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BUND Naturschutz reicht Klagebegründung gegen autobahngleichen Ausbau der B10 bei Neu-Ulm ein

BN hofft auf drastische Reduzierung des Ausbaustandards

11.08.2017

Der BUND Naturschutz (BN), die Bürgerinitiative zum Erhalt des Pfuhler Riedes sowie Landwirte haben seit Jahren eine deutliche Reduzierung des geplanten Ausbaustandards der B10 zwischen der A7 und dem Ortseingang bei Neu Ulm gefordert. „Da die Straßenbaubehörden sich im Planungsprozess nicht davon abhalten ließen, faktisch eine Autobahn bis an das Ortseingangsschild von Neu Ulm zu bauen, haben wir nun Klage gegen das Vorhaben eingereicht,“ so Wolfgang Döring, Vorsitzender der BN Kreisgruppe Neu-Ulm. „Wir hoffen, dass das Gericht die Belange der Anwohner, der Landwirte und von Natur und Umwelt ernst nimmt und den Ausbaustandard des Vorhabens deutlich reduziert.“

Walter Zerb, der Sprecher der Bürgerinitiative für das Pfuhler Ried ergänzt: „Genauso wie der Dieselskandal ist diese Planung Ausdruck einer völlig verfehlten ideologiebehafteten Verkehrspolitik. Diese Verkehrspolitik hat bisher die berechtigten Interessen der BürgerInnen am Schutz ihrer Gesundheit völlig  übergangen.  Nicht anders verhält es sich hier bei den Planungen für die B10. Mit einer 31m breiten Autobahn durch das Landschaftsschutzgebiet Pfuhler Ried würde die Verkehrsbelastung stark ansteigen, verbunden mit einem starken Anstieg von Lärm, Abgasen und Feinstaub. Die Naherholungsqualität des Gebiets ginge verloren und die angrenzenden Wohngebiete würden mit dem Lärm einer Autobahn überzogen.“

 „Ein Verkehrsgutachten des BN zeigt auf, dass mit dem autobahngleichen Ausbau Verkehr von den Autobahnen auf die B10 gelenkt wird und somit auch im Stadtgebiet von Neu-Ulm die Lärm- und Abgasbelastung deutlich zunimmt“, erklärt Eva Mettke, die Vorsitzende der BN-Ortgruppe Neu-Ulm.

„Diese Planung zeigt exemplarisch auf, dass es bayerische Staatsregierung und Bundesregierung nicht ernst nehmen mit dem Flächensparen. Die vom BN vorgeschlagene Reduzierung des Ausbauquerschnitts von 31 auf 21m Breite und weitere Anpassungen würden den Flächenverbrauch um mindestens 5ha reduzieren“, so Bernd Kurus-Nägele, der Geschäftsführer der BN-Kreisgruppe Neu-Ulm.

„Die B10-Planung ist mit dem Klimaschutz nicht vereinbar. Wenn Deutschland seine verbindlich vereinbarten Klimaschutzziele erreichen will, dürfen Bund und Land nicht mehr Straßenbau in Maximalvarianten betreiben, sondern müssen das Geld in den Ausbau von Bus, Bahn und Radverkehr stecken“, resümiert Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben und Geschäftsführer des BN-Landesarbeitskreises Verkehr.

Die Regierung von Schwaben hat im März den autobahngleichen Ausbau der B10 bis an den Ortseingang von Neu-Ulm genehmigt.  Nun wurde die Klagebegründung  des BN und eines Landwirts beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München eingereicht. Diese Enthält im Kern u.a. folgende Aspekte:

1) Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde ursprünglich nicht durchgeführt. Erst kurz vor Antragstellung wurde diese pro forma in kürzester Zeit nachgeholt. Der BN bemängelt, dass diese fachlich fehlerhaft ist und die  Ergebnisse keinen Eingang mehr in die Planung fanden.

2) Ein geringerer Querschnitt incl. Geschwindigkeitsbegrenzung wurde nie als Alternative ernsthaft in den Verkehrsuntersuchungen in Betracht gezogen. Nach einer Anweisung des Bundesverkehrsministeriums am Anfang der Planungen wurden alle derartigen Überlegungen eingestellt. Der BN Vorschlag mit einem Querschnitt von 21 Metern ist immer noch eine vierspurige Straße. Mittelstreifen und Seitenstreifen entfallen. Dadurch, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht ausgeschlossen werden, würden auch umfangreiche versiegelte Anwandwege wegfallen.

3) Die Belange von Natur- und Landschaftsschutz wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Die Bedeutung des Landschaftsschutzgebiets Pfuhler Ried für Erholung, Natur- und Artenschutz wurde nicht ausreichend berücksichtigt. Es sind u.a. erhebliche Beeinträchtigungen für die dort noch vorkommenden Bodenbrüter wie Kiebitz und Feldlerche, aber auch für Fledermäuse und Bachmuscheln zu erwarten.

4) Der autobahngleiche Ausbaustandard im außerörtlichen Bereich führt zu einer Überlastung der Europastraße in Neu-Ulm. Als kreuzungsfrei durchgängige Achse bis zur B28/B30 steht nur eine Fahrspur je Richtung im Stadtbereich zur Verfügung.

5) Die zusätzliche Schadstoffbelastung im Stadtgebiet Neu-Ulm wurde nicht richtig berechnet. Die nach dem Dieselskandal neu vom Umweltbundesamt veröffentlichten Schadstoffwerte pro PKW sind deutlich höher, als die für die Planung zu Grunde gelegten Werte. Für einen Euro-6 Diesel ergeben sich beispielsweise um 92% höhere Stickoxidwerte. Damit sind Grenzwertüberschreitungen nicht ausgeschlossen.

6) Eine neutrale Prüfung der Regierung von Schwaben konnte wegen zahlreicher personeller Verquickungen zwischen dem Antragsteller „Straßenbauamt Krumbach“ und der Planfeststellungsbehörde „Regierung von Schwaben“ nicht stattfinden.
 
Für Rückfragen:

Thomas Frey
BN Regionalreferent für Schwaben
089/548298-64
0160-95501313
thomas.frey@bund-naturschutz.de

Bernd Kurus-Nägele
Geschäftsführer BN-Kreisgruppe Neu-Ulm
0173-3249171
BundNatNU@aol.com