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BN kritisiert Planfeststellungsbeschluss für den Bau der A73 Ebersdorf b. Co. - Lichtenfels und legt Klage ein

Gottesgarten und Banzer Hügelland retten - Knappe Finanzmittel besser für Lärmschutz in Coburg und Ausbau der umweltfreundlichen Bahn einsetzen

08.05.2002

Deutliche Kritik übt der Bund Naturschutz an der Genehmigung des Autobahnabschnittes Ebersdorf bei Coburg - Lichtenfels durch die Regierung von Oberfranken. Wer eine Autobahn durch eine der schönsten oberfränkischen Landschaften, den als europäisches Kulturdenkmal ausgezeichneten Gottesgarten zwischen Vierzehnheiligen und Kloster Banz, mit der Brechstange durchsetzen will, muss mit Widerstand auch vor Gerichten rechnen.

Behauptungen des Coburger Landrates Karl Zeitler in der Presse, die Frist für eine Klageeinreichung sei bereits am 2. Mai abgelaufen und es bestehe endgültig Baurecht, sind falsch. Herr Zeitler kennt offenbar die Fristen nicht oder er will Anrainer und von der Verkehrszunahme Betroffene (auch an der B 173 bis Bamberg) von der Klage abhalten. Noch bis 15. Mai 2002 kann Klage eingereicht werden.

Der Bund Naturschutz wird beim Bundesverwaltungsgericht Klage erheben und Verstöße gegen geltendes Recht prüfen lassen. Klagewillige Anrainer und Betroffene können sich beim BN beraten lassen (Tel. 0911/818 78 14). Voraussetzung ist, dass sie eine Stellungnahme im Verfahren abgegeben haben.

Wichtigste Punkte der Klage werden die aus Sicht des BN fehlerhafte Trassenführung östlich Coburg, fehlerhafte Abwägungen der Belange Natur, Landschaft, Lärm, Trinkwasserschutz u.a., Nichtberücksichtigung vorliegender Alternativen, Durchschneidung des vorgeschlagenen europäischen Schutzgebietes Maintal bei Banz und unzureichende Ausgleichsmaßnahmen sein.

Der Bund Naturschutz hält an seiner Position fest, dass es für diese Autobahn landschaftsschonendere, energiesparendere, CO2-vermeidendere und billigere Alternativen gibt, die den regionalen Verkehr besser bewältigen und eine Transitautobahn vermeiden helfen.


Bereits vor zehn Jahren hat der BN mit einer erfolgreichen Klage gegen eine vierspurige Straße zwischen Staffelstein und Untersiemau (damals B 289 neu) deutlich gemacht, dass hier Grundfesten des Natur- und Umweltschutzes angegriffen werden. Seither haben Tausende von Bürgerinnen und Bürgern aus der Region gegen die als Verkehrsprojekt deutsche Einheit Nr. 16 geplante Autobahn (auf der selben Trasse wie die verhinderte B 289 neu) demonstriert, Einwendungen erhoben, künstlerische Aktionen und Protestfahrten durchgeführt, Transparente an der geplanten Trasse angebracht, usw.

Die vom renommierten Verkehrsplanungsbüro v. Winning und Partner (Kassel) erarbeiteten und vom BN vorgelegten "Intelligenten Lösungen" wie der Ausbau der B 4 im Itzgrund und die Stärkung der Schiene mit dem Lückenschluss bei Hildburghausen bleiben die menschen- und umweltfreundlicheren und kostengünstigeren Alternativen. Sie wurden im Verfahren nicht angemessen berücksichtigt. Eine vergleichende Kosten-Nutzen-Analyse wurde vom Planungsträger bewusst nicht vorgenommen. Die prognostizierten Verkehrsmengen von 23.000 KFZ/Tag lassen sich problemlos durch Bundesstrassen bewältigen, zumal wenn sie - wie vorgeschlagen - drei- bis vierspurig ausgebaut sind. Derzeit liegt der Schnitt auf deutschen Autobahnen bei 48.000 KFZ/Tag (1997).

Eines der Hauptargumente für diese Autobahn, die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region, ist mehrfach widerlegt worden. Die Region mit der höchsten Arbeitslosigkeit in Franken - Hof - hat eine besonders hohe Autobahndichte und ist auf vier Seiten an Autobahnen angeschlossen. Gerade Transitautobahnen wie die geplante A 73 führen häufig zur Verlagerung von Arbeitsplätzen, erhöhen lediglich die Pendlerstrecken und zerstören die wichtigste Infrastruktur ländlicher Regionen im Bereich des Tourismus: die Landschaft.

Selbst der Bau schafft kaum Arbeit in der Region: Die örtlichen Bauarbeiter haben längst gemerkt, dass sie beim Bau der A 73 leer ausgehen. Dort bekommen Großfirmen mit Leiharbeitern aus Billiglohnländern die lukrativen Aufträge.

Während mit dem Bau der Autobahn der Energieverbrauch im Verkehrsbereich weiter fortgeschrieben wird, fährt die umweltfreundliche Bahn ins Aus. Weil jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann fehlen zukünftig die Mittel für den Schienenausbau.

Durch Wettbewerbsverzerrungen der Verkehrsträger erhält das Auto und der LKW massive Vorteile: Von Coburg erreicht man Bamberg derzeit mit dem PKW in 45 min und mit der Bahn in 40 - 45 min (RE) bzw. in 60 min (RB). Durch den Bau der Autobahn verringert sich die Fahrzeit mit dem PKW auf prognostizierte 30 min. Während Bahn und KFZ heute also ungefähr gleich schnell sind, wird der Zug künftig um 50 bis 100 % langsamer sein. Fahrgastrückgang und schlechtere Wirtschaftlichkeit des Bahnverkehrs wären die Folge. Aufgrund der bestehenden Lücke im Schienennetz nach Thüringen ist dort der Konkurrenznachteil der Bahn noch gravierender. Trotzdem behauptet die Regierung von Oberfranken im Beschluss, die Autobahn habe auch positive Auswirkungen auf den Schienenverkehr. Symptomatisch für die regionale Politik ist das Verhalten der Stadtspitze Coburgs und des Coburger Landrats: Während sie seit Jahren massiv für die Autobahn eintreten, gaben sie erst vor wenigen Wochen keinerlei Unterstützung zur Einrichtung eines Containerbahnhofes in Coburg.

Vom Gericht prüfen lassen wird der Bund Naturschutz die nun planfestgestellte Trassenführung östlich von Coburg. Im der Planung zugrunde liegenden Bundesverkehrswegeplan war eine Trassenführung westlich Coburg festgelegt worden. Weil diese Trasse aber auf erhebliche Schwierigkeiten stieß, legten die Behörden die Autobahn flugs auf die andere Seite Coburgs.

Weil mit einer Querung des Maintales bei Staffelstein auf bis zu 12 m hohen Dämmen auch ein vorgeschlagenes europäisches Vogelschutzgebiet betroffen ist, wird auch hier - wie östlich Lichtenfels an der geplanten B 173 neu - das Europarecht eine wichtige Rolle spielen. Dort wurde zwischenzeitlich auf Antrag Freistaates ein Ruhen des Verfahrens und damit Baustopp auf längere Sicht angeordnet. Im vorgeschlagenen FFH-Gebiet "Maintal Schloss Banz" findet man z.B. den Wachtelkönig, das Blaukehlchen und bedeutsame Wiesenkomplexe. Aus diesem Grund wurde es bereits gerichtsanhängig auch als potentielles Vogelschutzgebiet bezeichnet.

Die unverhältnismäßigen Eingriffe in das Überschwemmungsgebiet des Maines durch Dammbauten (statt z.B. einer Talbrücke) wurden sogar von der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberfranken gerügt. Während die Staatsregierung angesichts regelmäßiger Jahrhunderthochwasser öffentlich auf Talauenschutz pocht, werden bei Straßenbauten aus Kostengründen dieselben Fehler fortgeschrieben, die die Hochwassersituation in den letzten Jahrzehnten forcierte. Anrainer müssen zukünftig mit Hochwasserschäden rechnen, sie müssen ungerechterweise auch den Nachweis erbringen, wenn sie Schadenersatz fordern wollen. Bereits in diesem Jahr erreichte der Pegelstand des Mains die Ortsbereiche Unnersdorf und Niederndorf von Bad Staffelstein. Ein Autofahrer ertrank.

Auf 25 % der Trasse wird in den Grundwasserkörper eingegriffen. Während sich Bürgerinnen und Bürger allerorten mit Regenwasserzisternen und sparsamen Umgang am Schutz unserer wichtigsten Ressource beteiligen, wird hier im Großmaßstab an der möglichen Verseuchung (z.B. bei Gefahrgutunfällen) gearbeitet. Grundwasserabsenkungen und negative Auswirkungen auf die Wälder werden erwartet, dafür sollen finanzielle Entschädigungen an die Eigentümer bezahlt werden.

Städte und Gemeinden wie Bad Staffelstein oder Kösten werden zukünftig völlig verlärmt. Die Vorbelastung durch die Bahntrasse und zusätzliche Immissionen durch die geplante ICE-Trasse wurden nicht berücksichtigt.

Lediglich 58 % der Eingriffe werden als ausgleichbar eingestuft. Damit bestätigt die Regierung, was der Bund Naturschutz von Anfang an als wesentlichen Kritikpunkt vorbrachte: Das Landschaftsbild, die Unverwechselbarkeit unserer Heimat wird massiv beeinträchtigt und in eine 0-8- 15 Landschaft umgewandelt, wie sie allerorten anzutreffen ist. Trotzdem wurden alle diesbezüglichen Einwendungen zurückgewiesen.

Der 304 Seiten umfassende Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken sieht vor, dass die geplante Autobahn von der B 303 bei Ebersdorf bei Coburg über den Banzer Wald, Gnellenroth, Kösten und das Maintal zur B173 bei Reundorf westlich von Lichtenfels führen soll.

Nach der Planung sind etliche Brücken darunter eine 655 m lange Talbrücke über den Main vorgesehen, Einschnitte in den talbegleitenden Höhenzug sollen bis zu 120 m breit und 20 m tief werden. Bachtälchen, strukturreiche Misch- und Nadelwälder mit Rauhfußkauz und Sperlingskauz oder Hangwälder wie am Nestelgraben (geschützter Landschaftsbestandteil) würden zerschnitten und überbaut. Hecken, Gebüsche, kleine Feldgehölze, Hochstauden und Röhrichtsäume, Extensivwiesen, Magerrasen und nicht zuletzt der geschwungene Main inmitten seiner Auewiesen würden beeinträchtigt, z.T. vollständig zerstört. Das Maintal als wichtige Verbundachse für die Fauna würde ein weiteres Mal durchbrochen. Das Wasserschutzgebiet "Unterstück" der Banzer Gruppe würde auf 950 m durchschnitten. Nicht ein einziger Quadratmeter Boden soll für die 42 ha Neuversiegelung entsiegelt werden.

In den nächsten Jahren sollen für die gesamte A 71/ A 73 ca. 2,8 Mio. € für 226 km verbaut werden. Der Abschnitt Ebersdorf b. Co. - Lichtenfels hat eine Länge von 13,4 km.

1.836 Bürgerinnen und Bürger haben im Laufe des Anhörungsverfahrens Einwendungen gegen das Vorhaben eingereicht. Ihre meist grundsätzlichen Bedenken und Kritikpunkte wurden samt und sonders von der Regierung abgeschmettert.

Der Bund Naturschutz klagt nicht nur als betroffenen Eigentümer zweier von der Trasse betroffener Grundstücke, sondern als anerkannter Naturschutzverband erstmals auch aufgrund des am 4. April 2002 in Kraft getretenen Verbandsklagerechtes (neues Bundesnaturschutzgesetz). Mit der Möglichkeit der Verbandsklage ergeben sich endlich umfassende Klagerechte, die auch alle neuen Autobahnplanungen umfassen.

Statt Millionen Euro Steuergelder in ein wenig zukunftsfähiges Verkehrssystem zu stecken und dabei eine wunderschöne Landschaft zurechtzuhobeln, sollte das knappe Geld in den Ausbau der Flächenbahn und den Lärmschutz in Coburg investiert werden. Ergänzungsmaßnahmen am bestehenden Straßennetz, z.B. an der B 4 im Itzgrund wären damit ebenfalls finanzierbar.

Der Bund Naturschutz appelliert deshalb nochmals an die politisch Verantwortlichen der Städte Coburg und Lichtenfels sowie der Gemeinden an der Trasse, langfristig zu denken und dauerhaften Verkehrslösungen den Vorzug zu geben. Solange die Abschnitte Coburg - Ebersdorf und Ebersdorf-Lichtenfels nicht gebaut sind, lassen sich noch alle Alternativen verwirklichen.

Nachdem - auch durch Fehlleistungen der politischen Vertreter Coburgs - der Bau der A73 von Norden her im Gange ist, muss die Stadt vor zusätzlichem Lärm geschützt werden. Der Bund Naturschutz, der vor dieser Situation immer gewarnt hat, schlägt deshalb dringende Maßnahmen im Stadtbereich Coburgs vor:

Bahnausbau in der Region:
Lückenschluss Coburg-Hildburghausen
Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Lichtenfels-Coburg

Lärmschutz in Coburg:
Einhausung im Abschnitt Bahnhof bis Weichengereuth
Ausbau auf 2+1 Spuren im Abschnitt Weichengereuth mit Ampelfreischaltung in Gegenrichtung bei Stossverkehr

Ertüchtigung des bestehenden Netzes
Ausbau der B4 zwischen Coburg und Breitengüßbach auf 3 Spuren



gez.

Prof. Dr. Hubert Weiger
Landesvorsitzender

Rita Poser
1. Vorsitzende der Kreisgruppe Coburg,
Mitglied des Landesvorstandes

Toni Reinhardt
1. Vorsitzender der Kreisgruppe Lichtenfels



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Tel. 0911/81 87 8-24
Fax 0911/86 95 68