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Baugebiet contra Trinkwasserschutz

Flächennutzungsplanänderung der Stadt Kitzingen gefährdet wichtigsten Trinkwasserbrunnen der Stadt

10.12.2002

Derzeit betreibt die Stadt Kitzingen ein Verfahren zur Änderung ihres Flächennutzungs (FNP)- und Landschaftsplanes.
Damit sollen u.a. die Voraussetzungen geschaffen werden, im Nordosten der Stadt zwischen der Siedlung "Panoramaweg" und dem Gebäudekomplex der "Kitzinger Zeitung" ein 3,8 ha großes Baugebiet ausweisen zu können.
Dieser Bereich war bisher im FNP als "freizuhaltender Landschaftsbereich" bzw. als "Landwirtschaftsfläche" eingestuft.
Gegen dieses Baugebiet haben neben einer örtlichen Interessengemeinschaft auch das Gesundheitsamt und die Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen (LKW) erhebliche Bedenken vorgebracht.

Aus Sicht des Bundes Naturschutz (BN) sprechen v.a. folgende Gründe gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes, insbesondere aber gegen eine Bebauung des Standortes "Unterer Hammerstielweg":

Das geplante Baugebiet liegt im Einzugsbereich des wichtigsten Trinkwasserbrunnens (S 1) der Stadt Kitzingen.
Jede Bebauung eines solchen Standortes bringt aber erhebliche Gefährdungsrisiken für das Grundwasser mit sich - u.a. durch Baumaschinen, Abwasserentsorgung, Heizöltanks, Spritzmittel- u. Düngeraustrag im Hausgarten usw.
In der Broschüre "Wasser für Unterfranken" plädiert deshalb die Regierung von Unterfranken dafür, dass in Wassereinzugsgebieten künftig keine neuen Siedlungen entstehen sollen.

Von einer uneingeschränkten Nutzbarkeit des Brunnens S 1 hängt wesentlich die Sicherung der künftigen Trinkwasserversorgung für die Einwohner von Kitzingen ab.
Tatsächlich ist dieser Brunnen (s. Übersichtskarte) der Kitzinger Brunnen mit der weitaus besten Wasserqualität, insbesondere den niedrigsten Nitratwerten.
Vor Jahren bauten die für die Kitzinger Wasserversorgung zuständigen Licht-, Kraft-, Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) als Pilotprojekt unter erheblichem Kostenaufwand im Klingenwald, dem Hauptgebiet der Kitzinger Wassergewinnung, die Denitrifikationsanlage.
Ziel war es, die vor allem durch den Weinanbau verursachten hohen Nitratwerte in den Griff zu bekommen.
Auch ist es dem gemeinsamen Bemühen von LKW und Landratsamt Kitzingen über viele Jahre hinweg zu verdanken, dass die im großen Zuspeisungsbereich tätigen Landwirte Dünger und Spritzmittel nur noch mit großer Zurückhaltung einsetzen .
Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Qualität des Kitzinger Wassers.

Diese Maßnahmen zur Sicherung einer nachhaltigen Trinkwasserversorgung waren ebenso notwendig wie erfolgreich, würden aber durch ein Baugebiet "Hammerstielweg ohne zwingende Notwendigkeit aufs Spiel gesetzt, da dieses im Einzugsbereich des Brunnens S 1 liegt.

Nach jüngsten Aussagen des Direktors der LKW ist es aufgrund der o.g. zukunftsweisenden Investitionen heute möglich, das wenig belastete Wasser des Brunnens S1 zur Aufwertung des Wassers der anderweitigen Kitzinger Brunnen einzusetzen. Nur so kann aber gewährleistet werden, dass der Nitratgehalt des Kitzinger Wassers unter dem ohnehin sehr hohen Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 mg/l liegt.

Schon deshalb ist dieser Brunnen als absolut unersetzlich einzustufen und muss jegliches Gefährdungsrisiko im Interesse der Trinkwasserversorgung und einer vorausschauenden Ressourcensicherung vermieden werden. Dies umso mehr, als die WHO eine Senkung des o.g. Nitratgrenzwertes auf 25 mg/l aus gesundheitlichen Gründen schon seit vielen Jahren fordert und dieser Schritt mittelfristig sicherlich erfolgen wird.

Eine Flächennutzungsplanänderung zugunsten eines Baugebietes "Unterer Hammerstielweg" würde somit gegen die Zielvorgaben B XII Nr. 3.1.1 des Landesentwicklungsprogramms verstoßen.
Danach soll bei Eingriffen, die Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit besorgen lassen, der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang eingeräumt werden.

Mit einer, auch nur potentiellen Gefährdung der Grund- bzw. Trinkwasserqualität widerspräche die Stadt Kitzingen Artikel 141 Abs. 2 Bayer. Verfassung.
Demnach haben die Gemeinden im besonderen die Aufgabe, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen.


Für den BN ist ein derart ressourcengefährdender und konfliktträchtiger Standort auch aus folgenden Gründen nicht zu rechtfertigen:

Eine ausreichende Berücksichtigung bzw. Prüfung flächen- bzw. ressourcenschonender Alternativen ist nicht erfolgt:
Die in bestehenden Baugebieten offensichtlich in größerem Umfang vorhandenen Baulücken hätten bei entsprechendem Durchsetzungswillen der Stadt beispielsweise durch ein Baugebot oder durch Umlegung der Grundstücke durchaus kurz - bis mittelfristig nutzbar gemacht werden können.
Es ist offensichtlich auch nicht berücksichtigt worden, dass aufgrund der aktuellen demografischen Entwicklung gerade in Stadtkernen in absehbarer Zeit in erheblichem Umfang Wohnraum frei werden und zur Verfügung stehen wird, so dass schon deshalb die Ausweisung neuer Baugebiete kritisch zu hinterfragen ist.
Der prognostizierte Wohnbauflächenbedarf erfordert damit keineswegs zwingend die Änderung des Flächennutzungsplanes zugunsten der Ausweisung größerer Baugebiete und damit auch nicht die Einbeziehung dieses konfliktträchtigen Standortes.

Das mit der Flächennutzungsplanänderung angestrebte Baugebiet "Unterer Hammerstielweg" wird nur eine geringe Wohnqualität besitzen.
Es ist erheblichen Lärm- und Abgasbelastungen durch die benachbarte Westtangente, die Zufahrtsstraßen zu den US - Kasernen und die Bahnstrecke Würzburg - Nürnberg ausgesetzt und besitzt zudem nur eine ungünstige verkehrliche Anbindung an das Stadtgebiet sowie an den Bahnhof.

Die Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit der Ausweisung weiterer Wohnbauflächen ist für diesen Standort nicht nachgewiesen.
Der vorgebliche Baulandbedarf hätte nach Einschätzung einer örtlichen Interessengemeinschaft beispielsweise auch durch eine Erweiterung des Klettenberggebietes gedeckt werden können.

Die geplante Flächennutzungsplanänderung steht im eklatanten Widerspruch zu übergeordneten Zielvorgaben des Landesentwicklungsprogramms.

Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Zielvorgabe B II Nr. 1.6, in der zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden u.a. gefordert wird, dass:
- auf die Nutzung bereits ausgewiesener Bauflächen hingewirkt wird
- ehemals baulich genutzte Flächen und Baulandreserven mobilisiert werden
- auf die Nutzung leerstehender bzw. leerfallender Bausubstanz in den Stadtkernen hingewirkt wird
- die Möglichkeiten der angemessenen Verdichtung bestehender Siedlungsgebiete genutzt werden
- die Erfordernisse flächensparender Siedlungsformen berücksichtigt werden

Entsprechende Gutachten bzw. Untersuchungen wurden nicht vorgelegt.
Auch im Rahmen der Alternativenprüfung wurden diese Zielvorgaben nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt.
Jedenfalls fehlen dazu entsprechende Aussagen im Erläuterungsbericht.

Die geplante Flächennutzungsplanänderung führt zum Verlust eines wichtigen Trenngrünbereiches und Kaltluftproduktionsgebietes.
Angesichts der dichten umliegenden Bebauung sind diese für die Wohn- und Freizeitqualität von entscheidender Bedeutung.

Belange des Naturschutzes sind nicht hinreichend berücksichtigt worden - u.a. im Hinblick auf die vorhandenen Hecken und Feldgehölzstrukturen
Ihre besondere Bedeutung ist schon daraus ersichtlich, dass diese im bestehenden Landschaftsplan zur Ausweisung als "Geschützter Landschaftsbestandteil" vorgesehen sind.
Auch wenn diese Grün- bzw. Biotopstrukturen als solche erhalten werden sollen, verlieren sie schon deshalb erheblich an ökologischer Bedeutung, weil die bisherige Vernetzung mit den umliegenden Ackerflächen verloren geht und sie massiven Störungen aufgrund der dann benachbarten Wohnbebauung ausgesetzt sein werden.


Der Bund Naturschutz fordert deshalb die Stadt Kitzingen auf:

- Ihrer Pflicht zur nachhaltigen Ressourcensicherung gerecht zu werden
- Der Sicherung der Trinkwasserversorgung Vorrang vor einem fragwürdigen neuen Baugebiet einzuräumen
- Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Standortes "Unterer Hammerstielweg" einzustellen
- Alle Initiativen der LKW , bei den Grundeigentümern im Einzugsbereich des Trinkwasserbrunnens S 1 auf eine weitere langfristige Extensivierung der Flächennutzung hinzuwirken, konsequent und nachdrücklich zu unterstützen
- Die schon seit vielen Jahren überfällige Ausweisung eines "Geschützten Landschaftsbestandteiles" im Bereich "Unterer Hammerstielweg" zu beantragen



gez.
Helmut Schultheiß
BN-Regionalreferent für Unterfranken
Tel. 09 11 / 8 18 78 13
Fax 09 11 / 86 95 68