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BUND NATURSCHUTZ STELLT KLAGEBEGRÜNDUNG VOR

Geplanter Neubau B 303 Lerchenhoftrasse und B 173 bei Johannisthal

07.09.2016

Seit den 1980er Jahren kämpft der BUND Naturschutz zusammen mit der örtlichen Bürgerinitiative aus Johannisthal gegen den Neubau der sogenannten "Lerchenhoftrasse" und gegen den autobahnähnlichen Neubau der B 173 von Kronach nach Lichtenfels.

Bei einem Pressegespräch am 7. September 2016 verdeutlichten Dr. Elisabeth Hoffmann, Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Kronach, Ingeborg Seidel, Sprecherin der Bürgerinitiative Johannisthal, Dr. Bernd Söhnlein, Rechtsanwalt des BN im Verfahren und der oberfränkische BN-Regionalreferent Tom Konopka die Begründungen für den Widerstand gegen den Straßenbau und die klagerelevanten Themen.

"Wir halten den vierspurigen Ausbau der B 173 zwischen Lichtenfels und Kronach in Übereinstimmung mit unserer Nachbarkreisgruppe Lichtenfels für völlig verfehlt. Er ist angesichts der zurückgehenden Bevölkerungszahlen und des abnehmenden KFZ-Verkehrs in Zeiten des Klimawandels das falsche Signal. Die dreispurig geplante Lerchenhoftrasse im Zuge der B 303, die von Westen her an die B 173 bei Johannisthal anbinden soll, ist noch unnötiger, weil es mit der bestehenden Staatsstraße zwischen Beikheim und dem Anschluss nördlich Johannisthal bereits eine Straße gibt, die umweltverträglich ausgebaut werden könnte. Auch die B 173 bei Johannistahl wäre mit zwei Spuren und eventuellen Überhol-Abschnitten im 2+1-Querschnitt völlig ausreichend dimensioniert", so Elisabeth Hoffmann.

Ingeborg Seidel: "Der geplante riesige Knoten zwischen B 173 und B 303 würde im Hochwasserbereich des Rodachtals gebaut. Den Johannisthalern und den Bewohnern von Au bei Küps drohen damit Verschärfungen des Hochwassers. Es ist schon heute schlimm genug. Die Rodach darf nicht weiter verbaut werden. Mit den enormen Brückenbauwerken und der Autobahn wären wir in Johannisthal auch noch völlig umzingelt."

"Der BUND Naturschutz hat sich seit den 1990er Jahren immer wieder engagiert in die Planungsverfahren eingebracht und umwelt- und naturfreundlichere Alternativvorschläge vorgetragen. Im Raumordnungsverfahren war die Lerchenhoftrasse zu Recht verworfen und der Ausbau der Staatsstraße Beikheim-Johannisthal favorisiert worden. Das hat man dann einfach ohne öffentliche Debatte über den Haufen geworfen. So kann man Bürgerbeteiligung auch zur Farce machen. Baut man hier bei Johannisthal überdimensioniert aus, so wird das in Küps, bei Zettlitz und an den Gaabsweihern bei Lichtenfels ebenfalls zur Planungsvorgabe werden. Der damit verbundene Flächenfraß und die Zerstörung europäisch geschützter Gebiete wären dann vorprogrammiert. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben, wie wir das erfolgreich bei der damals geplanten Umfahrung von Trieb und Hochstadt durch das Vogelschutzgebiet Naßanger gemacht haben", so Tom Konopka.

Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss konzentriert sich auf folgende Tatbestände:

  • Nichtdurchführung eines Raumordnungsverfahrens als Verstoß gegen das Raumordnungsgesetz und unterlassene Linienbestimmung nach Fernstraßengesetz als zwingende Rechtsvorschriften.
  • Verstoß gegen das bindende Ziel des Landesentwicklungsprogramm zur Beachtung eines umweltverträglichen und ressourcenschonenden Baues, weil nicht die umweltverträglichste Variante (der Bestandsaubau der Staatsstraße), sondern die im Variantenvergleich an 4. Stelle stehende Lerchenhoftrasse gewählt wurde.
  • Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz wegen des geplanten Baues des Knotens im teilweise festgesetzten und teilweise vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Rodach ohne gebotene Abwägung bei Vorhandensein geeigneter Alternativen.
  • Keine ordentliche Beteiligung des anerkannten Naturschutzverbandes BUND Naturschutz nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz.
  • Fehlerhafte Abwägungen landesplanerische Belange wie Sicherung der unverbauten Flussaue der Rodach, der weiter nach Süden anschließenden Ausbauvarianten, des möglichen Kreisverkehrs nördlich Johannisthal, der Wirtschaftlichkeit bei der Trassenwahl, einer Altlastenfläche (ehem. Teerwerk), der Kesselwirkung für Johannis-thal und Lärmschutzbelange.

    Nach unserer Auffassung leidet der Planfeststellungsbeschluss an schwer wiegenden Rechts- und Abwägungsfehlern", so der Rechtsanwalt Dr. Bernd Söhnlein.


Hintergrund

"Das Staatliche Bauamt Bamberg plant derzeit den dreistreifigen Neubau einer Trasse der B 303 zwischen Schmölz und Johannisthal auf einer Länge von 2,8 Kilometer auf der sog. Lerchenhoftrasse. Damit zusammen plant das Staatliche Bauamt den vierstreifigen Neubau der B 173 zwischen Küps und Johannisthal auf 2,9 Kilometern. Die Verknüpfung soll höhenfrei durch eine linksliegende Trompete z. T. im Talraum der Rodach im Hochwassergebiet erfolgen. Weil die beiden neuen Straßenabschnitte als Kraftfahrstraßen geplant werden, sollen die bestehenden Straßen B 173 und St 2200 als Straßen erhalten bleiben sowie eine Vielzahl weiterer Straßen und Anbindungen umgebaut werden. Insgesamt wären es 19 Kilometer Straßen- und Wegebau. 69 Hektar landwirtschaftliche Fläche würden für dieses Projekt beansprucht, mindestens zehn Hektar neu versiegelt. Mit der Umwandlung von 10.8 Hektar zumeist landwirtschaftlicher Nutzfläche pro Tag in Siedlungs- und Verkehrsfläche hat der Flächenfraß in Bayern einen extrem hohen Wert angenommen. Das Vorhaben soll rund 26 Mio. € kosten.

Bund Naturschutz und die Bürgerinitiative lehnen die Planung aus Gründen des gigantischen Landschaftsverbrauchs und der nicht ausgleichbaren Eingriffe in den Naturhaushalt ab. Sie lehnen die Planung auch ab, weil sie gegen die geltende landesplanerische Beurteilung zum Ausbau der B 303 verstößt, die den Bau der sog. Lerchenhoftrasse in einem öffentlichen Verfahren verworfen hatte. Die damals festgestellten schutzwürdigen Umweltbelange sprechen heute mehr denn je gegen diese Trasse.

Darüber hinaus sind die für den Bau angenommenen Parameter, insbesondere die Vorfestlegung der geplanten Abschnitte der B 303 und der B 173 als "Kraftfahrstraße" nicht durch den Bundesverkehrswegeplan vorgegeben, führen aber zu unnötigen Eingriffen in Natur und Landschaft, zu Folgewirkungen auf den Hochwasserschutzraum, zu unnötigen Lärmbelastungen und beeinträchtigen das Eigentum vieler Bürgerinnen und Bürger in Johannisthal.

1.287 ablehnende Einwendungen waren im Juni 2012 innerhalb von zwei Wochen gegen das Vorhaben gesammelt und am 28.6.12 an den damaligen Regierungspräsidenten von Oberfranken, Wilhelm Wenning, übergeben worden.

Am 24.05.2016 genehmigte die Regierung von Oberfranken den Neubau der B 303 und der B 173 bei Johannisthal. Der BUND Naturschutz legte mit finanzieller Unterstützung der Bürgerinitiative Johannisthal am 24.06.2016 fristgerecht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss und Klage auf Baustopp ein. Der Streitwert wurde auf 30.000 € festgesetzt.

Gegen die planfestgestellten Trassen klagen außer dem BN vier Privatkläger, eine Firma (eines Privatklägers) und der Markt Küps.

Die vom BN parallel eingelegte Klage auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (Baustopp) wurde zwischenzeitlich "ruhend" gestellt. Die Landesanwaltschaft Bayern erklärte für die beklagte Regierung von Oberfranken, dass diese bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren vom Baurecht keinen Gebrauch machen wird. Lediglich vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen könnten begonnen werden. Der BN erklärte sich damit einverstanden.

Für Rückfragen:

Tom Konopka
Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken
Fon 0911/81878-14, Fax 0911/869568, Mail tom.konopka(at)bund-naturschutz.de