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Begründung für den Einsatz von Diflubenzuron als Biozid

Bei einer Gesundheitsgefährdung des Menschen durch die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners darf derzeit Diflubenzuron als Biozid im öffentlichen Grün eingesetzt werden. Dafür gilt noch eine auslaufende Sondergenehmigung, da es bereits vor dem Jahr 2000 eingesetzt wurde. Die Bekämpfung wird dabei i.d.R. vor dem 3. Larvenstadium durchgeführt, d.h. im Mai, da erst dann die gefährlichen Brennhaare ausgebildet werden. Die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners können zu starken allergischen Reaktionen führen. Verantwortlich dafür ist das Protein Thaumatopoein auf den Haaren. Voraussetzung für den Diflubenzuroneinsatz sind die fachliche Untersuchung des Befalls, die Abwägung geeigneter Methoden (darunter z.B. mechanische Beseitigung) und erst im Extremfall der Einsatz des Spritzmittels. Dabei ist für 24 Stunden nach dem Einsatz ein grundsätzliches Betretungsverbot einzuhalten und danach dürfen die Flächen bis 48 Stunden nur mit ausreichender Schutzausrüstung betreten werden, d.h. es sind umfangreiche Absperrungen und Informationen der Öffentlichkeit notwendig. Zu Gewässern ist ein Abstand von 100 Metern einzuhalten. Diflubenzuron darf nicht in Gewässer gelangen, auch nicht indirekt über die Kanalisation. Üblicherweise müssen ältere Nester trotzdem mechanisch beseitigt werden, weil die Brennhaare weiterhin allergen wirken.