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Tiere und Pflanzen

Geplanter Verkehrslandeplatz Coburg

Bündnis fordert die Abweisung des Planfeststellungsantrags durch das Luftamt

16.08.2017

Das Bündnis für die Region - gegen den Verkehrslandeplatz, dem neben zahlreichen Organisationen auch der BUND Naturschutz angehört, fordert angesichts der klaren Sachlage das Planfeststellungsverfahren für einen Neubau in Wiesenfeld/Meeder zu beenden.

"Mit dem ergänzenden Anhörungsverfahren 2017 hat das Luftamt Nordbayern nochmals alle Argumente für und wider einen Neubau des Verkehrslandeplatzes bei Wiesenfeld/Meeder eingeholt. Verbände, Bürgerinitiativen und Landwirte haben sich nochmals mit teuren rechtsanwaltlichen Gutachten beteiligt. Sie kommen zu dem Schluss, dass das Verfahren entscheidungsreif und der geplante Standort nicht genehmigungsfähig ist. Das Bündnis fordert das Luftamt auf den Antrag der Projektgesellschaft abzulehnen und das Verfahren einzustellen", so Dagmar Escher, Sprecherin des Bündnisses.

"Was wir immer gesagt haben und mit eigenen, teuren Gutachten untermauert haben bewahrheitet sich nun: Der Verkehrslandeplatz auf der Brandensteinsebene kann zur weiteren Nutzung des Instrumentenfluges ertüchtigt werden. Man muss nur den Antrag dazu stellen. Und ich gehe davon aus, dass wir das spätestens 2019 erleben werden", so Escher.

"Eine Hängepartie durch ein womöglich mehrjähriges Ruhenlassen des Verfahrens ist für die betroffenen Landwirte und die ehrenamtlich tätigen Bürgerinitiativen und Verbände wie den BUND Naturschutz nicht hinnehmbar. Die Landwirte können nicht investieren und müssen immer mit dem Damoklesschwert leben, es könnte immer noch an die Substanz ihrer Betriebe gehen. Unsere BN-Aktiven in Coburg haben auch besseres zu tun als sich mit den Eitelkeiten von Firmenbossen zu beschäftigen. Wir haben als BN mittlerweile viele Spenden und Mitgliedsbeiträge gegen dieses landfressende Projekt aufwenden müssen und bitten das Luftamt eindringlich, dieser Ressourcenvergeudung - auch der Steuergelder - ein Ende zu bereiten", so Tom Konopka, Regionalreferent beim BN.

"Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei der BI Weißer Berg und etlichen Privatspendern, dass sie uns eine rechtsanwaltliche Hilfe im ergänzenden Anhörungsverfahren finanziell ermöglichten", so Konopka.

"Wir in der BN-Kreisgruppe Coburg wollen uns eher mit der positiven Entwicklung der Stadt und des Landkreises beschäftigen, die Energiewende und den Naturschutz im Coburger Land voranbringen. Für uns lautet die Alternative zu Neida weiterhin Brandensteinsebene und nicht Gossenberg oder Bamberg", so Wilhelm Stadelmann, stellv. Vorsitzender der Kreisgruppe.

"Am ärgerlichsten wäre natürlich die Weiterführung mit einem neuen Standort bei Gossenberg-Wohlbach. Wir in der BI Ulrichstock werden zusammen mit den betroffenen Landwirten und im Bündnis für die Region auf die Barrikaden gehen, sollte das Verfahren hier von vorne beginnen. Es gelten ja auch für Gossenberg die guten Argumente des fehlenden Bedarfsnachweises und der bestehenden Alternative Brandensteinsebene. Und eine schützenswerte Natur haben wir natürlich auch", so Manuela Müller für die dortige BI.

Das Planfeststellungsverfahren für den umstrittenen Neubau eines Verkehrslandeplatzes in den Dimensionen eines Flughafens läuft noch immer. Mit einem ergänzenden Anhörungsverfahren ist das zuständige Luftamt Nordbayern in Nürnberg dem Antragsteller, der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg, im Frühjahr 2017 entgegengekommen und hat nochmals deren Argumente zur sog. Hindernisbereinigung am Callenberger Forst und zu den betroffenen Vogelschutzgebieten öffentlich ausgelegt. Das Bündnis für die Region, Bürgerinitiativen wie die BI Bad Rodach, die Interessengemeinschaft der Grundstückseigner am Standort Meeder-Neida haben dafür bis zum Ende des Einwendungszeitraumes Ende Juni 2017 viele tausend Euro private Gelder, Spenden und Mitgliedsbeiträge aufgewandt, um mit drei renommierten Kanzleien gegen die Phalanx der Stadt und der Konzerne anzukommen. Weitere PrivateinwenderInnen kamen dazu.

Die beauftragten Juristinnen und Juristen kommen ganz klar zum Ergebnis, dass - über die bereits vorgetragenen Argumente des fehlenden Bedarfs und der bestehenden Alternative Brandensteinsebene hinaus - der Standort Neida (Wiesenfeld-Meeder) ungeeignet ist. Sie verweisen auf mindestens sechs (!) Schreiben der Deutschen Flugsicherung an das Luftamt und unter Zitierung etlicher Urteile und Rechtskommentare darauf, dass das Luftamt hier kein Ermessen mehr hat, sondern ablehnen muss. Hier geht die Sicherheit des Flugbetriebes und der betroffenen Piloten, Passagiere und der am Boden lebenden Menschen vor.

Auch die Belange des Naturschutzes stehen einer Genehmigungsfähigkeit so deutlich entgegen wie in sonst keinem Planungsverfahren. So verweisen die RechtsanwältInnen auf die klare ablehnende Stellungnahme der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberfranken vom Mai 2017 wegen des betroffenen FFH- und des Vogelschutzgebietes (Goldbergsee, Glender Wiesen).

Sie kommen zu dem klaren Ergebnis, dass es keines Erörterungstermins mehr bedarf, sondern das Vorhaben jetzt entscheidungsreif ist und der Antrag abgewiesen werden muss.

Für Rückfragen: Tom Konopka, Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken Fon 0911 81878-14