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Tiere und Pflanzen

Rettet die Streuobstwiese!

BUND Naturschutz und Anwohner kämpfen für bedrohte Streuobstwiese in Oberbessenbach (Lkr. Aschaffenburg)

01.08.2014

Traditionell bewirtschaftete Obstwiesen prägen seit Jahrhunderten mit ihren großkronigen Bäumen das Bild der fränkischen Kulturlandschaft.

In der immer intensiver genutzten und vielfach ausgeräumten Feldflur sind sie mittlerweile zu wertvollen Refugien für zahlreiche, oft bereits selten gewordene oder gefährdete Tier - und Pflanzenarten geworden - u.a. für den Grünspecht (Vogel des Jahres 2014!), den Siebenschläfer und den Steinkauz.

Sie bereichern das Landschaftsbild, garantieren einen nachhaltigen Grundwasser- und Klimaschutz und sind für die Naherholung wie auch als natürlicher Abenteuerspielplatz für Kinder & Jugendliche von unschätzbarer Bedeutung.

Nicht zuletzt deshalb sind - u.a. auf Initiative des BUND Naturschutz - die staatlichen Rodungsprämien der 70 er Jahre des letzten Jahrhunderts durch staatliche Förderprogramme zur Erhaltung und Neuschaffung von Streuobstwiesen ersetzt worden.

Baugebiet "Hohensteinfeld - Erweiterung"

Bedroht sind Streuobstwiesen auch heute noch - insbesondere im Nahbereich der Ortschaften, wo sie der Ausweisung neuer Bau- und Gewerbegebiete geopfert werden.

Ein aktuelles Beispiel dafür ist das von der Gde. Bessenbach für den Ortsteil Oberbessenbach geplante Baugebiet "Hohensteinfeld-Erweiterung":

Dieses neue Baugebiet würde nicht nur zur Versiegelung einer wertvollen Biotopfläche führen, sondern auch den Wohn-, Freizeit - und Erholungswert von Oberbessenbach beeinträchtigen.

Deshalb protestieren seit Bekanntwerden dieser Planung besorgte Anwohner gegen die Realisierung dieses Baugebietes.

Nach Überzeugung des BN steht dieses Vorhaben im Widerspruch zu Vorgaben der bayerischen Verfassung und zu Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes, aber auch zu klaren politischen Zielsetzungen zum Flächenschutz :

Art. 141 Bayer. Verfassung:

Lt. diesem umfassenden Artikel haben Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes die Aufgabe,

  • "die Landschaft zu schützen und zu pflegen" sowie
  • "kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder und die heimischen Tier - und Pflanzenarten zu schonen und zu erhalten"

§ 15 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz:

Hier wird der Verursacher eines Eingriffs (in diesem Fall die ein Baugebiet planende Gemeinde) dazu verpflichtet,

"vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen" , wenn es dazu zumutbare Alternativen gibt und der mit dem Eingriff verfolgte Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen erreicht werden kann.

Zielvorgaben des Baugesetzbuches (§ 1a Abs. 1 BauGB):

Die novellierte Fassung verpflichtet alle Städte & Gemeinden u.a. zum:

  • Sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sowie zur
  • Begrenzung der Bodenversiegelung auf das zwingend notwendige Maß

Gemeinderundbriefe des früheren bayerischen Innenministers Günther Beckstein vom 28.10.2002 bzw. 15.10.2003:

Dort werden die Gemeinden u.a. verpflichtet:

  • Zum sparsamen Umgang mit vorhandener Fläche
  • Zum Vorrang von Innenentwicklung, Umnutzung & Nachverdichtung anstelle der Neuausweisung von Bauflächen

Nach Kenntnis des BUND Naturschutzes gibt es in der Gemeinde Bessenbach leer stehende Wohnungen bzw. Gebäude ebenso wie nutzbare Baulücken bzw. Bauplätze.

Neuer Wohnraum könnte also auch ohne das derzeit geplante Baugebiet und ohne Zerstörung des bedrohten Streuobstbestandes geschaffen werden!

BUND Naturschutz und Anwohner appellieren deshalb an die Gemeinde Bessenbach, insbesondere an Bürgermeister Franz Straub, auf das geplante Baugebiet zu verzichten und statt dessen dem Beispiel anderer Gemeinden (z.B. Stadt Bischofsheim/Rhön) zu folgen, die u.a. für Neubürger finanzielle Anreize zur (Um)Nutzung leer stehender Gebäude und zur Bebauung vorhandener Bestandslücken geschaffen haben und sich auch nicht gescheut haben, für vorhandene Bauplätze ein Baugebot auszusprechen.

Das "Grüne Kapital" der Gemeinde (Ober)Bessenbach sollte auch weiterhin für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung der Gemeinde zur Verfügung stehen, um so ihren heutigen Wohn -, Freizeit- und Erholungswert auch für künftige Generationen zu sichern!

gez. Helmut Schultheiß, Regionalreferent für Unterfranken