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Koalitionsvertrag in Bayern entscheidet über Zukunft der Landwirtschaft

Chancen der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2021 nutzen; BN fordert Ausrichtung an Klima-, Tier- und Artenschutz und der Sicherung bäuerlicher Landwirtschaft und Kulturlandschaft

05.11.2018

Die Verhandlungen um die Neugestaltung der EU Agrarpolitik ab 2021 sind auf EU Ebene in vollem Gang. In Bayern wirtschaften noch etwa 100.000 Betriebe und damit mehr als ein Drittel der ca. 270.000 landwirtschaftlichen Betriebe der Bundesrepublik. Um deren Existenz zu sichern, als Garanten für eine lebendige vielfältige Kulturlandschaft, und um die Betriebe in die Lage zu versetzen, die gesellschaftlichen Erfordernisse nach sauberem Wasser, Sicherung der Biodiversität, Tier- und Klimaschutz erfüllen zu können, müssen jetzt die Weichen auf europäischer Ebene gestellt werden.

"Die neue bayerische Landesregierung muss über den Bund und mit direktem Einfluss in Brüssel erreichen, dass im EU Haushalt die Finanzmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums, und damit für sinnvolle Umwelt- und agrarstrukturelle Belange nicht wie geplant um 28% gekürzt werden", so Richard Mergner, BN Landesvorsitzender, und weiter: "Gekürzt werden müssen hingegen die rein flächenbezogenen Direktzahlungen, um Mittel für kleinere Betriebe und das KULAP Programm frei zu machen."

In der neuen Agrarpolitik muss es mehr Anreize für die Bauern geben, das Betriebseinkommen über Leistungen für die Umwelt zu sichern. Auch für die Erschließung von regionalen Qualitätsmärkten, artgerechtere Tierhaltungssysteme und den Bioanbau muss Bayern mehr tun als bisher, um den Ausbau dieses Sektors voranzubringen. "Die angekündigte Klimarelevanz der EU Agrarzahlungen muss durch die Festlegung konkreter Maßnahmen wie z.B. die Erhaltung von Wiesen und Weiden, Wiedervernässung von Moorstandorten oder Tierhaltung mit Strohaufstallung bewiesen werden, statt mit Placebomaßnahmen Subventionen für eine Lobby der digitalisierten industriellen Intensivlandwirtschaft zu sichern", so Mergner. "Es ist ein Skandal, dass die EU möglicherweise sogar die Förderung des Maisanbaus der Gesellschaft als Klimaschutzmaßnahme unterjubeln will", so Mergner abschließend.

Lutz Ribbe, Umweltdirektor von Euronatur, betont, "dass die Chancen zur Umgestaltung der EU Agrarpolitik jetzt in den Händen der Mitgliedstaaten liegen, und die bisherigen Entwürfe stark nachgebessert werden müssen, um wirksame Maßnahmen, beispielsweise im Klimaschutz, festzulegen."

Chancen für die Finanzierung von höheren gesellschaftlichen Leistungen im Bereich Umwelt-und Naturschutz nicht verspielen

Die EU Kommission betont zwar stets, dass die Agrarzahlungen ehrgeiziger an Zielen und messbaren Ergebnissen des Umwelt- und Klimaschutzes auszurichten sind. Das ist auch dringend nötig, da EU Ziele der EU Wasserrahmenrichtlinie oder der Biodiversitätsstrategie bisher nicht umgesetzt sind, und der Wandel im gesellschaftlichen Verständnis für die Tierhaltung dringend berücksichtigt werden muss. Die vorgelegten Entwürfe enttäuschen jedoch in dieser Hinsicht, sie stellen im Kern eine Fortführung der bisherigen "Wachsen oder Weichen" Politik dar.

Zentrale Forderungen von BUND Naturschutz und Euronatur sind z.B.:

  • Keine Kürzungen der 2. Säule: Die von der Kommission vorgeschlagenen Kürzungen der EU Finanzmittel für den ländlichen Raum von fast 30 % bedeuten eine für Bayern völlig inakzeptable Kürzung, auch weil sie dem Grundsatz widersprechen würde, mehr Finanzmittel für Umwelt, Klimaschutz oder Biodiversität bereitzustellen.
  • als Voraussetzung ("Konditionalität") für den Zugang der Betriebe zu den EU Agrarfördergeldern (Fortsetzung des Greenings) müssen u.a. qualifizierte stringente Vorgaben zum umweltverträglichen Anbau, wie z.B. drei gliedrige Fruchtfolgen, mindestens 10 % ökologische Vorrangflächen, oder die Erhaltung von Wiesen und Weiden festgelegt werden.
  • Die zusätzlichen Umweltmaßnahmen in der 1. Säule (Ecoschemes)müssen ambitioniertere Maßnahmen enthalten und verpflichtend für alle EU Mitgliedsstaaten sein, damit kein innereuropäischer Wettbewerb um die laschesten Umweltvorgaben in Gang kommt. Sie müssen mindestens 30% des Budgets der bisherigen Flächenzahlungen umfassen und von den Mitgliedstaaten verpflichtend für andere Umweltmaßnahmen im Rahmen der ländlichen Entwicklung (Säule2) verwendet werden, wenn die angebotenen, für Landwirte freiwilligen Maßnahmen nicht nachgefragt werden sollten.
  • Um eine Abkehr von der Exportorientierung der EU hin zu mehr Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen, müssen Mengenregulierungen, wie z.B. für den Milchmarkt auch für Erzeugergemeinschaften ermöglicht werden. Die nach wie vor umfangreichen Futtermittelimporte in die EU, mit ihren negativen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen für die Bevölkerung in den entsprechenden Anbaugebieten müssen zurückgefahren und eine flächengebundene Tierhaltung im Sinne der Kreislaufwirtschaft vorangebracht werden.

Für Rückfragen:

Marion Ruppaner, BN-Agrarreferentin,
Tel. 0911/81 87 8-20
E-Mail: marion.ruppaner@bund-naturschutz.de

Lutz Ribbe, Direktor der Naturschutzpolitischen Abteilung von Euronatur,
Tel. 02226-2045, mobil : 0170 - 4125767
E-mail :lutz.ribbe@euronatur.org