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STICKOXID-GRENZWERTE EINHALTEN, FRANKENSCHNELLWEG AUS LUFTREINHALTEPLAN STREICHEN

BN REICHT PETITION IM LANDTAG EIN

24.05.2016

 Nachdem in Nürnberg die verbindlichen Grenzwerte bei der Belastung mit Stickoxiden weiter überschritten werden, hat der BN beim Bayerischen Landtag eine Petition eingereicht, mit der der Druck auf den Freistaat erhöht werden soll, endlich für Abhilfe zu sorgen.

Ende April kam die Bestätigung des Landtagsamtes, dass die Petition im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz behandelt werden soll. Nach aktueller Mitteilung wird sie mit einer Petition eines Privatmannes aus Nürnberg zum gleichen Thema zusammengelegt.

Mit der Petition des BN soll erreicht werden, dass das Projekt "Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellweges" aus dem Luftreinhalteplan gestrichen wird.

"Es ist doch ein schlechter Witz, dass der geplante Ausbau des Frankenschnellweges zu einer Art Transitautobahn durch die Stadt als Maßnahme zur Luftreinhalteplanung bewertet wird. Das Gegenteil ist zu befürchten, nämlich dass durch den Ausbau mehr Verkehr durch Nürnberg hindurch und nach Nürnberg hinein fahren wird. Und das wird zu mehr Stickoxiden führen", so Richard Mergner, BN-Landesbeauftragter und Unterzeichner der Petition.

"Die Stadt und der Freistaat müssen mehr für den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger tun und die Stickoxidbelastung herunterbringen. Es geht nicht nur um die Von-der-Tann-Straße, wo die Überschreitungen gemessen werden, sondern um viele Gebiete in der Innenstadt. Der Frankenschnellwegausbau würde vielleicht an der Von-der-Tann-Straße die Werte reduzieren, dafür aber in der Werderau und anderswo erhöhen. Das geht nicht. Der Ausbau der Frankenschnellweges ist keine Luftreinhaltemaßnahme", so Dr. Otto Heimbucher, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Nürnberg-Stadt und Unterzeichner der Petition.

 

Die Petition richtet sich an den Landtag, da der Freistaat Bayern für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne in Bayern zuständig ist. Sie hat folgenden Wortlaut:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der weiter anhaltenden Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid gemäß der EU - Luftqualitätsrichtlinie in Nürnberg fordert der BUND Naturschutz den Bayerischen Landtag und die Staatsregierung dazu auf, für eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Nürnberg - Fürth - Erlangen und eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte durch Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu sorgen.
Der geplante Ausbau des Frankenschnellwegs ist bei der Fortschreibung aus dem Luftreinhalteplan als Maßnahme zur Minderung der Luftbelastung zu streichen.

Begründung:
Gemäß der der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa ("Luftqualitätsrichtlinie") gilt bereits seit dem Jahr 2010 für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid europaweit ein durchschnittlicher Jahresgrenzwert von 40 μg/m3.

In mehreren deutschen Städten wurde der NO2 -Jahresgrenzwert im Jahr 2010 und auch in den Folgejahren nicht eingehalten. Die EU-Kommission ist daher der Auffassung, dass die in Deutschland bislang ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität nicht wirksam und angemessen genug waren, um gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Richtlinie 2008/50/EG den Zeitraum der Nichteinhaltung so kurz wie möglich zu halten. Die EU-Kommission hat deshalb mit ihrem Schreiben von 18. 06. 2015 ein Mahnverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Auch für das Gebiet DEZDXX0003A (Ballungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen) werden die Grenzwerte nicht eingehalten. An der Messstation Von-der-Tann-Straße wurde im Jahr 2014 ein Durchschnittswert von 49 μg/m3 gemessen. Weitere Einfallstraßen Nürnbergs sind nach den Daten des geltenden Luftreinhalteplans (1. Fortschreibung) ebenfalls betroffen.

Auf den Internetseiten der Stadt Nürnberg ist folgendes Dokument veröffentlicht:

"Ergänzende Information zum Luftreinhalteplan Nürnberg und seiner Fortschreibung:
Fristverlängerung nach Art. 22 der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG vom 21.05.2008 - Immissionsprognosen" (https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/luft/ergaenzende_info_fortschreibung_immissionsprognose_addendum_final.pdf)
Daraus geht hervor, dass für das Jahr 2015 ein Prognosewert von 46 μg/m3 im Jahresdurchschnitt errechnet wurde. Die Annahmen, die dieser Prognose zu Grunde liegen, sind nicht bekannt. Das Abweichen der reellen Entwicklung der NO2-Belastung von den errechneten Werten durch das ifeu-Institut dürfte zum einen darauf beruhen, dass - wie mit dem VW-Abgasskandal bekannt wurde - die realen Emissionen fast sämtlicher Automobilhersteller von den im Prüfzyklus gemessenen Werten erheblich abweichen. Dies trifft nicht nur auf Euro 5, sondern auch auf Euro 6-Fahrzeuge zu. Es dürfte aber auch darin begründet sein, dass in den betroffenen Gebieten nicht ausreichend geeignete Maßnahmen ergriffen wurden. Es ist deshalb mit Sicherheit davon auszugehen, dass ohne weitere erhebliche Anstrengungen entgegen den Prognosen des ifeu-Institutes die Grenzwerte auch 2020 nicht einzuhalten sein werden.

Der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Nürnberg - Fürth - Erlangen muss daher zwingend fortgeschrieben werden.

Der geplante kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs ist Bestandteil des aktuellen Luftreinhalteplans. Mit der Realisierung dieses Projekts soll eine durchgehende Stadtautobahn geschaffen werden, was auf dieser Straße zu erheblichem Mehrverkehr führen wird. Dieses Projekt ist gänzlich ungeeignet, die Luftbelastungssituation zu verbessern, da hier nach der Realisierung auf Grund der Konzentration der Abgase an den Tunnelportalen dauerhafte Grenzwertüberschreitungen zu erwarten sind und somit nur die hoch belasteten Bereiche innerhalb der Stadt Nürnberg verlagert würden.

Darüber hinaus ist dieses Projekt nicht geeignet, zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der europarechtlich geforderten Grenzwerte beizutragen. Gegen das Projekt "kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs" ist derzeit eine Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig. Der Kläger, der BUND Naturschutz Bayern e.V., vertritt die Rechtsauffassung, dass für dieses Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig gewesen wäre. Ein Zeitpunkt für den Baubeginn ist derzeit nicht absehbar. Bei einer zu erwartenden Bauzeit von ca. acht Jahren stünde dieses Projekt wohl erst zur Mitte des nächsten Jahrzehnts zur Verfügung. Durch den zu erwartenden Umleitungsverkehr ist besonders an den akuten Belastungsschwerpunkten wie der Von-der-Tann-Straße in Nürnberg mit zusätzlichem Verkehr und damit auch mit steigender NOx-Belastung zu rechnen.

Ich weise hier darauf hin, dass der Grenzwerte für die NOx-Belastung bereits seit 2010 einzuhalten ist und eine weiter anhaltende Ignorierung der europarechtlichen Vorgaben nicht zu akzeptieren ist."

Für Rückfragen:
Tom Konopka, BUND Naturschutz in Bayern e.V., Regionalreferent
Telefon 0911/81878-14