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Bayerischer Verfassungsgerichtshof verhandelt über CETA-Volksbegehren

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 16. Januar in München über das Volksbegehren gegen das Handelsabkommen CETA verhandelt.

17.01.2017

Die Unterstützer und Organisator des Volksbegehrens "Nein zu CETA", darunter auch der BUND Naturschutz in Bayern, fordern, dass die bayerische Staatsregierung im Falle einer Bundesratsbeteiligung bei der Entscheidung über CETA dem Abkommen nicht zustimmt. Damit wäre das Abkommen politisch nicht mehr durchsetzbar. Im vergangenen Sommer hatten binnen weniger Tage mehr als 85.000 Menschen für das Volksbegehren unterschrieben.

Das bayerische Innenministerium hält ein Volksbegehren über CETA für nicht zulässig. Deshalb trifft man sich jetzt vor Gericht wieder, um zu klären, ob das Volksbegehren doch zugelassen wird. Juristisch wird hiermit Neuland betreten. Bisher ist nicht geklärt, ob gesetzgeberische Kompetenzen der Bundesländer an die Europäische Union übertragen werden. Das Gericht wird das Urteil vermutlich am 15. Februar, also nach der Entscheidung des Europäischen Parlaments über CETA, in München fällen.

CETA steht für "Comprehensive Economic and Trade Agreement" und ist das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Seit 2014 ist der Vertragstext fertig, im November unterzeichneten die EU-Kommission, die EU-Staaten und Kanada das Abkommen. Es ist jedoch noch nicht ratifiziert. CETA gilt als Blaupause für TTIP.

CETA und TTIP sollen Hemmnisse für den Handel abbauen. Das geschieht vor allem im Interesse exportorientierter Großkonzerne und Investoren. Umwelt- und Verbraucherschutz werden dem untergeordnet.

Das Urteil wird aller Voraussicht nach am 15. Februar gefällt.