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VERGLEICHSVERHANDLUNGEN ZUM FRANKENSCHNELLWEG ABGESCHLOSSEN

Freistaat Bayern, Stadt Nürnberg und BUND Naturschutz Landesvorstand einigen sich auf einen Vergleichsvertrag Viele, auch neue Zusagen der Stadt Nürnberg und des Freistaats Bayern zur Verringerung der negativen Auswirkungen des Frankenschnellweges - sollte dieser je gebaut werden - machen eine Beendigung des Klageverfahrens möglich

18.09.2019

I. Vergleichsverhandlungen

Etwa seit 2016 – somit im vierten Jahr – verhandelt der BUND Naturschutz in Bayern e.V. mit der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern darüber, den Rechtsstreit über den Frankenschnellweg vergleichsweise beizulegen. Durch diese Vergleichsverhandlungen konnte der BUND Naturschutz sein erstes Klageziel erreichen, die Prüfung der Auswirkungen des Projektes durch eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS).

Die Klage wurde im Jahr 2013 eingereicht, da die Stadt Nürnberg auf eine Umweltverträglichkeitsstudie rechtswidrig verzichtet hatte.

Die UVS liegt inzwischen vor und wurde vom BUND Naturschutz ausgiebig geprüft. Ein eigener Gutachter wurde beauftragt, die UVS wurde mit der Stadt Nürnberg und ihren Gutachtern mehrmals erörtert.

Ebenso gab es zur Forderung der Anordnung eines Tempolimits auf der A73 im Bereich der Gartenstadt Gespräche mit dem Freistaat Bayern.

In ausführlichen Verhandlungsrunden ist es gelungen, den von der Stadt Nürnberg zunächst vorgelegten Vergleichsentwurf deutlich zu verbessern und zusätzlich den Freistaat Bayern zu bewegen, auf dem Frankenschnellweg im Bereich der Gartenstadt ein Tempolimit vorzusehen.

II. Inhalt des jetzt vorliegenden, verbesserten Vergleichsentwurfes

Der Vergleich enthält u.a. folgende Vereinbarungen:

  • Maßnahmen gegen Durchgangsverkehr zwischen der A3 einerseits und der A6 und A9 andererseits auf dem Frankenschnellweg wie
    • Tempo 60 auf dem Frankenschnellweg mit Überwachung des Tempolimits
    • Entsprechende Beschilderung zur Verminderung von Durchgangsverkehr
    • Durchfahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen
    • Umweltzone innerhalb des Mittleren Ringes, wenn gesetzlich eines Tages zulässig oder zum Schutz vor Stickoxiden (NOx)
    • Erweitere Umweltzone gegen Stickoxide, wenn eines Tages zulässig
  • Höhere Förderung des ÖPNV und des Fahrradverkehrs
    • Prüfung von Verkehrsrückbauten einzelner Straßen, insbes. der Fürther Str., nach Beendigung der Bauarbeiten (Ende der 20er Jahre)
  • Vorrangschaltung Straßenbahn Kohlenhofstraße/Steinbühlstraße
  • Runder Tisch zur Sicherstellung der Luftreinhalteplanung in Nürnberg
    • Vereinbarung von Maßnahmen zur Planung einer oder mehrerer neuer Straßenbahnlinien

Folgende Verbesserungen im Vergleich konnten jetzt noch zusätzlich erreicht werden:

  • Durchsetzung eines Tempolimits 100 km/h zwischen Kreuz Hafen-Ost und Anschluss Zollhaus auf der A73 stadteinwärts und stadtauswärts. Die Strecke des Tempolimits ist stadteinwärts länger als stadtauswärts, dies führt dazu, dass die Autobahn leiser wird und die Bürger/innen der Gartenstadt zusätzlich geschützt werden. Vor allem wird aber die Fahrzeit auf der Autobahn verlängert. Dies hat zur Folge, dass die Navigationsgeräte im Auto eine längere Fahrzeit anzeigen und somit der Durchgangsverkehr sinkt, weil die Navigationsgeräte dann diese Strecke nicht mehr dem Autofahrer zur Fahrt vorschlagen.
  • Steuerung der Ampelkreuzung Kohlenhofstraße/Steinbühler Weg in der Weise, dass bei einer Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte am Frauentorgraben (höchster gerechneter NOx-Wert in Nürnberg von rund 60 μg/m3) in der Weise verringert wird, dass nur so viele Fahrzeuge auf den Frauentorgraben vom Frankenschnellweg hereinfahren dürfen, dass der NOx-Grenzwert von 40 μg pro Kubikmeter eingehalten werden kann.

III. Was bewegt den BN dazu, einen Vergleich anzunehmen?

Für die Vergleichsannahme sprechen insbesondere, dass nunmehr wesentliche Verbesserungen für die Bürger der Stadt erzielt werden könnten. Durch die Pförtnerampel wird sich weniger Verkehr in die Stadt ergießen. Gleichzeitig konnte für die Bewohner der Gartenstadt durch die Tempo 100-Zone eine Verbesserung erreicht werden und zusätzlich der Durchgangsverkehr erschwert werden.

Angesichts dieser Sachlage und der vom Gericht in Aussicht gestellten geringen Erfolgschancen der Klage haben der Landesvorstand und der  Vorstand der Kreisgruppe Nürnberg  dem Vergleich zugestimmt.

Zwar lehnt der BUND Naturschutz das vorliegende Straßenbauprojekt nach wie vor als Zeichen einer verfehlten Infrastrukturpolitik zu Lasten des öffentlichen Verkehrs entschieden ab. Da aber die großen Fraktionen des Nürnberger Stadtrates, nämlich die CSU und die SPD, weiterhin an dem Bau des Frankenschnellweges festhalten, galt es für den BUND Naturschutz abzuwägen, ob mit erheblichen finanziellem Aufwand und äußerst geringen Prozesschancen an der Klage festgehalten wird oder, durch diverse Verbesserungen die negativen ökologischen und verkehrspolitischen Folgen des Projektes abgemildert werden.

Hierbei war auch zu berücksichtigen, dass Prozesserfolg sehr schwer geworden ist, weil die Stadt Nürnberg inzwischen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt hat. Dies war der Hauptansatzpunkt der ursprünglichen Klage.

Gegen den Vergleich spricht, dass der Ausbau des Frankenschnellweges ein Projekt von „Gestern“ ist, das große Geldmengen verschlingt und dieses Geld dann für die Einleitung der Mobilitätswende in Nürnberg und Bayern fehlt.

Insofern hätte es der BN begrüßt, wenn die Verantwortlichen der Stadt und die Staatsregierung dieses Projekt aufgegeben hätten. Der BUND Naturschutz stand und steht allerdings in der schwierigen Verantwortung nunmehr darüber zu entscheiden, ob er das Projekt weiterhin mit großen Geld- und Mitteleinsatz weiterhin im Klageweg bekämpft oder ob er versucht, durch diverse Maßnahmen das Projekt so zu verbessern, dass die schlimmsten Auswirkungen, insbesondere die Vermeidung des Durchgangsverkehrs zwischen der A3 und A73 im Norden und den Autobahnen A6, A9 und B2A im Süden stark verringert werden.

Der Landesvorstand des BUND Naturschutz hat sich dafür entschieden, diese schwierige Frage seine Mitglieder in der Kreisgruppe Nürnberg entscheiden zu lassen und legt diesen den fertig ausgehandelten Vergleichsvertrag zur Abstimmung vor.

Nur wenn die Mitglieder dem Vergleich zustimmen, wird der BUND Naturschutz seine Klage zurückziehen.

Für den Vergleich spricht, dass durch vielfältige Maßnahmen erreicht werden kann, dass dieser Durchgangs- und Transitverkehr im Norden gelegenen Autobahnen einerseits und denen im Süden gelegenen anderseits sehr stark dezimiert wird und durch die Pförtnerampel an der Kohlenhofstr./Steinbühlstraße auch verhindert wird, dass es in Zukunft Grenzwertüberschreitungen für NOx an dem am stärksten belasteten Standort am Frauentorgraben geben wird.

Hinzu kommt, dass die Durchfahrt durch die Stadt kürzer ist als der Verkehr über die viel längere Ringstraße (Mittlerer Ring). An der Ringstraße sind ungleich mehr Menschen vom Straßenverkehr, seinem Lärm und seinen Abgasen betroffen als auf der Passage durch die Stadt. Nur aufgrund der genannten drei Umstände (geringe Erfolgsaussichten, Vermeidung des Durchgangsverkehrs auf dem Frankenschnellweg und Entschärfung der Immissionssituation entlang des Mittleren Rings) hat sich der Landesvorstand des BUND Naturschutz entschlossen, diesem Vergleichstext in gelebter Demokratie seinen Mitgliedern zur Abstimmung vorlegen. Diese können dann über den richtigen Weg in einer Briefwahl und/oder einer elektronischen Abstimmung entscheiden.                                                                       

Richard Mergner         
Landesvorsitzender

Peter Rottner
Landesgeschäftsführer und Verhandlungsführer

Dr. Otto Heimbucher
Vorsitzender der Kreisgruppe Nürnberg

 

Anlage
Vergleichstext mit der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern

Für Rückfragen: Peter Rottner, Landesgeschäftsführer
Telefon 0177 8124089, peter.rottner@bund-naturschutz.de