17.08.2005
17/ 04/ FA
Kategorie: Verkehr
Keine Erschließung der Rappin-Alm
Die Rappinalm im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist ein einmaliges Kleinod. Der BN hat sich daher von Anfang an gegen eine geplante Erschließung dieser Alm gewandt. Heute hat der BN in Wolfratshausen ausführlich begründet, warum er gegen den Weg ist und wie er sich die Zukunft der Alm vorstellen würde. „Bei dem Gebiet um die Rappin-Alm handelt es sich um ein hochwertiges "Kleinod" von großer landschaftlicher Schönheit, das hinsichtlich seiner vielfältigen Ausstattung an Strukturen, Lebensräumen, Pflanzengesellschaften und Arten in dieser Form einzigartig ist“ betont Carola Belloni, 1. Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Bad Tölz-Wolfratshausen, den Wert des Gebietes. Durch die geplante Erschließung würden nach Ansicht des BN wertvolle Bereiche unmittelbar zerstört sowie indirekt, insbesondere die Tierwelt, durch Folgewirkungen (Instandhaltungsmaßnahmen und absehbare Zunahme des Erholungsdrucks) nachhaltig gestört. Die Rappinalm gehört zu den 8 % noch nicht mit PKW-befahrbaren Wegen erschlossenen Almen Bayerns. „Diese Almen sollten für ihre erschwerten Bewirtschaftungsbedingungen stärker finanziell gefördert werden, um auch ohne Straße eine naturverträgliche Almwirtschaft aufrechterhalten zu können.“ fordert Dr. Christine Margraf, Leiterin der BN-Fachabteilung München generell für alle unerschlossenen Almen in den bayerischen Alpen.
Naturschutzfachlicher Wert des Gebietes
Von der Kochler Alm bis zur Rappinlaine würde der beantragte Weg über einen stark abfallenden Hang durch Blaugras-Buchenwälder führen und Hangquellmoore durchschneiden. Eine Umgehung des größten Hangquellmoores im unteren Bereich ist nicht möglich. Hier käme es zu einem Verlust großer Fläche am Hang, weil der Weg insbesondere im Bereich zwischen den Wasserfällen bis zum Rappinbach (Trasse läuft in zwei Serpentinen) entsprechend stark verbaut und mit Stützmauern versehen werden müsste. Im betroffenen Gebiet befindet sich außerdem eine Schlucht mit offenen Felsbildungen.
Hierbei handelt es sich um Flächen, die in der amtlichen Alpenbiotopkartiertung Bayern erfasst sind und größtenteils den Festsetzungen des Artikels 13d(1) BayNatSchG entsprechen, somit gesetzlich geschützt sind. Nach heutigem Stand müsste auch der Blaugras-Buchenwald im Rahmen der Biotopkartierung erfasst werden. (Anmerkung: Wälder wurden 1993 noch nicht kartiert). Auch der Bereich im Talboden entlang der Rappinlaine und der unmittelbare Umgriff um die Rappin-Alm ist in der amtlichen Biotopkartierung erfasst. Der Abschnitt von der Kochleralm in südöstlicher Richtung würde durch ausgewiesenen Schutzwald führen.
Besonders wertvolle Pflanzengesellschaften/Lebensraumtypen im Umgriff des geplanten Weges sind (siehe auch Alpenbiotopkartierung):
Primäres Kopfbinsenried (Primulo-Schoenetum) mit reliktischen Vorkommen von Polsterseggenrasen (laut Bayer. Bot. Gesellschaft handelt es sich um einen der besten Vertreter dieses Vegetationstyps im bayerischen Alpenraum)
Offene Felsbildungen
Blaugras-Buchenwälder
Blaugras-Horstseggenrasen (z.T. initiale Tieflagen-Ausbildung, wie sie im bayerischen Alpenraum nicht häufig zu finden ist) im Übergang und im Wechsel mit Alpen-Magerweiden
natürliche, unverbaute Bachabschnitte
Die Bestände sind extrem artenreich. In dem Bereich kommen rund 15 Arten der Roten Listen (Bayern u./od. BRD, alter Stand) vor, darunter vier gefährdete Enzian-Arten, Mehlprimel (Primula farinosa), Alpen-Fettkraut (Pinguicula alpina), Alpen-Aurikel (Primula auricula), Saum-Segge (Carex hostiana) oder Bunter Schachtelhalm (Equisetum variegatum).
In den bayerischen Alpen sind störempfindliche Tierarten bereits hohen Belastungen ausgesetzt. Das bislang ruhige Gebiet - eines der letzten größeren Ruhegebiete zwischen dem Kochler und Jachenauer Raum - ist Raufußhuhn-Brutgebiet und somit Lebensraum von Birkhuhn (Rote Liste 1 = vom Aussterben bedroht!), Haselhuhn und Auerhuhn (RL 1). Auch für die drei Steinadler-Brutpaare (RL 2), die in unweiter Nachbarschaft ihre Horste haben und zum Teil die Rappin-Alm als Beute-Gebiet aufsuchen, würde der Bau des Weges (Bagger, Gesteinszertrümmerer, Sprengungen) sowie dessen Folgewirkungen durch eine Erhöhung der Wanderer, Radfahrer und Fahrzeuge eine dauernde Störung bedeuten. Nicht nur die mit hohen Kosten und viel Aufwand wieder eingebürgerten Greifvögel sind extrem störungsanfällig. Weitere Arten als Zufallsbeobachtungen: Individuenreiche Population der stark gefährdeten Rotflügeligen Schnarrschrecke (Psophus stridulus); Gestreifte Quelljungfer (Cordulegaster bidentata), ebenfalls stark gefährdet gemäß der Roten Listen Bayern und BRD, Fassung 2004.
Die geplante Erschließung würde einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft nach Art. 6 BayNatSchG darstellen. Biotope nach Art. 13d BayNatSchG würden zerstört werden. Die jeweiligen Standorteigenschaften für Flora und Fauna würden nachhaltig und irreversibel beeinträchtigt bzw. zerstört. Ein Ausgleich des Eingriffs ist nicht möglich. Eine Ausnahmegenehmigung durch das Landratsamt wäre daher nach Ansicht des BN nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz zu versagen.
Der beantragte Weg würde zudem insbesondere im Bereich des großen Hangquellmoores die hohe Qualität des Landschaftsbilds zerstören.
Erhöhte Erosionsgefahr durch Wegebau
Das überplante Gelände besteht zum Teil aus Flysch-Geröll und ist sehr labil. Ein Wegebau in diesem Bereich gestaltet sich generell schwierig und kostenintensiv. Weitere Ansatzpunkte für die bereits starke Erosion würden geschaffen.
Insbesondere in dem Bereich zwischen den Wasserfällen führt der Weg steil abwärts in äußerst labilem Gelände. Trotz der geplanten technisch aufwändigen Verbauung erscheint nicht sicher, ob nicht bei sehr starken Regenfällen (wie am Tag der Begehung am 12.07.05 nach den anhaltenden Regenfällen offensichtlich wurde) Teile des Weges wieder weggeschwemmt würden. Eine kostenintensive Instandhaltung, verbunden mit einer häufigen Störung des Gebiets, wäre die Folgen.
Im Abschnitt durch das Hochtal entlang der Rappinlaine, wo der beantragte Weg verlaufen soll, befinden sich bereits stark erodierende Flächen. Nach den heftigen Niederschlägen ist sichtbar geworden, dass der geplante Weg von Zeit zu Zeit weggeschwemmt würde, wenn der Bach bei Hochwasser anschwillt.
Erhöhte Gefahr von Folgenutzungen, die zu einer Störung führen würden
Der Bereich der Rappin-Alm ist bislang eines der ruhigsten Gebiete in den Bayerischen Voralpen. Durch eine Verbindung in das Gebiet von der Kochler- zur Rappin-Alm ist zu befürchten, dass anderen Nutzungen Tür und Tor geöffnet wird. So beispielweise ein vermehrtes Befahren durch Mountain-Biker und Touristen, da durch die schnelle Erreichbarkeit auch Leute nach der Arbeit eine Bike-Tour dorthin machen könnten und den Sommerabend dort verbringen würden, um dann erst spät wieder zurückzukehren oder sogar dort zu übernachten.
Der BN befürchtet außerdem, dass durch den Almwegebau einer langfristigen Möglichkeit einer Umwandlung in eine bewirtschaftete Alm Vorschub geleistet wird und eine Zufahrtmöglichkeit die Genehmigung erleichtert.
Es steht weiter zu befürchten, dass aufgrund der Regelung hinsichtlich der Wald-Weide-Trennung, die auch für diese Alm in Betracht kommen könnte, große Mengen an Holz abtransportiert werden müssten, wenn es zu einer Fällung für die Ersatzfläche kommen sollte. Hierfür wäre dann nochmals eine entsprechend befestigte Trasse notwendig.
Fehlende Notwendigkeit und mögliche Alternativen, bessere finanzielle Förderung für nicht-erschlossene Almen
Dass die Befürchtungen des BN nicht aus der Luft gegriffen sind, zeigen einige Erschließungsmaßnahmen in den letzten Jahren, nicht zuletzt auch im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Moosenalm).
Angesicht der Tatsache, dass der Weg nur für den Hin- und Abtransport des Viehs und evtl. Notfälle (Tierarzt) bzw. zur Zeitersparnis für den Bauern bei der Betreuung der 26 Stück Hornvieh dient, steht ein Eingriff in die Biotope in keiner Relation zur Notwendigkeit. Auch andere Trassenvarianten sind, wie sich abzeichnet, mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Eine Erschließung ist ökologisch nicht vertretbar. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege müssen hier unseres Erachtens eindeutig Vorrang haben. Eine Notwendigkeit aus Gründen des Allgemeinwohls ist nicht erkennbar. Dagegen ist die Bewahrung des Wertes dieses Kleinodes im Interesse des Allgemeinwohls.
Der BN ist sich bewusst, dass der hohe naturschutzfachliche und ästhetische Wert der Almen an deren Nutzung gebunden ist und unterstützt deshalb grundsätzlich und nachdrücklich die weitere Bewirtschaftung und Beweidung der Almen mit einer begrenzten Stückzahl, ohne zusätzliche Düngung. Wir bezweifeln aber, dass die Bewirtschaftung der Almen dauerhaft nur durch eine Erschließung mit Wirtschaftswegen gesichert werden kann.
Von den 1.384 bayerischen Almen sind nur noch 108 nicht mit einem mit PKW befahrbaren Weg erschlossen. Für Almen, die nicht mit PKW erreichbar sind, werden alternative Versorgungsmöglichkeiten wie Hubschrauber, Materialseilbahnen, in Einzelfällen auch Tragtiere oder Spezialfahrzeuge eingesetzt.
Dass eine fehlende Erschließung für den betroffenen Almbauern eine Erschwernis für seine Arbeit und aus diesem Grund ein geringeres Einkommen bedeutet, steht außer Zweifel. Daher fordert der BN bereits seit langem bessere finanzielle Förderungen für nicht-erschlossene Almen: Zum einen durch die bessere Förderung einer Behirtung, zum anderen durch die Einführung eines Förderzuschlages für wegemäßig nicht erschlossene Almen. In Österreich ist dies schon lange Praxis. Dort werden aus dem Österreichischen Umweltprogramm prozentuale Aufschläge auf die Prämien für Behirtung und Almbeweidung (Alpung) in Abhängigkeit von der Erreichbarkeit bezahlt. Die Aufschläge betragen 30 % auf Almen, die nur über einen Fuß- oder Viehtriebweg und 20 % für Almen, die nur über Materialseilbahn oder mit Spezialfahrzeugen erreichbar sind.
Dies wäre nach Ansicht des BN auch auf lange Sicht gesehen kostengünstiger als der Bau eines Weges und die entsprechenden Folgekosten für die Instandhaltung.
Für Rückfragen
Carola Belloni, 1. Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Bad Tölz-Wolfratshausen
Tel.: 08171/26571, Bund-Naturschutz-Buero-Wor@web.de, www.bn-toel-wor.de
Dr. Christine Margraf, Leiterin BN-Fachabteilung München, Tel.: 089/548298-89, christine.margraf@bund-naturschutz.de, www.bund-naturschutz.de