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A 73 bei Coburg: Keine Fakten vor Gerichtsentscheidung schaffen!

Bund Naturschutz plädiert weiter für vernünftige Lösungen im Bauabschnitt zwischen Coburg und Ebersdorf bei Coburg

11.08.2003

„Der Bund Naturschutz appelliert an die Staatsregierung, mit dem geplanten Bau zwischen Coburg und Ebersdorf bei Coburg nicht zu beginnen, bevor die Hauptsacheverhandlungen für beide Abschnitte stattgefunden haben“, so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN. „Es besteht sonst die Gefahr, dass zig Mio. Euro verbaut und die Landschaft verschandelt wird, letztlich der Verkehr aber weiter auf der kürzeren Strecke durch Coburg, jedoch ohne Lärmschutz, fließt. Das wäre ein echter Schildbürgerstreich.“

Für den südlichen Abschnitt besteht weiterhin der Baustopp mit der Chance, die Autobahn zu verhindern. Der Bund Naturschutz setzt deshalb nach wie vor auf die verkehrspolitische Vernunft, um Gottesgarten und Banzer Hügelland zu retten:

Bahnausbau: Lückenschluss Coburg – Hildburghausen und zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Lichtenfels – Coburg.
Lärmschutz Coburg: Einhausung im Abschnitt Bahnhof bis Weichengereuth und Ausbau auf 2+1 Spuren im Abschnitt Weichengereuth mit Ampelfreischaltung in Gegenrichtung bei Stossverkehr.
Ertüchtigung des bestehenden Netzes: Ausbau der B4 zwischen Coburg und Breitengüßbach auf drei Spuren.

„Diese Lösungen wären nicht nur billiger, sondern auch umweltfreundlicher, landschaftsverträglicher und nachhaltiger nutzbar“, so Mergner.

Der BN bedauert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Sachen A 73 im Abschnitt Coburg – Ebersdorf bei Coburg. Dieses hatte am 1. Juli 2003 dem BN-Antrag auf Baustopp bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung nicht stattgegeben. Mittlerweile liegt der Gerichtsbeschluss schriftlich vor.

Die Richter am Bundesverwaltungsgericht urteilten dabei ohne mündliche Verhandlung nach Aktenlage und vorwiegend rein formalen Kriterien. Die Eilklage des Bundes Naturschutz stützte sich im Wesentlichen auf das Argument, dass mit einem Baubeginn bereits Fakten (Zwangspunkt) für den Abschnitt Ebersdorf bei Coburg – Lichtenfels geschaffen würden. Das Bundesverwaltungsgericht sah hier keine zwingende Festlegung eines Zwangpunktes, da die Autobahndirektion Nordbayern mit dem Anschluss an die B 303 bei Ebersdorf eine ausreichende Verkehrsanbindung der geplanten A 73 herstelle. Außerdem klage der BN bereits gegen den Bau der A 73 im Abschnitt Ebersdorf – Lichtenfels und benötige deshalb keinen Rechtsschutz im betrachteten Abschnitt.

Für den südlichen Abschnitt Ebersdorf – Lichtenfels hatte das Bundesverwaltungsgericht vor Monaten einen Baustopp verfügt. Auch hier steht die Hauptverhandlung noch aus. Über die Rechtmäßigkeit des Autobahnbaues wurde weder zwischen Coburg und Ebersdorf noch zwischen Ebersdorf und Lichtenfels bislang entschieden.