes Naturschutz in Bayern e.V.
> zum Download