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BN fordert Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe

Hochwasserschutz muss in die Fläche kommen

09.06.2016

BN fordert umfassende Konzepte für mehr Bodenschutz und einen dezentralen flächigen Hochwasserschutz im Sinne eines "Landschaftswasserhaushaltes".

So dramatisch die Hochwasserkatastrophen in vielen Gemeinden sind, sie sollten wenigstens dazu führen, dass sämtliche Politik-Bereiche endlich die Bedeutung der flächigen Wasserspeicherung im Boden und in der Landschaft erkennen und fördern. Es kann keinen 100%-igen Schutz vor Extrem-Hochwasser geben, aber es kann eine ganze Menge getan werden, an den Ursachen etwas zu ändern und damit zumindest das Ausmaß der Schäden zu beeinflussen und zu reduzieren.

Verschiedene Faktoren haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten zu einer gefährlichen Gemengelage geführt, die solche Katastrophen entstehen lassen:

Durch Flurbereinigung, Entwässerung und Begradigung der Landschaft in den letzten Jahrzehnten sowie die Kanalisierung der vielen kleinen Gewässern zu Wasser-Autobahnen fließt Regen heute immer schneller nach unten. Auch ein zunehmender Versiegelungsgrad beschleunigt und erhöht den Wasserabfluss. Durch intensivierte Landbewirtschaftung zunehmend verdichtete Böden, die arm an Bodenlebewesen und Poren sind, durch die Entwässerung der Moore und durch einen dramatischen Wiesenverlust in den letzten 10 Jahren wurde auch die Regenspeicherfähigkeit der Böden auf großer Fläche verschlechtert. Anstatt in den Boden zu versickern, fließt Wasser schnell ab. Insbesondere dort, wo der Ackerboden offen, d.h. ohne Bewuchs und Wurzeln, vom Starkregen getroffen wird, fließt mit dem Wasser auch wertvoller Boden ab - zum Hochwasser kommt die Schlammflut. Im Mai und Juni ist das v.a. der Mais, dessen Anbau sich von 1965-2010 in Bayern verzehnfacht hat. Wenn nun zu beschleunigten und erhöhten Wasser-Abflüssen auch noch der Klimawandel und die damit verbundenen verstärkten Starkregenereignisse kommen, ist das ein gefährlicher Mix. "Wir bekommen nun die Quittung für viel zu schwachen Klimaschutz und die Wasseraustreibungspolitik im Umgang mit der Landschaft".

"Deshalb ist es eine zentrale Konsequenz, den Klimawandel im Rahmen dessen, was jetzt noch möglich ist, zu reduzieren", so BN-Landesvorsitzender Hubert Weiger. "Besonders eine Änderung der Verkehrspolitik - weg von Straßenbau und Förderung des Straßenverkehrs hin zu einer Förderung der Schiene und des ÖPNV - ist längst überfällig."

"Eine zweite zentrale Konsequenz ist, dass die Hochwasserschutzpolitik Bayerns endlich in die Fläche gehen muss. Anstatt sektoraler technischer Großprojekte an den großen Flüssen müssen alle Politikbereiche zusammen interdisziplinär einen Landschaftswasserhaushalt sichern, der auch größere Regenmengen aufnehmen und zumindest zeitlich abpuffern kann." Alle hierfür nötigen und möglichen Maßnahmen dienen nicht nur dem Hochwasserschutz, sondern sie reduzieren auch die Auswirkungen von Trockenzeiten, die ebenfalls nach den Klimaprognosen zunehmen werden. Sie dienen auch dem Naturschutz, dem Gewässerschutz, dem Grundwasserschutz und der Erholungseignung der Landschaft. Und sie sichern die Existenzgrundlage der Landwirtschaft, nämlich intakten Boden.

1. BN-Forderungen zum Klimaschutz:

  • Ehrliche Diskussion der Folgen des Klimawandels
  • Eine dezentrale Bürgerenergiewende
  • Klare Verantwortungen und Strukturen: Klimaschutz findet in Bayern keine staatliche Verantwortlichkeit. Das Staatsministerium für Wirtschaft fühlt sich zuständig für Versorgungssicherheit und Kosten. Die Kompetenzen des Staatsministeriums für Umwelt sind beschränkt auf Klimafolgenanpassungen.
  • Senken der Treibhausgas-Emissionen: bis 2050 minus 95%
  • Energisches Energiesparen: 100% energetische Sanierung im Bestand der Wohn- und Geschäftsgebäude bis 2050
  • Wende in der Verkehrspolitik: drastische Kürzung der bayerischen Vorschlagsliste für Neu- und Ausbau von Straßen im Bundesverkehrswegeplan

2. BN-Forderungen für einen intakten Landschaftswasserhaushalt:

Grünland muss erhalten und wieder verstärkt gefördert werden, besonders in erosionsgefährdeten Lagen, in Überschwemmungsgebieten.

Ackerflächen in erosionsgefährdeten Hanglagen, die bis 2005 als Dauergrünland bewirtschaftet wurden, müssen in Grünland rückgeführt werden. Das bayerische Naturschutzgesetz bietet den gesetzlichen Rahmen. Dieses Grünlanderhaltungsgebot muss auch konsequent und rückwirkend umgesetzt werden, denn Sünden an der Umwelt dürfen nicht einfach verjähren. Ermittelt werden kann die Erosionsgefährdung über die sog. Bodenabtragsgleichung, die aus der Niederschlagssumme, der Bodenart, der Hangneigung und der Hanglänge ermittelt wird.

Um den Wasserabfluss in erosionsgefährdeten Lagen zu verringern bzw. zu verlangsamen, muss vor allem der Anteil dauerhaft bodendeckender Kulturen (Grünpflanzen) erhöht, und der Anteil von erosionsanfälligen Kulturen, wie Mais, Kartoffeln oder Rüben reduziert werden. Mulchsaaten gehören dabei zur guten fachlichen Praxis, reichen jedoch nicht zum alleinigen Erosionsschutz aus.

Bei der Bewirtschaftung muss darauf geachtet werden, dass der Boden seine Wasserspeicherkapazität erhält bzw. erhöht. D.h. Förderung des Humusaufbaus, Förderung des Bodenlebens (z.B. spielen die Regenwurmgänge für den Wasserrückhalt eine wichtige Rolle), Förderung des Porenreichtums, Förderung der Durchwurzelung.

Die Anlage von Grünstreifen an Gewässern und Straßengräben muss endlich umgesetzt werden. Gewässerrandstreifen müssen endlich auch in Bayern gesetzlich vorgeschrieben werden. Auch die Neuanlage von Wiesen oder Weiden in Mulden und an Gräben und Bächen, um die Abflüsse vom Acker (Boden, Nährstoffe und Pestizide) zu filtrieren, ist überfällig. Wo der Biber die Gewässer umgestaltet und z.B. kleine Teiche schafft, ist dies zuzulassen, da sich auch darin Wasser sammelt und auf breiterer Fläche versickert oder zumindest verzögert nach unten abgegeben wird.

An Gewässern 2. und 3. Ordnung müssen wo nötig und möglich wieder ehemalige Schleifen und Flutrinnen reaktiviert werden, damit das Wasser breiter ausufern kann und zudem langsamer nach unten abfließt - jede Minute, in der das Wasser später unten ankommt, ist wertvolle Zeit für Schutzmaßnahmen in Häusern! In Bayern sind von ca. 100.000 km Gewässern ca. 92.000 Gewässer 3. Ordnung, für ihre Unterhaltung, Pflege und Entwicklung sind die Kommunen verantwortlich. Da nur 15% der Fließgewässer in Bayern in einem "guten Zustand" sind, müssen derartige Maßnahmen auch nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zwingend umgesetzt werden.

Moore, die im intakten Zustand wie ein Schwamm wirken und nachweislich zu einem reduzierten und stark verzögerten Abfluss führen, sind in Bayern zu 95% degradiert. Der Freistaat Bayern fördert die Moorrenaturierung derzeit v.a. aus Klimaschutz-Gründen. Die Hochwasserwirkung der Moore muss verstärkt in die Renaturierungen einbezogen werden und die Intensität der Renaturierungen gesteigert werden.

Die Landschaft braucht wieder mehr Strukturen wie Hecken, Säume oder Randstreifen, die das Wasser bremsen und die Bodenpartikel aus dem abfließenden Wasser auskämmen. Wir brauchen eine "Flurbereicherung" (als Wiedergutmachung der Flurbereinigung).

Der BN setzt sich daher für die Umschichtung der Agrarsubventionen in spezielle, leistungsbezogene Zahlungen ein. Wer Gewässer mit Pestiziden und Nährstoffen belastet, hat nach Auffassung des BN sein Anrecht auf Agrarzahlungen der öffentlichen Hand verwirkt. Die Agrarpolitik muss den Rahmen dafür setzen, dass Landwirte wieder umweltverträglich produzieren und davon auch leben können. Niederbayern ist nicht zuletzt auch deshalb so massiv von den Starkregenfällen betroffen, weil die hauptsächlich betroffene Region ein Zentrum des Maisanbaus in Bayern ist. Schon seit vielen Jahren sind in dieser Region zwischen Landshut und Passau bei Starkregen die höchsten Bodenabträge zu verzeichnen. In Verbindung mit der aktuellen Milchpreise-Krise muss die Agrarpolitik auch vor dem Hintergrund des Hochwasserschutzes gerade die Grünlandnutzung und extensive Weidehaltung verstärkt fördern.

Ergänzt werden müssen diese Maßnahmen der Landnutzung je nach Bedarf durch dezentrale Regenrückhaltemaßnahmen wie Grünbecken. Wo derartige Lösungen realisiert worden sind, wurde auch bei den aktuellen Regenereignissen viel Wasser in der Landschaft zurückgehalten. Als besonders positives Beispiel ist das Projekt in Scheinfeld (Lkr. Neustadt/ Aisch) hervorzuheben (siehe Anlage). Dieses Projekt zeigt, wie Hochwasserschutz und Renaturierung zum Wohl von Mensch und Natur verknüpft werden können. Der Freistaat sollte dringend seine Fördermöglichkeiten ändern, um Gemeinden den Bau auch kleiner, landschaftsangepasster Rückhaltebecken zu ermöglichen! Nach den staatlichen Förder-Richtlinien werden Rückhaltebecken nur gefördert, wenn sie auf ein 100-jähriges Hochwasserereignis bezogen sind ("HQ100"). Das verhindert kleinräumige natur- und landschaftsverträgliche Lösungen, die in der Summe (!) aber auch bei größerem Hochwasser wirken können.

Und nicht zuletzt ist auch eine deutliche Verringerung des in Bayern nach wie vor viel zu hohen Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelungen durch Baugebiete und Straßenprojekte nötig. Täglich werden in Bayern 10,8 ha Fläche versiegelt. Bei Neuversiegelungen findet der Ausgleich "Entsiegelung" so gut wie nie statt. Die Ziele des Flächensparens sind in Bayern bisher gescheitert. Das Verbot der Neu-Bebauung in Überschwemmungsgebieten ist ausnahmslos umzusetzen, um den Aufbau neuer Risiken zu vermeiden (zahlreiche Ausnahmemöglichkeiten sind immer noch vorhanden).

3. Breitwasser statt Hochwasser

Und nicht zuletzt muss Wasser, das an den Flüssen ankommt und sich dort zu Hochwasser sammelt, wieder stärker in den natürlichen Überflutungsraum, in die Aue breit fließen können. In Bayern sind an den großen Flüssen stellenweise > 90% der natürlichen Überflutungsräume durch Kanalisierung und Deichbau verloren gegangen. Wo immer es geht, müssen Deiche zurückverlegt werden und dem Wasser wieder Raum gegeben werden. Siehe ausführliche Darstellung des BN aus dem Jahr 2014 in Anlage 2.

Für Rückfragen:

Dr. Christine Margraf

Artenschutzreferentin für Südbayern

Tel.: 089/548298-63, christine.margraf@bund-naturschutz.de