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Verhandlung über Schutzgebiet "Hoher Buchener Wald"

Mit einem skandalösen Vorgehen hatte die Regierung im Jahr 2015 Nordbayerns größtes Waldschutzgebiet im Steigerwald aufgehoben, um das Holz der Bäume dort nutzen zu können. Dagegen hatte der BUND Naturschutz geklagt. Mitte Dezember 2017 fand die Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig statt. Das Urteil folgt Ende Dezember.

12.12.2017

Am Bundesverwaltungsgericht Leipzig fand heute die Revisionsverhandlung über die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Geschützten Landschaftsbestandteils "Hoher Buchener Wald" bei Ebrach durch die Regierung von Oberfranken statt. Bei dieser Verhandlung wurde deutlich, dass die Umwidmung des umstrittenen Geschützten Landschaftsbestandteils "Hoher Buchener Wald" in eine andere Schutzgebietskategorie ein gangbarer Weg gewesen wäre.

"Die Verhandlung hat gezeigt, dass es dieses Verfahren nicht hätte geben müssen, wenn der Freistaat Bayern bereit gewesen wäre, den Antrag der Marktgemeinde Ebrach auf ein Naturschutzgebiet durch die Regierung von Oberfranken umsetzen zu lassen" so Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND Naturschutz.

"Es ist traurig, dass der Freistaat Bayern sich weigert, seiner Verantwortung nachzukommen, seinen Wald zu schützen und stattdessen teure Prozesse anstrebt, um den notwendigen Schutz zu verhindern", so Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BUND Naturschutz.

Die Entscheidung des Gerichts ist noch offen. Die Urteilsverkündung erfolgt am 21.12.2017.

Nationalparkfreunde angereist

Zur Beobachtung der Verhandlung waren mehr als 30 Befürworter des Geschützten Landschaftsbestandteils des BUND Naturschutz und des Vereins Nationalpark Nordsteigerwald angereist. "Diese Anzahl an Menschen an einem Termin unter der Woche kurz vor Weihnachten zeigt, dass das Schutzgebiet eine große Anhängerschaft hat und stimmt BN und den Verein Nationalpark Nordsteigerwald sehr optimistisch" so Hubert Weiger.

Naturschutzkrimi um NordBayerns größtes Waldschutzgebiet

Das Landratsamt Bamberg hatte am 16. April 2014 nach einem über fünfmonatigem Verfahren den Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) "Hoher Buchener Wald im Ebracher Forst" nach Bundesnaturschutzgesetz § 29 BNatSchG ausgewiesen. Die Landratsämter Hassberge und Schweinfurt bestätigen die Korrektheit des Verfahrens. Zuvor waren Ministerpräsident Horst Seehofer, der damalige Umweltminister Marcel Huber und Forstminister Helmut Brunner vom damaligen Landrat Denzler in einem eigenen Termin persönlich über die Pläne informiert worden. Die geäußerten Änderungswünsche wurden daraufhin eingearbeitet.

Das Bayerische Umweltministerium und das Forstministerium kündigten dann aber im Mai 2014 an, dass der GLB außer Vollzug gesetzt und durch ein erweitertes Naturschutz-/Nutzungskonzept ersetzt wird. Diese "Außer-Vollzug-Setzung" gelang jedoch vorerst nicht. Erst nachdem im Februar 2015 in einem äußerst umstrittenen Verfahren die Zuständigkeiten dafür geändert wurden, hatte die nun neu zuständige Regierung von Oberfranken ein Aufhebungsverfahren für den GLB einleiten können und trotz vieler Einsprüche auch durchgesetzt. Seither laufen mehrere Tausend dicker, alter Bäume Gefahr, um der Holznutzung willen gefällt zu werden.

Gegen dieses Vorgehen hatte der BN Normenkontrollklage eingereicht, die vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) aber abgelehnt wurde. Zugleich hat der VGH aber eine Revision zugelassen und ausdrücklich die Schutzwürdigkeit des Hohen Buchenen Waldes bestätigt.

Für Rückfragen

Dr. Ralf Straußberger
Waldreferent
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Tel. 09 11 / 8 18 78 22
ralf.straussberger@bund-naturschutz.de