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Riedberger Horn: Jetzt Einwand erheben gegen Änderung des Alpenplans!

Vom 21. Februar bis 22. März 2017 läuft die offizielle Einwendungsfrist gegen eine Änderung des Bayerischen Alpenplans am Riedberger Horn. Die Änderung zielt darauf ab, den Berg aus der Schutzzone zu nehmen, so dass dort eine Skischaukel entstehen kann. Alle Bürger sind aufgerufen, mit ihrer Einwendung dagegen zu protestieren!

21.02.2017

Um das Riedberger Horn aus der Ruhezohe C des Alpenplan zu nehmen und so den Skigebietszusammenschluss rechtlich zu ermöglichen, muss der Landtag extra eine bayerische Landesverordnung ändern - und würde so eine "Lex Riedberger Horn" schaffen. Dagegen kann bis 22. März jeder Bürger Einwendung erheben.

Die Einwendungen müssen keine detaillierten Fachstellungnahmen sein, sondern können die persönliche Meinung und die persönlichen Gründe der Einwender darstellen. Ein einfacher Brief oder eine einfache Mail genügen. Diese senden Sie bitte an

Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Odeonsplatz 4
80539 München
lep-beteiligung@stmflh.bayern.de

Die geplante Skigebietsverbindung am Riedberger Horn wäre ein Präzedenzfall für einen Eingriff in die Ruhezone C des Alpenplans, des wirksamsten Instruments zum Schutz der Alpen. Der BUND Naturschutz befürchtet in der Folge weitere Angriffe auf die Ruhezone auch an anderer Stelle.

Das Riedberger Horn ist ein Berg mit hervorragender Biotopqualität und einer der wichtigsten Lebensräume des vom Aussterben bedrohten Birkwildes. Durch die Planung für das Skigebiet sind 25 Hektar Biotopflächen betroffen, sechs Hektar Bergwald sollen gerodet werden und der Lebensraum des Birkwildes würde massiv angegriffen. Der BUND Naturschutz lehnt dieses Vorhaben daher entschieden ab!

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