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Bäche brauchen Knautschzone: für Hochwasserschutz und mehr Artenvielfalt

Fehlende Uferrandstreifen bedrohen Lebensräume und fördern Hochwasser

29.11.2013

Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) und der Landesfischereiverband Bayern (LFV) fordern zum Schutz der heimischen Fischwelt, der Artenvielfalt und der Hochwasserprävention einen gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerrandstreifen von mindestens fünf Metern Breite. Zudem sollen Landwirte besser gefördert werden, die freiwillig einen Abstand ihrer Äcker zum Gewässer von 10 Metern einhalten.

Die Biomasseproduktion boomt in Bayern. Für unsere Gewässer bedeutet das leider nichts Gutes. Die Artenvielfalt der bayerischen Flüsse und ihrer Uferlandschaften wird durch den Ausbau der Maismonokulturen stark gefährdet. In Bayern gibt es bisher nur eine freiwillige Regelung zum Schutz von Gewässerrandstreifen, deshalb reichen die Felder oft bis an das Wasser heran. Bei Regen fließt das Wasser schnell direkt in Gräben, Bäche und Flüsse und erhöht die Hochwassergefahr. Gleichzeitig wird von den Äckern wertvoller Boden in die Flüsse gewaschen und der Gewässergrund verschlammt und der Sauerstoffgehalt des Wassers sinkt durch den Abbau der organischen Substanz wie z.B. Humus. Die meisten bayerischen Flussfischarten benötigen für die Fortpflanzung jedoch sauberen Kies am Grund der Gewässer – finden sie nur noch Schlamm, laichen sie nicht mehr. Was dem Landwirt so an nährstoffreichem Boden verloren geht, muss er außerdem durch teuren Dünger wieder ausgleichen.

Der bisher praktizierte Ansatz auf Freiwilligkeit in Verbindung mit dem Förderprogramm KULAP bietet Landwirten zu wenig Anreiz, um auf die Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen zu verzichten. „Deshalb fordern wir möglichst umgehend eine Anpassung der Ausgleichsprämien für die ökologische Bewirtschaftung der Uferrandstreifen, derzeit fallen die Förderzahlungen weit hinter die erzielbaren Erträge zurück“, so Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident des LFV.

„Bayern muss die Gewässerrandstreifen zudem endlich ins Wassergesetz aufnehmen.“ Fordern Göttle und Prof. Dr. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) schreibt Gewässerrandstreifen von 5 m Breite verbindlich vor, von dieser Regelung können die Länder aber abweichen. Das bayerische Wassergesetz hat die bundesrechtliche  Verpflichtung nicht übernommen. Es setzt in der Novelle vom 1.3.2010 auf eine freiwillige vertragliche Vereinbarungen bei Gewässerrandstreifen. Doch mit der Freiwilligkeit ist es vorbei, seit der Run auf nachwachsende Energieträger ausgebrochen ist. „Seit mehr als 3 Jahren sehen wir nun keinerlei Fortschritt, das Gesetz muss daher geändert werden.“

BN und LFV betonen unisono, dass Gewässerrandstreifen auch ein wichtiger Schritt zur Umsetzung staatlicher Naturschutz-Ziele sind: „Biodiversitätsstrategie, Auenprogramm, Wasserrahmenrichtlinie und der europäische Biotopverbund Natura 2000 – sie alle haben mehr Raum und Eigenentwicklung für Gewässer als zentrale Lebensadern unserer Landschaft als Ziel. Gewässerrandstreifen bieten die Grundlage für diese Entwicklung und quasi ein Minimum nötiger Knautschzone.“

Am Beispiel des Starzelbach und seinem Zufluss Schwarzer Graben im Landkreis Fürstenfeldbruck zeigen die beiden Verbände exemplarisch den Handlungsbedarf konkret auf: Begradigung, Einleitung von Straßenabwässern, Nutzung bis an die Uferkante mit Uferabbrüchen und Verschlammung der Sohle, kein Raum für die Eigenentwicklung und Dynamik des Gewässers. Gewässerrandstreifen – idealerweise begeleitet von einer Renaturierung des Baches – würden Abhilfe schaffen. Wie das aussehen könnte, lässt sich ebenfalls am Starzelbach besichtigen: Oberhalb von Alling gibt es solche Gewässerrandstreifen, auch der Biber kann hier problemlos gestalten, und bei Olching wurde Hochwasserschutz und Gewässerschutz gut kombiniert – allerdings noch auf viel zu kleinem Raum und Gefährdung der Aue durch Straßenplanung.

Kontakt:


Thomas Funke
Leiter Öffentlichkeitsarbeit
Landesfischereiverband Bayern e.V.
Tel.: 089/ 64272622
Mobil: 0179/ 1297208
E-Mail: thomas.funke@lfvbayern.de

Dr. Christine Margraf
Artenschutzreferentin Südbayern
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Tel.: 089/ 548298 89,
Mobil: 0174/ 4482318
E-Mail: christine.margraf@bund-naturschutz.de