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BN und LBV beantragen Klageverfahren zur Alpenplanänderung am Riedberger Horn ruhen zu lassen

Im neuen Koalitionsvertrag haben CSU und Freie Wähler vereinbart: „Die Änderungen im Alpenplan werden wir rückgängig machen.“

26.11.2018

Der BUND Naturschutz (BN) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) hatten nach Inkrafttreten der Alpenplanänderung im März 2018, welche die umstrittene Skischaukel am Riedberger Horn ermöglichen sollte, Normenkontrollklage beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Obwohl Ministerpräsident Markus Söder kurz nach seinem Amtsantritt versprochen hatte, dass die Skischaukel nicht gebaut werde, sollten die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Skischaukel im Alpenplan erhalten bleiben.

„Wir sind sehr erfreut, dass die Auflösung der Alpenschutz-Ruhezone am Riedberger Horn von der neuen Staatsregierung wieder rückgängig gemacht werden soll. Deswegen wollen wir unsere Klage ruhen lassen. Wir haben aber die Möglichkeit das Klageverfahren wieder aufzunehmen, wenn in absehbarer Zeit die Wiedereinführung der Ruhezone am Riedberger Horn nicht umgesetzt wird“, erklärt Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz.

„Damit ein naturverträglicher Tourismus am Riedberger Horn auch glaubwürdig wird, muss aber auch auf das aktuell geplante 26.000m² große Speicherbecken in einem Quellmoor am Riedberger Horn verzichtet werden und stattdessen die angekündigte ökologisch verträgliche Modernisierung des Skigebiets Grasgehren umgesetzt werden“, so Norbert Schäffer, Landesvorsitzender des LBV.


Hintergrundinfos zur Normenkontrollklage des BN und LBV
Hintergrundinfos zum Speicherbecken am Riedberger Horn

Für Rückfragen:

Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben, Tel: 089-548298-64; 0160-95501313 thomas.frey@bund-naturschutz.de
Markus Erlwein, LBV-Pressesprecher, Tel.: 0172-6873773, markus.erlwein@lbv.de


                        




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