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Nach Volksbegehren Artenvielfalt: mit 1,7 Millionen an den Runden Tisch

Mit viel Rückhalt gingen der BUND Naturschutz und die Bündnispartner des Volksbegehrens Artenvielfalt an den Runden Tisch der Staatsregierung. 18,4 Prozent der Bürger Bayerns hatten dem Gesetzestext des Volksbegehrens ein starkes Mandat erteilt. Dieser muss nun der Mindeststandard sein. Ziel des Runden Tisches ist es, alle Seiten anzuhören und gegenseitiges Verständnis aufzubauen. Während des ersten Gesprächs am 20. Februar entstand das Gefühl, dass die Unterstützung für die Rettung der Artenvielfalt wächst.

20.02.2019

Im Anschluss an das überaus erfolgreiche Volksbegehren "Rettet die Bienen" hatte Ministerpräsident Markus Söder zu einem Runden Tisch eingeladen. Mit dabei waren beim ersten Treffen in der Staatskanzlei neben dem Ministerpräsidenten die Vertreter des Bündnisses, das hinter dem Volksbegehren steht, sowie Vertreter von Städte-, Gemeinde- und Landkreistag, Bauernverband, Jagd-, Fischerei- und Waldbesitzerverband, außerdem Vertreter der relevanten Landtagsausschüsse und die Minister der betroffenen Ressorts. 

Die Zeit ist knapp, rund vier Monate hat die Staatsregierung Zeit, bis der Landtag über den Gesetzestext abstimmen muss. Die Menschen im Freistaat fordern klare gesetzliche Veränderungen für den Artenschutz. Sie wissen, dass es um ihre Lebensgrundlagen geht. Das Artensterben muss gestoppt werden. Gleichzeitig muss auch das besorgniserregende Höfesterben in Bayern aufgehalten werden. „Viele Bauern sind selbst Opfer einer Politik, die auf Turbo-Landwirtschaft zu Lasten der Natur setzt. Mit dem Volksbegehren wollen wir die Rahmenbedingungen für eine naturverträgliche Landwirtschaft verbessern," erklärte der BN-Vorsitzende Richard Mergner. Das Volksbegehren hatte sich zu keinem Zeitpunkt gegen die Bauern oder die Landwirtschaft gerichtet. 

In nahezu allen anderen Politikbereichen besteht die Staatsregierung auf klare gesetzliche Vorschriften. Bei Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz ist das leider noch immer nicht der Fall. „Doch das Prinzip der Freiwilligkeit ist gescheitert, es konnte die letzten Jahre das dramatische Artensterben nicht aufhalten,“ mahnt der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe.

Spätestens Mitte April muss die Staatsregierung das Volksbegehren mit einer Stellungnahme dem Landtag unterbreiten. Der Landtag kann dem Gesetzesentwurf des Volksbegehrens innerhalb von drei Monaten zustimmen, ihn ablehnen oder ihn als unrechtmäßig ansehen. In letzterem Fall wird der Verfassungsgerichtshof angerufen, der das Volksbegehren auf Rechtmäßigkeit prüft. Nimmt der Landtag den Gesetzesentwurf unverändert an, wird der Gesetz. Lehnt der Landtag den Gesetzesentwurf ab, kommt es innerhalb von weiteren drei Monaten zum Volksentscheid. Dieser würde dann voraussichtlich zwischen September und Anfang Oktober stattfinden.

Der erste Runde Tisch und die Gespräche am Rand haben deutlich werden lassen, dass eine breite Unterstützung für die Rettung der Artenvielfalt besteht. Der BUND Naturschutz und seine Bündnispartner bringen sich in die weiteren Gespräche ein. 

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