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BUND Naturschutz unterstützt Initiative für Baumschutzverordnungen in Fürstenfeldbruck und Maisach

Der Sommer 2019 toppt die Hitze-Rekorde der letzten Jahre mit dem heißesten Tag seit Beginn der deutschen Wetteraufzeichnungen. In den Städten und Dörfern können Bäume für Abkühlung sorgen und die Gluthitze erträglicher machen, doch immer mehr dieser „natürlichen Klimaanlagen“ verschwinden aus dem Orts- bzw. Stadtbild. „Wir brauchen aber mehr statt weniger Bäume und fordern das auch von unseren Kommunen“, sagt BN-Landesbeauftragter Matin Geilhufe. Baumschutzverordnungen könnten die Bäume retten. Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. hat eine umfangreiche Studie zur Verbreitung und Effektivität von Baumschutzverordnungen erstellt. Das Ergebnis ist ernüchternd: nur 94 der 2.056 bayerischen Kommunen haben eine Baumschutzverordnung erlassen, obwohl 83% der Kommunen mit Verordnung ihre Bedeutung für den Baumschutz bestätigen.

27.08.2019

Nicht nur an den heißesten Tagen profitieren die Menschen von Bäumen und Grünflächen. Studien belegen ihre positive gesundheitliche Wirkung u.a. bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Stress. Sie verbessern die Luftqualität, indem sie Feinstaub binden und in der Gluthitze sind Bäume und innerstädtische Grünflächen als natürliche Klimaanlagen überlebensnotwenig für die Bevölkerung, da sie durch Schatten und Transpiration ihre Umgebung aktiv abkühlen. Die hohe Wärmespeicherfähigkeit von Gebäuden und Straßen und der hohe Versiegelungsgrad in Städten führen zu einer Stauung der Hitze. Bäume und Grünflächen können dabei Abhilfe schaffen. Orte mit Baumbestand sind um einige Grad kühler als dicht bebaute Plätze ohne Grün und spielen für die Klimatisierung unseres Wohnumfeldes eine wichtige Rolle. Ein ausgewachsener Laubbaum verdunstet an einem heißen Sommertag bis zu 400 Liter Wasser und kühlt somit seine Umgebung ab. Ein Laubbaum mit 15 m Kronendurchmesser beschattet außerdem eine Fläche von 160 m².

Der Landkreis Fürstenfeldbruck liegt mit vier Baumschutzverordnungen von 23 Kommunen über dem Landesdurchschnitt. "Baumschutzverordnungen lohnen sich! Die Gemeinden mit Verordnung haben mehr Bäume, sind grüner und die Bäume sind im Schnitt auch älter. Außerdem führen Baumschutzverordnungen zu mehr Rechtssicherheit unter den Bewohnern einer Kommune und machen die Bedeutung von Bäumen für jedermann besser erfassbar. Daher begrüßen wir die Bemühungen in Fürstenfeldbruck und Maisach, Baumschutzverordnungen zu erlassen und hoffen auf baldigen Erfolg", sagt die BN-Kreisvorsitzende Eugenie Scherb.

Geilhufe mahnt: "In Zeiten der Klimakrise mit steigender Hitzebelastung sind Bäume und Grünflächen in unserem direkten Lebensumfeld als natürliche Klimaanlagen überlebensnotwendig für die Bevölkerung. Dennoch haben wir jedes Jahr dramatische Verlustzahlen bei Bäumen in Bayerns Städten und Gemeinden."

Die Kommunen verfügen in Form von Baumschutzverordnung über ein Instrument, das zum Schutz der Bäume beitragen kann. Der BUND Naturschutz hat im Rahmen des Projektes "Neue Chance für alte Bäume", gefördert vom Bayerischen Naturschutzfonds, eine umfangreiche und bundesweit einmalige Kommunalbefragung unter allen bayerischen Kommunen durchgeführt, um deren Verbreitung, Ausgestaltung und Effektivität zu untersuchen.

Demnach haben nur 94 der 2.056 Städte und Gemeinden eine Baumschutzverordnung erlassen, obwohl von den Kommunen mit erlassener Baumschutzverordnung 83,1% diese für ein "eher wichtiges" oder "sehr wichtiges" Mittel zum Baumschutz halten, nur 4,6% schätzen sie als "eher unwichtig" oder "völlig unwichtig" ein.

"Insgesamt können Baumschutzverordnungen ein sinnvolles Instrument zum Schutz von Bäumen darstellen", merkt Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz, an. "Wir fordern daher landesweit die Einführung kommunaler Baumschutzverordnungen verbunden mit einem Zonierungskonzept. So sollten in stark verdichteten Zonen - der Wichtigkeit der Bäume für die Lebensqualität entsprechend - Baumfällungen nicht oder nur gegen hohe Ausgleichszahlungen bzw. erhebliche Ersatzpflanzungen, möglich sein."

"Ein alter, klimabedeutsamer und stadtbildprägender Baum ist keine Privatangelegenheit", sagt Christopher Busch, Koordinator des Projekts "Neue Chancen für alte Bäume". "Neben den vielfältigen gesundheitlichen Wirkungen von Stadtbäumen haben sie auch einen enormen - und ganz nebenbei kostengünstigen - Effekt auf das Stadtklima. Deshalb müssen wir sie schützen! Baumschutzverordnungen können hierfür ein geeignetes Instrument sein."

Der BUND Naturschutz bietet Bürger*innen mit weiterem Informationsbedarf und auch bei anderen Fragen rund um das Thema Stadtbäume eine Baumsprechstunde unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 78 23 822 (0800/STADTBAUM) an, Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 13 Uhr sowie unter der Emailadresse: stadtbaum@bund-naturschutz.de.

Ansprechpartner:

Martin Geilhufe, Landesbeauftragter BUND Naturschutz

Tel. 0172/7954607 martin.geilhufe@bund-naturschutz.de

Christopher Busch, Projektkoordinator Stadtbäume

Tel. 09 11-575 294-17  christopher.busch@bund-naturschutz.de 

 

Weitere Ergebnisse der Befragung:

Vermeintliche Kontraproduktivität von Baumschutzverordnungen

Kritiker von Baumschutzverordnungen unterstellen diesen häufig eine kontraproduktive Wirkung in zweierlei Hinsicht: Erstens würden alte Bäume mit Schutzanspruch noch rasch gefällt, bevor die Verordnung eingeführt wird. Besteht die Verordnung bereits, würden Bäume zweitens aufgrund des Mindeststammumfangs vor dem "Hineinwachsen" in die Verordnung gefällt werden. Von denjenigen Kommunen, die hierzu Einschätzungen abgeben konnten, antworteten auf die Frage nach ihren Erfahrungen, dass vor Rechtskraft der Einführung einer Baumschutzverordnung Bäume noch rasch gefällt würden: 73,9% mit "ist nicht oder selten passiert", 21,7% mit "ist einige Male passiert und 4,3% mit "ist häufig passiert".

Das zweite häufig geäußerte Argument gegen die Effektivität von Baumschutzverordnungen ist, dass die Bäume nicht mehr alt werden können, da die Eigentümer sie rechtzeitig fällen würden bevor sie unter die Verordnung fallen. Tatsächlich meint keine einzige Kommune, dass dies "nie" passieren würde. Allerdings gaben nur 2% an, es würde "sehr häufig" passieren. Ein Drittel der Kommunen machen die Erfahrung, solche präventiven Fällungen würden "immer wieder" passieren. Der Großteil der Kommunen, die hierzu Angaben machen konnten, nämlich beinahe Zweidrittel (65%) gab an, es würde eher selten passieren. Die Befürchtung, Bäume hätten durch eine Baumschutzverordnung keine Chance mehr alt zu werden, lässt sich anhand dieser Zahlen nicht halten.

Ausgleichsmaßnahmen und die Kontrolle ihrer Umsetzung

Bayernweit werden durchschnittlich 72% aller Fällanträge bewilligt. Dass Bäume bei einer Fällung zumindest ersetzt werden müssen, gilt vielen Befürworter*innen von Baumschutzverordnungen als wichtiges Argument. Tatsächlich erfolgen allerdings durchschnittlich nur in 73,5% der Fällmaßnahmen Ersatzpflanzungen. Wird anstelle einer Ersatzpflanzung ein Ausgleich durch Geldzahlung vom Baumeigentümer verlangt, liegt diese durchschnittlich bei 486 €. Zur Einordnung: Für diese Summe lässt sich eine Stiel-Eiche mit einem Stammumfang von 10-12cm pflanzen, darüberhinausgehende Kosten wie Jungbaumpflege oder Bewässerung sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Kaum ein Ersatz für die Fällung teils mächtiger alter Bäume.

Ob die geforderten Ersatzmaßnahmen überhaupt durchgeführt werden, wird nur in 26% der Kommunen bei jeder Maßnahme überprüft. 58% kontrollieren stichprobenartig, 10% lediglich formal, z.B. durch Vorlage einer schriftlichen Zusage, 6% der Kommunen verlangen nicht einmal eine solche Zusage.

Wird bei Kontrollen festgestellt, dass die Ersatz-/Ausgleichsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden, drohen lediglich in 68% der Kommunen Sanktionen - 32%, also fast ein Drittel, hat für diesen Fall keine Sanktionen vorgesehen. Von denjenigen Kommunen, in denen Sanktionen verhängt werden, werten wiederum 72% das Vergehen als Ordnungswidrigkeit und verhängen ein Bußgeld. Die übrigen 28% fordern den Eigentümer lediglich ein weiteres Mal auf, der Ausgleichsverpflichtung nachzukommen. Bei weniger als der Hälfte der Fälle (49%), bei denen eine Missachtung der Auflagen festgestellt wurde, haben die Eigentümer mit finanziellen Konsequenzen in Form eines Bußgeldes zu rechnen.

Schwächen von Baumschutzverordnungen und Verbesserungsvorschläge

Gefragt nach den Schwächen ihrer Baumschutzverordnungen gaben 51,4% der Kommunen an, dass das Hauptproblem in der mangelnden Kontrolle und Durchsetzung liege. Die Baumschutzverordnung wäre nicht das Problem, vielmehr die schlechte Personalsituation, die die Umsetzung erschwere. Der Aufwand für die Durchsetzung einer Baumschutzverordnung liegt laut der Untersuchung in etwa bei einer Stunde pro Monat und 1.000 Einwohner*innen, bei den Großstädten ist ein degressiver Effekt erkennbar. 14,3% sehen das Hauptproblem in der Tatsache, dass im Fall von bestehendem Baurecht die Baumschutzverordnung faktisch Makulatur werde. 11,4% kritisieren, dass nur bestimmte Bäume geschützt seien, häufig keine Nadel- und Obstbäume. 5,7% sehen Akzeptanzprobleme bei der Bevölkerung.