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Die "Hölle" bei Brennberg: zäher Kampf ums Wasser

Der Höllbach im Vorderen Bayerischen Wald bildet eine Schlucht, deren Name verrät, was für ein gewaltiges Schauspiel man dort einst erleben konnte: die Hölle. Doch der "mächtig brausende Bach, der sich unter sinnbetörendem Getöse und Gebrülle durch das Felsenlabyrinth zwängt", ist verschwunden - ein trauriger Verlust eines landschaftlichen Höhepunkts. Der BUND Naturschutz konnte das Naturdenkmal aber vor noch Schlimmerem bewahren und ihm einen Teil seines Wassers zurückgeben.

"Im Grunde der Schlucht, wo an den heißesten Sommertagen fast eisige Kälte herrscht, zwängt sich der Wildbach durch das Felsenlabyrinth unter sinnbetörendem Getöse hindurch, und bildet sozusagen unterirdische Wasserfälle, die man wohl mächtig brausen hört, aber nicht sieht. In manchen nassen Jahrgängen vermögen sich die Fluten aus den Granitkolossen mit schäumendem Gischt emporzuarbeiten, und stürzen dann über diese mit einem Gebrülle ab, das bei nächtlicher Stille meilenweit vernommen wird, und das in der Nähe gesprochene Wort unverständlich macht." 

So wildromantisch beschreibt ein Wanderführer aus dem Jahr 1892 die sogenannte "Hölle" oder "Wolfsschlucht": "Ein rauschender Waldbach, auf beiden Ufern vom Walde beschattet, bietet eine der großartigsten Naturszenen ihrer Art, und wer in diese Gegend kommt, versäume ja nicht, sich den Anblick derselben zu verschaffen, wenn auch eine Wanderung dahin einiges Klettern und Springen über Kolosse von Granit-Felsblöcken und Baumstücken kostet. Die kleine Anstrengung wird überreichlich belohnt."

Wo ist der tosende Wildbach geblieben? Die "Hölle" kann man auch heute noch durchwandern, und es ist immer noch ein eindrucksvoller Weg, wenn man buchstäblich über Stock und Stein zwischen riesigen Felsblöcken hindurch steigt. Aber der "mächtig brausende Bach, der sich unter sinnbetörendem Getöse und Gebrülle durch das Felsenlabyrinth zwängt", ist verschwunden; ein immer größerer Teil seines Wassers wird schon seit Mitte des letzten Jahrhunderts – oft auch ohne die erforderlichen Genehmigungen – zur Stromerzeugung abgezweigt. 

Schäden durch die "kleine Wasserkraft" - Beispiel Hölle

Hier kann man beispielhaft studieren, was die so genannte "kleine Wasserkraft" anrichtet, die von vielen Energiepolitikern als vermeintliches Musterbeispiel der erneuerbaren Energien angepriesen wird – selbst von Politikern der "Grünen". Für eine vernachlässigbar geringe Energieausbeute werden wertvollste Biotope zerstört – im Falle der Hölle ein äußerst seltener Sommerlinden-Erlen-Auwald. An anderen Stellen sind es weniger spektakuläre, aber kaum weniger wertvolle Lebensräume. Ganz abgesehen von den unzähligen Fischen, die in den Turbinen bei lebendigem Leib gehäckselt werden.

2,8 Millionen Kilowattstunden Strom produziert das Höllbachkraftwerk 3 jährlich – das klingt nach viel, aber es sind lediglich 0,003 Prozent des in Bayern erzeugten Stroms und gerade mal etwa so viel, wie eine einzige moderne Windturbine erzeugt. 

Selbst das karge "Restwasser", das dem Höllbach belassen wird, wäre noch weniger, wenn nicht die BN-Kreisgruppe Regensburg und vor allem ihr langjähriger Vorsitzender Dr. Peter Streck in jahrelangen Kämpfen und Rechtsstreitigkeiten wenigstens eine Mindest-Wassermenge durchgesetzt hätten, die weit oberhalb der Wunschvorstellungen des Energieerzeugers lag. 

Naturdenkmal Hölle vor dem Untergang gerettet

Am 22. Januar 2012 wurde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein "unwiderruflicher" Vergleich geschlossen, der die "Höllbachkraftwerke Rupert Heider KG" erstens dazu verpflichtet, im Sommer mindestens 180 Liter pro Sekunde (an Wochenenden 200 Liter) und im Winter mindestens 160 Liter pro Sekunde aus dem Speichersee Postfelden in den Höllbach abzugeben und zweitens die Wassermenge der regelmäßigen "Spülungen", mit denen ein künstliches Hochwasser simuliert wird, zu verdoppeln. 

Diese Spülungen sind wichtig, um die Schlammablagerungen aus der "Hölle" herauszuschwemmen. Sie kranken allerdings daran, dass stattdessen erst einmal Schlamm aus dem Speichersee in die Hölle hineingespült wird. Der Fichtenaufwuchs, der den einzigartigen Sommerlinden-Erlen-Auwald zu verdrängen droht, können sie dagegen kaum beseitigen; er wird vor allem durch die Frühjahrshochwässer aus dem Boden gerissen, die bei der Schneeschmelze mit 4000 Liter pro Sekunde und mehr durch die Hölle schießen.

Ein "Erfolg auf ganzer Linie" lässt sich am Ende des jahrzehntelangen Kampf um die Hölle leider nicht vermelden – schon gar nicht, wenn man es daran misst, dass Professor Otto Kraus, der erste amtliche bayerische Naturschützer, schon in einem Gutachten von 1957 für die Hölle jeden Kompromiss nachdrücklich abgelehnt hat mit dem kategorischen Hinweis, "dass die im Naturschutzgebiet 'Hölle' zu belassende Wassermenge nur jene sein kann, die die Natur seit jeher spendet." Doch zumindest eines hat die BN-Kreisgruppe Regensburg nach langem und zähem Ringen erreicht: Sie hat dieses einmalige Naturdenkmal vor dem Untergang durch Austrocknung und Überwucherung gerettet.


Geschichte der Höllbachkraftwerke

Der Streit um die Höllbachkraftwerke und das Wasser in der "Hölle" dauerte viele Jahrzehnte. Die Kraftwerke gibt es bereits seit über 100 Jahren. Lesen Sie hier die Geschichte einer Naturzerstörung und des zähen Kampfes darum, zumindest Reste zu retten und zeitweilige Verbesserungen zu erreichen.

01.02.1909 Gründung des Elektrizitätswerks Wörth a.D. durch Rupert Heider (d.Ä.) mit der Absicht, den Höllbach als Energiequelle zu nutzen. (1)

Dez. 1910 Inbetriebnahme des 1. Wasserkraftwerkes in der „Heilsberger Mühle― mit einer Leistung von 50 PS, Inbetriebnahme eines 80 PS-Reserve-Dieselaggregats im Elektrizitätswerk Wörth. (1)

1916 Einreichung von Plänen zur Errichtung einer Wasserkraftanlage oberhalb der Heilsberger Mühle beim Bezirksamt Regensburg. (2)

1916-1918 Errichtung eines neuen Kraftwerkes neben der „Heilsberger Mühle“: nutzbares Gefälle 35 m, Betonrohrleitung 250 m lang, Speicherbecken mit 12.000 cbm. (1)

1917 Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkes ohne Genehmigung, Einstellungsverfügung der Bezirkspolizeibehörde, Aufhebung der Verfügung durch das Bayerische Innenministerium – Oberste Baubehörde – wegen Kriegsnotwendigkeit. (2)

1921 Errichtung einer weiteren Reserve-Dieselanlage im Elektrizitätswerk Wörth mit 700 PS. (1)

1922 Teilausbau und Inbetriebnahme der unteren Höllbachstufe (Höllbachkraftwerk 1). (2)

27.04.1925 Vergleich mit den konkurrierenden Oberpfalzwerken, Beschränkung der Fa. Heider auf den Ausbau der mittleren Höllbachstufe (Höllbachkraftwerk 2). (2)

16.05.1929 Beschlus des Bezirksamtes Regensburg zur nachträglichen Genehmigung der 1917-1922 errichteten Stau- und Triebwerksanlage des Heilsberger Werkes (Höllbachkraftwerk 1). Befristete wasserrechtliche und gewerbepolizeiliche Genehmigung der unterhalb der Fahnmühle errichteten Triebwerks- und Stauanlage des Birkleitener Werkes (Höllbachkraftwerk 2) mit Stauweiher 2. (2)

1933 Neubau des Höllbachkraftwerkes 1 (Heilsberg), Stahldruckrohr mit 960 m Länge und Durchmesser 80 cm, Gefälle 47 m, elektrische Leistung 440 kW. (1)

1936 Einstellung der Bauarbeiten am Birkleitener Werk (Höllbachkraftwerk 2) und am Höllberger Werk (Höllbachkraftwerk 3 alt) durch das Bezirksamt Regensburg wegen Ablauf der Befristung bzw. Fehlen eines Antrages auf Fristverlängerung. (2)

11.01.1937 Untersagung des Weiterbaus des Höllbachkraftwerks 2 durch das Reichs-wirtschaftsministerium bis zur Klärung der Zusammenarbeit mit den Oberpfalzwerken. (2)

26.06.1941 Vorläufige Unterschutzstellung des Höllbachtals (Landschaftsschutz) (2)

04.04.1942 Veröffentlichung der Verordnung zur Unterschutzstellung. (2)

1942 Vorlage neuer Anlagenpläne zur Wasserkraftnutzung durch die Höllbachkraftwerke Rupert Heider. (2)

11.10.1944 Bauerlaubnis durch das Landratsamt Regensburg zum Teilausbau des Höllbachkraftwerks 2 nach den Plänen von 1938, keine Umsetzung bis Kriegsende. (2)

23.03.1946 Antrag auf Änderung des Wasserbauvorhabens, doch ohne Einreichung von Planunterlagen. (2)

30.06.1949 Einreichung von Planunterlagen für die laufenden Arbeiten, nachdem das Landratsamt aufgrund eines Antrages auf einen Sprengschein aufmerksam wurde und diese nochmals angefordert hat. (2)

13.08.1949 Vorläufige Bauerlaubnis für Höllbachkraftwerk 2 durch das Landratsamt Regensburg. (2)

13.11.1949 Inbetriebnahme des Höllbachkraftwerks 3 alt. (2)

01.07.1950 Bayer. Innenministerium weist die „Hölle“ als Naturschutzgebiet durch Eintragung in das Landesnaturschutzbuch aus. (2)

1949-1951 Neubau des Höllbachkraftwerkes 2 (zwischen Heilsberg und Hammermühle):Stahldruckrohr mit 2,2 km Länge und Durchmesser 80 cm, Gefälle 67,5 m, elektrische Leistung 440 kW. (1)

Dez. 1952 Mitteilung der Fa. Heider an das Bezirksamt, dass die beiden Kraftwerke der mittleren Höllbachstufe zu einem Werk zusammengelegt wurden und als Kraftwerk 2 am 26.09.1951 in Betrieb gegangen ist. (2)

15.05.1953 Antrag Fa. Heider auf nachträgliche wasser- und gewerberechtliche Genehmigung des Kraftwerks 1 und Errichtung eines Ausgleichsweihers 1. Das Kraftwerk 2 und das illegal errichtete Kraftwerk 1 waren entgegen den Weisungen des Bezirksamtes als Spitzenkraftwerke gefahren worden. (2)

20.11.1957 Entschließung des Bayer. Innenministeriums als oberste Naturschutzbehörde, dass die festgelegten Restwassermengen sich nicht schädlich auf das am 01.07.1950 ausgewiesene Naturschutzgebiet „Hölle“ auswirken. (2)

01.08.1958 Bescheid mit wasser- und gewerberechtlicher Genehmigung für den Betrieb des Kraftwerkes 1 mit Stauweiher 1 mit zwei Turbinen von 540 bzw. 429 l/s Schluckfähigkeit und einem Gefälle von 47 m. (2)

12.08.1958 Bescheid des Landratsamtes mit Erlaubnis der Benutzung des Höllbachs zum Zwecke der Wasserkraft im Kraftwerk 2 mit verschiedenen Auflagen. Genehmigungszeitraum: 40 Jahre / Ablauf am 30.11.1989. Ausnahmebewilligung nach § 4 der vorläufigen Sicherstellungsbekanntmachung zu wertvollen Landschaftsbestandteilen. Begründung: Energieversorgung eines unterstützungsbedürftigen Gebietes. (2)

18.08.1958 Bescheid des Landratsamtes zur wasserrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Stauanlage Lösmühle (spätere Bezeichnung: Staubecken Postfelden). (2)

30.09.1958 Bescheide des Landratsamtes zur bau-, wasser- und gewerberechtlichen Genehmigung (2)

17.12.1958 Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Staubeckens Retten-bach. Beide Bescheide zusammengefasst in einem neuen Bescheid mit der Genehmigung von Tekturplänen (2)

13.11.1959 Genehmigung von Tekturplänen (2)

1959-1961 Errichtung der Stauanlagen Rettenbach und Postfelden, Neubau des Höllbachkraftwerkes 3 (zwischen Fahnmühle und Dosmühle) mit Ausgleichsbecken Fahnmühle, Triebwasserleitung 900 m Betonrohr bei 120 cm Durch-messer und 290 m Stahlrohr mit 110 cm Durchmesser, elektrische Leistung 1.400 kW. (1)

12.02.1959 Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung durch die Regierung der Oberpfalz mit Zustimmung des Innenministeriums die Restwassermenge für den Höllbach nach dem Staubecken Postfelden auf 200 L/s zu begrenzen. (2)

09.03.1959 Antrag der Fa. Heider beim Landratsamt auf Durchführung eines wasser-rechtlichen Verfahrens auf das schon errichtete Kraftwerk 3. (2)

13.09.1960 Bescheid des Landratsamtes für die wasser- und gewerberechtliche Genehmigung des Staubeckens Postfelden. Damit verbunden die Reduzierung der bisherigen Restwassermenge von 1000 L/s auf 200 L./s zur Verbesserung der Rentabilität des Kraftwerkes 3. (2)

21.12.1962 Bescheid des Landratsamtes Regensburg zur Ableitung des Wassers für das Kraftwerk III und zum Wiedereinleiten in den Höllbach unterhalb, Schaffung des Ausgleichbeckens Fahnmühle und Genehmigung des Pumpspeicherbe-triebs zwischen diesem Ausgleichsbecken und dem Staubecken Postfelden, Befristung bis 31.12.1991. (2)

19.08.1968 Bescheid des Bayer. Innenministeriums erlässt eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung (und damit Ersatz für die Genehmigung der Regierung der Oberpfalz vom 12.2.1959) zur Abgabe von Restwasser in den Höllbach: 01. Mai bis 31. Okt. – 110 L/s und 01. Nov. bis 30. April – 50 L/s sowie 3 Spülungen im Jahr für je 6 Std. mit 2000 L/s. Grund: Wegen erhöhter Baukosten des Betreibers soll die Wirtschaftlichkeit des Kraftwerks 3 gewährleistet werden.  (2)

24.10.1968 Umsetzung der Ausnahmegenehmigung durch das Landratsamt durch einen Bescheid, in dem die Vorgaben des Innenministeriums detaillierter beschrieben sind. (2)

28.10.1980 Anzeige von geplanten Änderungen an der Kraftwerk 1. (2)

18.05.1983 Bescheid mit Genehmigung der Änderungen am Kraftwerk 1 mit Auflagen durch das Landratsamt. (2)

1983 Anlagenvergrößerung und Sanierung des Höllbachkraftwerks 1, General-überholung der vorhandenen Francis-Turbine (Maschinensatz 2) und Einbau einer neuen Francis-Spiralturbine mit 440 kW (Maschinensatz 1), Datenleitung 1996 an den Leitrechner in Wörth. Maximale elektrische Leistung 560 kW, mittlere Jahresarbeit 2,4 Mio. kWh. (1)

21.03.1990 - 23.08.1991 Antrag der Fa. Heider an das Landratsamt Regensburg auf Neubewilligung des Betriebes der Kraftwerke 2 und 3 nach Auslaufen der befristeten Genehmigung. (2)

07.02.1996 Schreiben des Landratsamtes als Wasserrechtsbehörde an die Fa. Heider über die wasserwirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen der Behör-den für eine Neubewilligung für die Kraftwerke 2 und 3 und eine Rückgabe der unzureichenden Unterlagen mit der Aufforderung zur Überarbeitung. (2)

1997/98 Automatisierung und Anbindung des Höllbachkraftwerkes 3 an Leitrechner in Wörth, Erneuerung einzelner Komponenten. (1)

Nov. 1996 - Dez. 1999 Verschiedene Bescheide und Schreiben zwischen Antragsteller Fa. Heider und den Behörden und Ämtern, in denen es teils um im Vorgriff getroffene Auflagen einer künftigen Genehmigung geht, teils um die notwendige Ergänzung der Antragsunterlagen. (2)

18.02.2000 Schreiben der Fa. Heider an das Landratsamt mit geänderten und überarbeiteten Planunterlagen, die vom Wasserwirtschaftsamt nunmehr als ausreichend angesehen werden. (2)

22.09. bis 03.11.2000 Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Antragsunterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung zum weiteren Betrieb der Kraftwerke 2 und 3. (2)

16.10.2000 Erste Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V. zum Verfahren auf wasserrechtliche Gestattung der Höllbachkraftwerke 1 und 2. (2)

2000/01 Komplette Erneuerung der Kraftwerksanlage des Höllbachkraftwerkes 2, Generalüberholung des vorhandenen Maschinensatzes 1, Einbau eines neuen Maschinensatzes 2, neue Steuerungs- und Regelungstechnik mit Anbindung an Leitrechner in Wörth. Maximale elektrische Leistung 750 kW, mittlere Jahresarbeit 3,1 Mio. kWh. (1)

10.01.2001 Schreiben der Regierung der Oberpfalz – Höhere Naturschutzbehörde – an das Landratsamt mit dem Hinweis, dass laut Regionalplan die zur Bewilligung anstehende Maßnahme in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet liegt und deshalb dem Natur- und Landschaftsschutz ein besonderes Gewicht zu-kommt. Von der Kraftwerkskette werden beeinträchtigt die Schutzzone eines Naturparks, ein Landschaftsschutzgebiet, ein Naturschutzgebiet und zwei Fauna-Flora-Habitat-Gebiete. Die Antragsunterlagen sind unvollständig, da ein landschaftspflegerischer Begleitplan fehlt. Das Verfahren wurde daraufhin ausgesetzt. (2)

2002/03 Renovierung der Gebäude und Außenanlegen des Höllbachkraftwerkes 3. Maximale elektrische Leistung von 1400 kW, mittlere Jahresarbeit 2,8 Mio. kWh. (1)

08.02.2004 Einreichung eines Gutachtens durch die Fa. Heider, in dem der Nachweis geführt werden soll, dass die Herstellung der Durchgängigkeit des Höllbachs 5 den nach dem Restwasserleitfaden berechneten ökonomischen Schwellen-wert überschreitet, also wirtschaftlich nicht zumutbar ist. (2)

03.08.2004 Einreichung weiterer Unterlagen an das Landratsamt durch die Fa. Heider, darunter ein landschaftspflegerisches Rahmenkonzept. (2)

12.11.2004 - 17.01 2005 Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Antragsunterlagen zu den Höllbachkraftwerken 1 und 2 in den Anliegergemeinden, Ende der Einwendungsfrist am 02.02.2005. (2)

01.02.2005 Zweite Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V. zum Verfahren auf wasserrechtliche Gestattung der Höllbachkraftwerke 1 und 2. (2)

April 2005 Stellungnahmen der Höheren Naturschutzbehörde (Reg.d.Opf.) und der Fachberatung für Fischerei (Bez.d Opf.) zur Verschlechterung des ökologischen Zustandes bzw. zur Durchgängigkeit des Höllbachs, zum Restwasser und zum landschaftspflegerischen Begleitplan. Während die Höhere Naturschutzbehörde keine weitere Verschlechterung gegenüber dem schon schlechten Zustand feststellt, erhebt die Fischereiberatung erhebliche Bedenken und lehnt den landschaftspflegerischen Begleitplan ab. (2)

20.05.2005 Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes an das Landratsamt, daß die Stand-sicherheit der sicherheitsrelevanten Bauwerke nicht bekannt sei, es gibt kei-ne Prüfungen durch den Anlagenbetreiber. (2)

Juni 2005 In Gesprächen zwischen Antragsteller, Wasserwirtschaftsamt und Landrats-amt geht es um die Erhöhung der Triebwassermenge beim Kraftwerk 1und eine erhöhte Restwassermenge für den Höllbach nach dem Staubecken Postfelden. Nach Drohungen, den Erörterungstermin platzen zu lassen, einigen sich die Beteiligten auf eine Erhöhung der Triebwassermenge, wenn zweimal pro Jahr die Spülung der gesamten Strecke erfolgt und überprüfbare Messeinrichtungen eingerichtet werden. Bezüglich der Restwassermenge einigt man sich auf 110 L/s von März bis September und 80 L/s von Oktober bis Februar. (2)

22.06.2005 Erörterungstermin zu den Einwendungen im Verfahren Höllbachkraftwerke 1 und 2. Es konnte keine Einigung mit den Einwendungsführern erzielt werden. 

03.05.2006 - 26.06.2006 In einem Gespräch mit dem Landratsamt bietet der Bund Naturschutz an, die Klage zurückzuziehen, wenn statt der geforderten 400 L/s mindestens 200 L/s als Restwassermenge durch das NSG Hölle fließen. Die Fa. Heider, die an dem Gespräch nicht teilgenommen hat, teilt über das Landratsamt mit, daß sie dem nicht näher treten kann, da die Kläger von falschen Tatsachen ausgehen und der Vergleichsvorschlag wirtschaftlich nicht zumutbar sei. (2)

25.08.2008 Bescheid des Landratsamtes an die Fa. Heider zur wasserrechtlichen Gestattung des Betriebes der Höllbachkraftwerke 1 und 2. (2)

04.04.2008 Klage des Bund Naturschutz in Bayern e.V. gegen den Bescheid des Landratsamtes beim Verwaltungsgericht Regensburg (Begründung mit Schriftsatz des RA Dr. Söhnlein am 12.06.2008). (2)

19.01.2009 Verhandlung und Urteil der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Regens-burg: Der Bescheid des Landratsamtes von 25.08.2008 wird aufgehoben wegen eines Formfehlers: Der Bescheid ist nicht der zuständigen Person, sondern dem damaligen Prokuristen rechtlich zugestellt worden. Inhaber des Nutzungsrechtes, ist aber der Vater des Prokuristen, der zu diesem Zeitpunkt noch alleiniger Eigentümer der Firma ist. Allerdings gibt es im schriftlichen Urteil auch folgende Feststellungen:  1.) Dem BN steht sowohl für das NSG Hölle als auch für das FFH-Gebiet ein Klagerecht zu. 2.) Im Rahmen der Neubewilligung hätte ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müssen. 3) Die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums vom 19.08.1968 ist zusammen mit der alten wasserrechtlichen Bewilligung am 31.12.1991 erloschen. 

06.05.2009 Das Landratsamt als Beklagte sowie die Fa. Heider als Beigeladene beantragen die Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil durch beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. (3)

01.09.2009 Zulassung der Berufung durch Beschluß des VGH. Der 22. Senat sah drei Gründe für die Berufung: 1.) Die Zulassung der Verbandsklage ist problematisch. 2.) Die Zustellung des Bescheids vom 25.02.2008 erfolgte an die richtige Person. 3.) Die Richtigkeit des Urteils ist aus anderen Gründen nicht ganz ersichtlich. (3)

19.07.2010 Gespräch im Landratsamt mit Vertretern des Bund Naturschutz und der Fa. Heider, um nochmals die Chancen für einen Vergleich auszuloten. Herr Hei-der nimmt jedoch sein telefonisch zugesagtes Angebot zur Finanzierung eines ökologischen Gutachtens wieder zurück und bietet stattdessen pauschal 20 % mehr Restwasser für das Naturschutzgebiet Hölle an. Der BN will dazu eine Entscheidung nur auf einer naturschutzfachlichen Grundlage zu treffen und gibt ein ökologisches Kurzgutachten in Auftrag. (3)

04.10.2010 Mitteilung an die Beteiligten, dass sich nach dem Kurzgutachten von Dipl.-Ing. Kestel die ökologische Situation mit dem Angebot kaum verbessern wird und der Bund Naturschutz deshalb einem Vergleich nicht näher treten kann. (3)

20.01.2011 Verhandlung vor dem 22. Senat des Verwaltungsgerichtshof in München. Der Senat schränkte mit Zustimmung der Beteiligten den Prozessstoff ein auf den Bereich des NSG Hölle, da er hierfür die Chancen eines Klagerechts für den Naturschutz höher einschätzte als für das gesamte FFH-Gebiet. Nach Klärung der Klagebefugnis für den BN machte die Fa. Heider ein Vergleichsangebot für das Restwasser. Nach eingehender Diskussion werden folgende Punkte festgelegt: 
1.) Erhöhung der Restwassermenge im NSG Hölle im Sommer von 110 auf 180 L/s (an Wochenenden auf 200 L/s) und im Winter von 80 auf 160 L/s. 
2.) Einrichtung eines Messpegels, Registrierung der Abflusswerte des Höllbachsystems, eventuell Anpassung der Mindestabflusswerte nach 10 Jahren. 
3.) Verdoppelung des Wasservolumens für die im Bescheid vom 24.10.1969 vorgeschriebenen Spülungen zur Simulierung von kleinen Hochwässern, wobei die Art der Spülungen nach einer Erprobungsphase von zwei Jahren endgültig festgelegt werden soll. (3)

Quellen:
(1) Website der Fa. Heider Energie Wörth a.D.
(2) VG Regensburg Urteil Az. RO 8 K 08.612 vom 19.01.2009
(3) Archiv der Kreisgruppe Regensburg des Bund Naturschutz

Bildergalerie: Einblick in die Hölle

Die Hölle hat ihren Namen von dem früher kilometerweit zu hörenden Brüllen des Wassers zwischen den riesigen Felsblöcken. Von diesem Naturereignis ist heute aufgrund der Nutzung des Wassers für die Energieerzeugung leider nichts mehr zu hören. Dennoch ist die Hölle einen Besuch wert, zumal die BN-Kreisgruppe Regensburg dafür sorgte, dass zumindest wieder deutlich mehr Wasser durch das Naturschutzgebiet fließt als noch vor einigen Jahren.

Nur zur Zeit der Schneeschmelze bekommt man einen Nachklang von jenem "Gebrülle" zu hören, das in historischen Schilderungen beschrieben wird und von dem Schlucht ihren Namen "Hölle" hat (Fotos: Peter Streck).

Mit welcher Rücksichtslosigkeit und Eigenmächtigkeit die Höllbachkraftwerke dem Höllbach seit Jahrzehnten das Wasser abgraben, ist kaum zu glauben. Das Ergebnis: Vom Wasser blieb nur ein kleiner Rest, das Tosen ist verschwunden, die Hölle verschlammte (Fotos: Winfried Berner).

Immerhin konnte der BUND Naturschutz erreichen, dass heute wieder etwas mehr Wasser durch die Hölle fließt. Zwar reicht das Naturerlebnis nicht an frühere Verhältnisse heran, doch bietet der Wanderweg durch die Hölle dank des Labyrinths aus gewaltigen Granitblöcken noch immer starke Eindrücke (Fotos: Winfried Berner).


Einmal durch die Hölle gehen: Wandern im Höllbachtal

Auch wenn der einzigartige Sommerlinden-Erlen-Auwald allmählich von Fichten und Buchen verdrängt wird und Steinkrebs, Bachneunauge und Perlmuschel verschwunden sind, ist das obere Höllbachtal immer noch eine eindrucksvolle Wanderung. Ein wildromantischer Rundweg erschließt das Naturschutzgebiet.

Was die so genannte "kleine" Wasserkraft anrichtet, lässt sich auf dieser Wanderung studieren. Auch wenn die Kreisgruppe Regensburg unter ihrem langjährigen Vorsitzenden Dr. Peter Streck mit unzähligen Eingaben, Protesten und Prozessen das Schlimmste verhindern hat, ist das wildromantische Naturschutzgebiet Höllbachtal nur noch ein Schatten seiner selbst. Während in einem Wanderführer aus dem Jahr 1892 von einem "sinnbetörenden Getöse" der "unterirdischen Wasserfälle" und einem "Gebrülle" die Rede war, "das bei nächtlicher Stille meilenweit zu hören ist", kann man sich heute in der Hölle unterhalten, ohne die Stimme zu erheben. Denn den Großteil des Wassers zweigen die Höllbachkraftwerke der Familie Heider ab und führen es über Druckstollen der Stromerzeugung zu. 2800 Megawattstunden Strom erzeugen sie dort jährlich – das klingt nach viel, aber es sind lediglich 0,003 Prozent des gesamten in Bayern erzeugten Stroms. 

Doch auch wenn der einzigartige Sommerlinden-Erlen-Auwald allmählich von Fichten und Buchen verdrängt wird und Steinkrebs, Bachneunauge und Perlmuschel verschwunden sind, ist das obere Höllbachtal immer noch eine eindrucksvolle Wanderung und ein beliebtes Ausflugsziel der Regensburger. Vor allem an Wochenenden und in den Ferien ist dort buchstäblich ein Höllenbetrieb. Und das "Restwasser", das dem Höllbach nach einem von der Kreisgruppe Regensburg durchgefochtenen Schiedsspruch rechtmäßig zusteht, ist mit 180 Litern pro Sekunde wieder deutlich mehr als jene 55 bzw. 110 Liter, die das Landratsamt ihm zugestehen wollte.

Wer wenigstens einen Nachklang jenes Getöses erleben will, sollte diese Rundwanderung am Ende einer längeren Regenperiode machen. Wir gehen sie, um uns den Höhepunkt für den Schluss aufzusparen, im Uhrzeigersinn: Vom Wanderparkplatz folgen wir einer schmalen Teerstraße Richtung Dosmühle. Auf der Höhe einiger Häuser biegen wir nach links in einen Feldweg, der gleich abfallend nach rechts schwenkt und uns in ein liebliches Wiesental führt, in dem bereits einige gewaltige Felsen einen Vorgeschmack auf die Hölle geben. Unten kommt uns schon der Höllbach entgegen, dem wir von hier etwa zehn Kilometer durch sein eng eingeschnittenes Tal bis nach Wiesent an der Donau folgen könnten. 

Kurz vor der Dosmühle erreicht unser Pfad die Straße wieder, doch noch davor biegen wir nach ein paar Metern über eine Brücke nach rechts in einen Waldweg, der ein kurzes Stück den hier recht friedlichen Höllbach begleitet. Über eine langgestreckte Talwiese dringen wir weiter ins Tal vor, das allmählich wilder wird und uns schließlich in das wilde Blocksteinmeer der "Hölle" führt, durch das der Höllbach mit wenigstens 180 Liter Wasser pro Sekunde gurgeln darf.

Zwischen riesigen, moosüberwachsenen Steinblöcken schlängelt sich der Weg hindurch, und das ab und zu durchschimmernde Wasser lässt leise rauschend erahnen, wie die Hölle auf unsere Vorfahren gewirkt haben muss. Über den Felsblöcken und dem Wasser tragen noch etliche Sommerlinden zu dem dichten Blätterdach bei, das die Hölle auch im Hochsommer zu einem angenehm kühlen Platz macht.

  • Ausgangspunkt: Postfelden im nordöstlichen Landkreis Regensburg, Wanderparkplatz am südlichen Ortsrand
  • Länge und Gehzeit: ca. 4,5 km, etwa 80 Minuten (beliebige Verlängerung talabwärts möglich)
  • Höhenunterschied: ca. 100 Meter
  • Wegcharakter: Markierte, teilweise felsige Steige, Feld- und Waldwege, etwas Teerstraße
  • Einkehr: Entlang des Weges keine (Postfelden, Brennberg, Aumbach)