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Tiere und Pflanzen

Forderungen

Eine Überprüfung der Schädlingsbekämpfung gegen den Eichenprozessionsspinner ist dringend geboten. Das Bayerische Umweltministerium und das Bayerische Sozialministerium sind gefordert, die Überwachung sicherzustellen und mit der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft "Chemikaliensicherheit" Verstöße gegen Sicherheitsauflagen zu ahnden. Die Gewerbeaufsichtsämter müssen in die Lage versetzt werden, den Einsatz von Bioziden zu kontrollieren.

In Weisendorf, Lkr. Erlangen-Höchstadt wurden solche Verstöße aktenkundig, weitere Verstöße sind in fast allen Kommunen anzunehmen, die bisher Diflubenzuron einsetzten. Der BN befürchtet, dass meist auf die vorgeschriebene Abwägung verschiedener Bekämpfungsmethoden verzichtet und gleich zur chemischen Keule gegriffen wird. Üblicherweise werden die gespritzten Bereiche nicht ordentlich abgesperrt.

Da die chemischen Bekämpfungsmaßnahmen keinen dauerhaften Erfolg bringen und massive ökologische Schäden zu befürchten sind, kritisiert der BN diese Gifteinsätze gegen den Eichenprozessionsspinner. Eine jährliche Begiftung von kommunalen Grünflächen und an Autobahnen lehnt der BN wegen der ökologisch nicht absehbaren Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen ab.

Anzeige des Bundes Naturschutz und weitere Hintergrundinfos

Forderungen des Bund Naturschutz

Der BN fordert, dass mechanische Maßnahmen bei hygienischen Problemen bevorzugt werden. Der BN kann akzeptieren, dass in Einzelfällen bei nachgewiesener hoher Befallsdichte durch den Eichenprozessionsspinner in Stadtnähe, Spielplatznähe oder bei häufig begangenen Wanderwegen gegen den Prozessionsspinner vorgegangen wird, weil dessen Haare tatsächlich allergische Reaktionen auslösen können. Dabei sollen jedoch mechanische Verfahren, wie das Absammeln oder Besprühen der Nester mit Wasserglas bevorzugt werden. Dies wird andernorts seit Jahren erfolgreich praktiziert.

Der BN fordert, dass kein Diflubenzuron im kommunalen Bereich und an Autobahnen eingesetzt wird. Im kommunalen Bereich dürfen ausschließlich mechanische Bekämpfungsmaßnahmen zum Tragen kommen. Die Notwendigkeit chemischer Bekämpfungsmaßnahmen muss grundsätzlich überprüft werden, wie dies nach Biozidrecht auch vorgeschrieben ist. Die verschiedenen Bekämpfungsmethoden müssen mit der Nichtbekämpfung abgewogen werden.

Außerdem fordert der BN umfassende ökologische Begleituntersuchungen zu den der Auswirkungen bisheriger Gifteinsätze. Unerlässlich für eine Entscheidung, ob überhaupt etwas gegen den Eichenprozessionsspinner unternommen werden muss, sind objektive und nachprüfbare Prognoseverfahren für kommunale Grünflächen. Wegen der gefährlichen Auswirkungen der Abbauprodukte des Diflubenzurons darf dieses Mittel keine Genehmigung mehr erhalten. Der BN fordert außerdem, dass Kommunen und Autobahndirektionen Informationsveranstaltungen dazu durchführen müssen.