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Pressemitteilung des Bundes Naturschutz in Bayern e.V.

12.06.2002
PM 048/LFGS
Kategorie: Abfall

Giftmüllskandal Neuendettelsau

Bund Naturschutz fordert Stopp des unkontrollierbaren Müllhandels zwischen Firmen und Privaten

Neben dem blamablen Versagen der zuständigen Behörden zeigt der größte aktuelle Giftmüllskandal Bayerns nach Auffassung des Bundes Naturschutz (BN),dass die eigentliche Problemursache, die Deklarierung von Sondermüll als Wirtschaftsgut und der unkontrollierbare Handel damit zwischen Firmen und Privatpersonen umgehend gestoppt werden muss. Als Skandal hinter dem Skandal bewertet der Bund Naturschutz allerdings das Versagen der staatlichen Kontrolle unter Verantwortung des bayerischen Umweltministeriums und seiner nachgeordneten Fachbehörden. Erst vor drei Jahren waren dem Bund Naturschutz und der Öffentlichkeit nach der Aufdeckung eines ähnlich gelagerter Falls illegaler Müllentsorgung in Kiesgruben und Baggerseen in Ober- und Unterfranken von Staatsminister Werner Schnappauf Konsequenzen bei der vorsorgenden Überwachung und Kontrolle versprochen worden. Der Bund Naturschutz fordert daher als ersten Schritt die lückenlose Offenlegung der nach ersten Informationen aus dem ganzen Bundesgebiet stammenden Firmen, die ihren Sondermüll offenbar zu Dumpingpreisen in Franken entsorgten. Weiterhin sind Änderungen in der Abfallgesetzgebung auf Bundes- und Landesebene sowie eine Haftungsregelung für Sondermüll produzierende Firmen einzuführen.


Über 4400 Tonnen giftiger Industrieabfälle und Sondermüll hat ein Landwirt in Neuendettelsau auf seine Felder gekippt - selten in Bayern gab es eine offene Ausbringung gefährlichster Umweltchemikalien in dieser Größenordnung. Die Wurzel eines der größten Umweltskandale in Bayern liegt - neben der kriminellen Energie Einzelner und dem völligen Versagen der Aufsichtsbehörden auf allen Ebenen - aber im Umgang mit Sondermüll.

Die Deklarierung von Sondermüll als Wirtschafts- und Handelsgut fordert die Nutzung derartiger katastrophaler "Schlupflöcher" geradezu heraus. Der Landwirt konnte auch nur deshalb überhaupt an Giftmüll gelangen. Der eigentliche Skandal liegt darin, dass Sondermüllproduzenten sich billig ihrer Verpflichtung entledigen, indem sie Sondermüll als Ware deklarieren und nicht mehr nachvollziehbar damit Handel treiben und ihn quer durch die Republik verschieben. So landet Giftmüll auch in dafür ungeeigneten Verbrennungsanlagen der Zementindustrie, Kohlekraftwerken, Holzfeuerungsanlagen, Kiesgruben (Skandal Roßstadt 1999!) oder Bergwerken. Sondermüll wird zunehmend an den eigentlichen Sonderabfallbehandlungsanlagen Bayerns (selbst nach Aussagen von deren Betreibern) vorbei "entsorgt". Dieser Billigentsorgung und Scheinverwertung muss ein Riegel vorgeschoben werden.

Im "Zusammenfassenden Bericht der regierungsübergreifenden Arbeitsgruppe zur Boden- und Grundwasserverunreinigung in Eltman-Roßstadt/Viereth/Trunstadt" unter Leitung von Regierungspräsident Hans Angerer für den bayerischen Landtag wurde schon 1999 festgestellt:
"Der Personalstand bei den Landratsämtern und Wasserwirtschaftsämtern macht es unmöglich, dass ein wirklich dichtes und engmaschiges Kontrollnetz durch die Behörden geschaffen werden kann. Der Personalabbau bei den Wasserwirtschaftsämtern führt zusätzlich eher zu einem Absinken der Kontrolldichte".

Trotz dieser klaren Analyse und ausführlicher Debatten im bayerischen Landtag wurden hieraus keine Konsequenzen gezogen.

Der BN fordert die Politik auf, neben der Vermeidung von Giftabfällen im Produktionsprozess endlich dem Verschiebebahnhof Sondermüll ein Ende zu bereiten und Sondermüll nur noch auf staatlich streng kontrollierten Entsorgungswegen in Spezialanlagen mit höchstem Umweltstandard zu behandeln. Der Skandal Neuendettelsau zeigt auch in dramatischer Form, dass die Sondermüllentsorgung keinesfalls privatisiert werden darf. Die politische Zielrichtung der Bayerischen Staatsregierung von "Verfahrensvereinfachung", "Deregulierung", "freiwilligen Umweltpakten", Abbau der Kontrolldichte und Delegation der Verantwortung auf die Betreiber ist der falsche Weg.

Die Entsorgung von Sondermüll muss wieder eine Aufgabe der hoheitlichen Daseinsvorsorge werden, die nicht privatwirtschaftlicher Gewinnmaximierung und kriminellen Machenschaften überlassen werden darf. Für eine Beschränkung der sogenannten "Abfallverwertung" sind Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der bayerischen Abfallgesetzgebung erforderlich.


Prof. Dr. Hubert Weiger
1. Vorsitzender des Bundes Naturschutz

Richard Mergner
Landesbeauftragter

Rainer Keilwert
Vorsitzender BN-Ortsgruppe Neuendettelsau


Autor: Prof. Dr. Hubert Weiger

 

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