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BN fordert Festschreibung von Klimaschutz als Ziel im Regionalplan Südostoberbayern

Alles muss aus Sicht des Klimaschutzes bewertet werden: BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) äußert sich zum Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplan Südostoberbayern.

10.10.2019

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern hat das Beteiligungsverfahren zur 14. Teilfortschreibung Teil A „Grundlagen der regionalen Entwicklung und Raumstruktur“ eingeleitet. „Die Fortschreibung des Regionalplans ist durchaus als echte Chance anzusehen, den Klimaschutz und Flächensparen ganz konkret in Planungsvorhaben einzubeziehen“, äußert sich Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz.

Die Regionalplanung übersetzt Vorgaben der Landesplanung in regionale Ziele der Raumentwicklung, dass sie unmittelbar umsetzbar sind. Die Ergebnisse des Regionalplans fließen in die Bauleitplanung der Kommunen mit ein. Ziele sind verbindliche Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Sie können nicht mehr abgewogen werden. Grundsätze sind allgemeine Aussagen als Vorgabe für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen (§4 Raumordnungsgesetz). Grundsätze sind damit keine zwingenden Normen, sondern unterliegen der Abwägung.

„Der zur Anhörung vorgelegte Entwurf zum Regionalplan enthält aus Sicht des BN einige Grundsätze, deren Beachtung durch die Planungsverantwortlichen und durch die Politik zu einer positiven Siedlungsentwicklung in der Region 18 beitragen könnten“, so Annemarie Räder, BNRegionalreferentin für Oberbayern.

Auf die Umsetzung dieser Grundsätze muss zukünftig in weit stärkerem Ausmaß als bisher hingewirkt werden. Sie dürfen nicht nur im Regionalplan verankert sein, sondern es muss auch in der Praxis danach gehandelt werden. Nur bei konsequenter Beachtung durch die Planungsverantwortlichen und die politischen Mandatsträger können diese Grundsätze zu einer positiven Siedlungsentwicklung beitragen, um dies zu verwirklichen schlagen wir vor die Teilfortschreibung durch folgende Ziele, die nicht mehr abgewogen werden können zu ergänzen:

  1. In allen planerischen Entscheidungen ist die Vereinbarkeit mit den international vereinbarten Klimaschutzzielen zu prüfen und dem Klimaschutz höchste Priorität gegenüber anderen Belangen einzuräumen
  2. Die Flächeninanspruchnahme soll durch eine nachhaltige Siedlungsentwicklung so weit als möglich reduziert werden. Naturnahe Gebiete sollen erhalten, geschützt und vernetzt werden.
  3. Um der Überlastung der Region zu begegnen und den Verkehr auf öffentliche Verkehrsmittel und das Fahrrad zu verlagern, verzichtet die Region auf den Aus- und Neubau von Straßen.
  4. Für alle Zentralen Orte ist ein öffentliches Nahverkehrsangebot von Montag bis Sonntag von 6.00h bis 24.00h bereitzustellen. In Fahrgastarmen Zeiten kann dieses Angebot auch als Bedarfsbedienungsform vorgehalten werden

 Für Rückfragen:

Annemarie Räder

Regionalreferentin des BUND Naturschutz Oberbayern

Tel. 089/54 83 01 ‐14

E-Mail: annemarie.raeder@bund-naturschutz.de