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Schützt das Grünland! Forderungen an die Politik

Artenreiche Wiesen und Weiden sind in ihrer Vielfalt bedroht und müssen geschützt werden. Denn sie beherbergen nicht nur viele seltene Arten, sie sind auch wichtig für den Landschafts-, Arten-, Klima-, Trink- und Hochwasserschutz. Der BUND Naturschutz (BN) fordert die Politik auf, Verantwortung für diesen Lebensraum zu übernehmen.

Um artenreiche Wiesen und Weiden zu erhalten, müssen Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand gehen. Das geschieht in vielen Fällen schon. Auch die vielfältigen Beweidungsprojekte, die unter anderem von Kreisgruppen des BN durch ehrenamtliche Arbeit unterstützt und betreut werden, tragen zum Erhalt der bedrohten Kulturlandschaft bei. Allerdings müssen auch politische Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, die artenreichen Blumenwiesen und Weiden zu erhalten und zu schützen. Über die EU-Agrarförderung ist seit 2015 ein Genehmigungsvorbehalt für weiteren Grünlandumbruch festgelegt worden. Dieser schützt Wiesen und Weiden in Überschwemmungsgebieten, in erosionsgefährdeten Lagen, auf Moorböden und in FFH-Gebieten vor der Umwandlung zu Acker.

Jedoch darf Grünland auf anderen Flächen – sogar in Vogelschutzgebieten – nach wie vor umgebrochen werden, wenn an anderer Stelle wieder Dauergrünland neu angelegt wird. Sind artenreiche Wiesen und Weiden jedoch erst einmal durch Intensivierung oder Umnutzung artenärmer geworden, ist es nicht so leicht, die ökologisch besonders bedeutsamen Arten wieder anzusiedeln und eine entsprechend artenreiche Wiese zurückzugewinnen. Schutz und Erhalt sollte deshalb an erster Stelle stehen. Daher fordert der BUND Naturschutz von der Politik:

1. Ein eigenständiges bayerisches Grünlandsicherungsgesetz

Ein bayerisches Grünlandsicherungsgesetz soll das für Klimaschutz, Hochwasserrückhalt und Artenschutz wichtige Dauergrünland unabhängig von der Agrarförderung der EU sicher und dauerhaft schützen. So muss ein generelles Umbruchverbot insbesondere in Flussauen und auf Moorböden gelten. Zusätzlich muss dort die Ackernutzung schrittweise in Dauergrünlandnutzung überführt werden.

2. Gemeinwohlorientierte Vergabe der Fördermittel auf EU-, Bundes- und Landesebene

Grünlandfördermaßnahmen, die einen messbaren Mehrwert für die biologische Vielfalt und den Naturhaushalt haben, wie „ergebnisorientierte“ Grünlandnutzung (die beispielsweise das Vorhandensein gewisser Arten voraussetzt), naturverträgliche Mahdtechnik und grünlandgebundene Viehwirtschaft, müssen besser honoriert werden. So fordert der BN beispielsweise ein spezielles EU-Budget, aus dem Leistungen der Landwirtschaft in Natura-2000-Gebieten gefördert werden. Es gilt außerdem, Maßnahmen, die innerhalb des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums finanziert werden, wie Agrarinvestitionsförderung, Flurneuordnung oder Dorferneuerung, nach ökologischen Kriterien umzugestalten. Das trifft auch für das bayerische Förderprogramm für die regionale Entwicklung (LEADER) zu.

3. Mehr Forschung

Es werden Forschungsvorhaben benötigt, um die Gewinnung von artenreichem Wiesensaatgut und die Einsaat- beziehungsweise Übertragungstechnik weiter zu optimieren. So können spätere Schnittzeitpunkte als bei der Silage-Nutzung die Artenvielfalt der Wiesen erhöhen und Bruterfolge von Wiesenvögeln verbessern. Auch da helfen neue Forschungsergebnisse und Techniken, zum Beispiel ausgereifte verlustarme Heutrocknungsanlagen.

4. Mehr Biodiversität in der Kulturlandschaft

Ein Netz ökologischer Vorrangflächen auf zehn Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche sollte verwirklicht werden. Davon sollten mindestens ein Drittel dauerhaft ungenutzte Lebensräume sein.

5. Bayerische Landwirtschaftsberatung und Forschung neu ausrichten

  • Verstärkte Erforschung von Beweidungssystemen, die den natürlichen Grünlandaufwuchs nutzen (Milcherzeugung, Kurzrasenweide, Weidemastsystemen, und auch Forschung für alternativen Methoden zur Parasitenregulierung von Weiderindern)
  • Betriebswirtschaftliche Beratung für qualitätsorientierte Milch auf Basis von Grünfutter („Milch aus Gras und Klee statt aus Mais und Soja“) und Beratungsinitiativen für Mutterkuhhaltung, Kalbinnenaufzucht etc.
  • Unterstützung der Markteinführung von Milch auf Grünfutterbasis und Ausbau von Weidefleischprogrammen.
  • Beratung für Grünland-Extensivierungsprogramme und Beweidung, die im bayerischen Kulturlandschaftsprogramm auch finanziell unterstützt werden.
  • Ein Aufklärungsprogramm, wie Landwirte mit geringem Aufwand die Blütenvielfalt in der Agrarlandschaft steigern können.

6. Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm und Vertragsnaturschutzprogramm ausbauen

Die oben genannten Programme müssen weiter finanziell aufgestockt und generell artenreiches Grünland wirksamer geschützt werden, auch durch Wiedereinführung einer Anreizkomponente. Um hochwertiges Grünland zu erhalten, sollten weitere Zahlungen stärker an positive Wirkungen für das Grünland mit hohem Naturwert gekoppelt werden. Die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen sollte außerdem die Erhaltung und Entwicklung von Saumstrukturen beinhalten, die für den Erhalt der biologischen Vielfalt von sehr großer Bedeutung sind. Gleichzeitig müssen Schwachstellen der Agrarumweltförderung beseitigt werden.

7. EU-Direktzahlungen: Europäische Schutzziele berücksichtigen

Der Erhalt und die umweltverträgliche Bewirtschaftung von Dauergrünland, die den europäischen Schutzzielen Biodiversität und Klimaschutz besonders Rechnung tragen, brauchen eine höhere Priorität als bisher. Leider führten die Reformvorschläge der EU-Kommission von 2011, die vom BN als Ansatz für eine sinnvolle Umgestaltung begrüßt und unterstützt wurden, aufgrund des Einflusses der Vertreter einer agrarindustriellen Weltmarkt- und Wachstumspolitik nicht zu einer Abkehr von den verhängnisvollen Weichenstellungen des Wachsens oder Weichens. Die EU-Agrarpolitik ab 2015 und ihre Finanzierungsinstrumente sind weder entscheidend gerechter geworden, noch ist gelungen, sie stärker auf die Sicherung von Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft, wie Biodiversitäts- oder Klimaschutz, auszurichten. Eine Kritik an der 2014er-Reform der EU-Agrarpolitik bietet das BN Aktuell „EU-Agrarreform 2015 – 2020“.

8. Futtermittelimporte aus Drittländern in die EU reduzieren

In die EU werden jährlich etwa 25 Millionen Tonnen Sojaschrot und 15 Millionen Tonnen Soja importiert. Nach Deutschland werden davon insgesamt etwa vier Millionen Tonnen eiweißreiche Futtermittel eingeführt, davon nach Bayern geschätzt etwa ein Viertel, also etwa eine Million Tonnen. Sojafuttermittel sind zum Teil gentechnisch verändert und können toxische Rückstände aus Glyphosat und seinen Abbauprodukten enthalten. Qualitätsmilcherzeugung aus Gras mit geringerem Kraftfuttereinsatz könnte Grünland in Wert setzen. Untersuchungen in Biobetrieben haben gezeigt, dass die geringeren Milchleistungen und die erhöhten Produktionskosten erfolgreich über einen höheren Preis am Markt kompensiert werden können.