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BUND NATURSCHUTZ STARTET PROJEKT ZU ÖKOLOGISCHEN SIEDLUNGSENTWICKLUNG IM RAUM AUGSBURG

BN-Konzept soll Gegenentwurf zur Flächenverbrauchs-Liberalisierung der Staatsregierung darstellen. Mehr Innenentwicklung und Nachverdichtung soll wertvolle Freiflächen und Grünzüge sichern.

22.05.2017

„Wertvolle Freiflächen in der Stadt und im Umland müssen von Bebauung freigehalten werden,“ so Johannes Enzler, Vorsitzender der BN Kreisgruppe Augsburg. „In unserem neuen Projekt wollen wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern ermitteln, welche Flächen für Mensch und Natur freigehalten werden müssen und wo eine verdichtete Bebauung aus ökologischer Sicht möglich wäre.“

Der Flächenfraß im Umland von Augsburg hat in den letzten Jahren besorgniserregende Dimensionen angenommen. Die bayerische  Staatsregierung will diesen Trend durch die Änderung des Landesentwicklungsprogramms noch weiter beschleunigen. „Der Flächenverbrauch in Bayern muss entsprechend der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung auf unter 5 ha pro Tag begrenzt werden. Dazu braucht es Innenentwicklung und Nachverdichtung statt des Ausverkaufs der wertvollen Ressource Boden, „ so Richard Mergner, Landesbeauftragter der BUND Naturschutz (BN).

Zusammen mit dem Institut für Stadt, Mobilität und Energie, Stuttgart unter Projektleitung von Prof. Dr. Wolfgang Rid will der BN erarbeiten , wie und wo der prognostizierte Wohnraumbedarf im Raum Augsburg unter ökologischen Gesichtspunkten realisiert werden kann. Dabei spielen Faktoren wie Boden- und Biotopschutz genauso eine Rolle, wie die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr. Ende 2017 sollen die Ergebnisse vorgestellt werden.  Auch ehrenamtliche Mithelfer werden für das Projekt gesucht. Diese sollen bei der Bewertung der Freiflächen mithelfen. Interessenten können sich an die BN-Kreisgruppe Augsburg unter 0821-37695 oder  bn_kg_augsburg@augustakom.net wenden.

Die Ansiedlungen auf dem Lechfeld mit den großen Logistizentren und jüngst die Firmen Renk und Hermes in Oberottmarshausen  führen zu einem überdurchschnittlich hohen Flächenverbrauch im Landkreis Augsburg im bayernweiten Vergleich. Mit der Osttangente Augsburg  droht weiterer Flächenfraß. Auf der anderen Seite werden die innerstädtischen Potenziale nicht ausgenutzt. Beispiel dafür ist die mangelnde Dichte der geplanten Bebauung im Umfeld des neuen Universitätsklinikum-Geländes. Auch sieht der BN noch große Potenziale bei Baulücken und Brachflächen. Bei Neubauvorhaben ist aber genaues Hinschauen gefragt: Wertvolle Biotopstrukturen wie die Reste der Flugplatzheide oder im Martinipark sind wichtige Oasen für Mensch und Natur und dürfen nicht einer Bebauung geopfert werden.

Der Flächenverbrauch hat sich auf Grund des verschwenderischen Umgangs mit dem Boden in den vergangenen Jahren von der Bevölkerungsentwicklung völlig entkoppelt. „Wir brauchen wieder kompaktere Städte und Dörfer  mit kürzeren Wegen. Dann können auch die Freiflächen bewahrt bleiben“, sagt Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben.

 

Für Rückfragen:

Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben
thomas.frey@bund-naturschutz.de; 089-54829864; 0160-95501313


Hintergrund zu den geplanten Maßnahmen der Staatsregierung:

Am 28.3.2017 hat das bayerische Kabinett auf Initiative von „Heimatminister“ Markus Söder weitere Erleichterungen von Gewerbegebietsausweisungen an Straßen und auf der „grünen Wiese“ beschlossen.  Mit Beispielen aus allen Regierungsbezirken belegt der BUND Naturschutz seine Warnungen vor dem Ausverkauf der bayerischen Heimatlandschaft durch die geplante Änderung des Anbindegebotes im Landesentwicklungsprogramm. Die Dokumentation zeigt, wie Landschaften bisher durch die Landesplanung („Anbindegebot“) gerettet wurden und wo Landschaften durch bestehende Ausnahmen des Anbindegebots schon zerstört wurden.

Die Dokumentation zum Anbindegebot finden sie unter:
<link fileadmin bilder_und_dokumente presse_und_aktuelles pressemitteilungen pm_fa_12_17_lep_anbindegebot_anlage_dokumentation_bund_naturschutz_2017.pdf mehr>www.bund-naturschutz.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente/Presse_und_Aktuelles/Pressemitteilungen/2017/Fl%C3%A4chenschutz/PM_FA_12_17_LEP_Anbindegebot_Anlage_Dokumentation_BUND_Naturschutz_2017.pdf

Die detaillierte Stellungnahme zur Lockerung des Anbindegebots finden Sie unter : https://www.bund-naturschutz.de /fileadmin/Bilder_und_Dokumente/Presse_und_Aktuelles/Pressemitteilungen/2016/Fl%C3%A4chenschutz/PM_FA_18_16_Anlage_LEP_Stellungnahme.pdf