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Trinkwasser schützen - nicht verschleudern!

BUND Naturschutz lehnt Ausweitung der Wasserförderung in Treuchtlingen ab

21.05.2019

Zur aktuellen Diskussion um das Thema Trinkwasser im Bereich Weißenburg-Treuchtlingen nimmt der Landesverband des BUND Naturschutz in Bayern nun Stellung:

"Wir lehnen die exorbitante Ausweitung der Wasserentnahmemenge durch die Firma Altmühltaler Mineralbrunnen ab und fordern, dass die Tiefengrundwasservorkommen stärker geschützt und vor allem nicht für kommerzielle Zwecke benutzt werden", so Sebastian Schönauer, stellvertretender Landesvorsitzender und Wasserexperte des BUND.

Hintergrund ist der Antrag der Firma Altmühltaler Mineralbrunnen/Schäff in Treuchtlingen, die künftig mehr als das Doppelte der bisherigen Grundwassermenge fördern und abfüllen will. Das Wasser soll zudem aus einer fossilen Tiefengrundwasserschicht entnommen werden, die die Staatsregierung 1994 nach einem entsprechenden Beschluss des Bayerischen Landtags unter einen ganz besonderen Schutz stellte.

"Seit Jahren beobachten wir mit großer Sorge die weltweite Fehlentwicklung mit Verschmutzung und Verknappung von Trinkwasser, die Übernutzung der Grundwasservorräte, ihre Belastung mit Rückständen aus Industrie und Landwirtschaft. Gleichzeitig führen die klimawandelbedingten Trockensommer wie der letzte 2018 zu sinkenden Grundwasserspiegeln. Es ist nötig, diese Vorräte stärker als bisher zu schonen", so Schönauer.

"Die aktuelle Diskussion mit der Ausweitung der fast kostenfrei überlassenen Entnahmemengen auf dann jährlich 5,5 Milliarden Liter zu privaten, rein kommerziellen Zwecken aus einem der Allgemeinheit zustehenden fossilen Wasserreservoir muss uns mit großer Sorge erfüllen", so Karl Heinz Schork, Vorstandsmitglied der BN-Kreisgruppe Weißenburg-Gunzenhausen und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Wasser.

Der BUND Naturschutz lehnt die Erweiterung der geplanten Wasserentnahmemengen aus Gründen der Daseinsvorsorge strikt ab. Öffentliche Wasserversorgung hat absoluten Vorrang vor privatwirtschaftlicher Nutzung. Das aktuelle Genehmigungsverfahren erscheint dem BN intransparent. Die geplante "Probe-Phase muss deshalb abgelehnt werden.

Die Ausbeutung der Wasserrechte, selbst in entlegensten Gebieten dieser Welt, erfolgt zunehmend durch kapitalkräftige, private Einzelgesellschaften (z.B. Vittel-Fa. Nestlé). Diese haben vor allem das Wohl der an der Ausbeutung und Vermarktung beteiligten Industriebetriebe im Blick.

Spätestens mit der Einweihung des riesigen Neubaus der Firma Altmühltaler/Schäff am Rande der Stadt Treuchtlingen war zu erwarten, dass derartige Begehrlichkeiten auf das Lebensgut Wasser den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erreichen.

Es wird in den öffentlichen Verlautbarungen der Stadt Treuchtlingen, die eine Genehmigung für die Entnahme zu Gunsten der auf ihrem Gebiet ansässigen Firma unbedingt möchte, so getan, als sei das fossile Tiefen-Grundwasserreservoir riesig, ja fast unerschöpflich. Die seit vielen Jahren bestätigte Fachmeinung ist allerdings, dass es sich um ein sich kaum wieder auffüllendes (eben fossiles) Grundwasservorkommen handelt.

Das wasserwirtschaftliche Gutachten liegt mittlerweile vor. Seitenweise wird dort auf die problematische Situation und höchste Bedenken bei dieser Entnahmeausweitung hingewiesen. Im Schlusssatz kommen die Gutachter dann überraschenderweise zu dem völlig entgegengesetzten Ergebnis, dem Antrag sei zuzustimmen.

Das Verfahren erinnert an viele in den letzten Jahrzehnten erfolgte Genehmigungsverfahren an denen wir als BUND Naturschutz beteiligt waren. Die Genehmigungsverfahren folgen immer denselben Methoden, sind rechtlich gesehen zwar den geltenden Richtlinien unserer kommunal agierenden Verwaltungsapparate angepasst, aber leider nicht an einer nachhaltig umweltgerechten Nutzung orientiert.

Bereits 1994 war durch einen ergänzenden Kabinettsbeschluss der bay. Staatsregierung nochmals festgelegt worden, dass Tiefengrundwasser, um das es sich hier zweifelsfrei handelt, wie im Artikel 141 der bayerischen Verfassung beschrieben, einem ganz besonderen Schutz und Vorsorgegedanken unterliegt.

Der BUND Naturschutz ruft deshalb die zuständigen Mandatsträger im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf, für die Interessen der zukünftigen Generation zu sorgen und entsprechend dem Grundrecht auf öffentlichen und freien Zugang zu ausreichend Trink-Wasser den rechtlich vorgegebenen Vorrang zu verschaffen.

Der BUND Naturschutz unterstützt die Absicht der Stadt Weißenburg, sich gegen die Ausweitung der Entnahme ggf. auch rechtlich zu wehren. Sie würde damit ein deutliches Zeichen für Nachhaltigkeit setzen.

Wesentliches Rückgrat der Trinkwasserversorgung im mittelfränkischen Raum ist momentan noch die Fernwasserleitung aus dem Lech-Mündungsgebiet. Gleichwohl ist bekannt, dass auch dort die Pegelstände seit Jahren fallen und sich bereits der Unmut der Bevölkerung formiert, da der dortige Grundwasserspiegel bereits jetzt absinkt. Dies zeigt nur, dass gerade im Zeichen eines dramatisch zunehmenden Klimawandels mit dem knappen Gut Wasser äußerst sorgsam umgegangen werden muss.

Für Rückfragen:

Tom Konopka, Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken Telefon 0911 81878-24, 0160 8531944, Mail: tom.konopka@bund-naturschutz.de