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Autos nur von zertifizierten Betrieben verschrotten lassen
In Deutschland werden jährlich mehrere Millionen Altautos entsorgt, davon leider 50 000 bis 100 000 in der freien Natur. Dabei regelt seit 1998 eine Altautoverordnung ihre Verschrottung. Zur Zeit müssen lediglich 75 Prozent der Altautos verwertet werden, bis 2015 sollen es bereits 95 Prozent sein. Will der Eigentümer ein Fahrzeug verschrotten, muss er einen Verwertungsnachweis bei der Zulassungsstelle vorlegen. Diesen Nachweis bekommt man von zertifizierten Annahmestellen und Verwertungsbetrieben. Eine EU-weite Altautoverordnung tritt im Juli 2002 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt neu zugelassene Fahrzeuge müssen dann kostenlos vom Hersteller zurückgenommen werden. Die Entsorgung älterer Autos muss allerdings weiter vom letzten Halter bezahlt werden. Die EU-Regelung sieht eine kostenlose Rücknahme aller Fahrzeuge erst ab 2007 vor.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) empfiehlt, Altautos nur an zertifizierte Betriebe zurückzugeben. Das alte Fahrzeug in der Natur zu entsorgen ist nicht nur gesetzeswidrig, sondern birgt auch vielfältige Gefahren für die Umwelt. Ein Liter Altöl beispielweise verseucht eine Million Liter Grundwasser. Autobatterien enthalten giftiges Bleisulfat und ätzende Schwefelsäure. Eine nach Bundesländern sortierte Liste der zertifizierten Entsorgungsbetriebe gibt es im Internet unter www.arge-altauto.de. Auch die meisten Gemeinden bieten eine Liste der Verwertungsbetriebe in ihrer Region an.
(BUND, Ruediger Rosenthal, 18.09.01)
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