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BN stellt gerichtlichen Eilantrag und fordert Erschließungsstopp

Interkommunales Gewerbegebiet Argental

24.06.2020

Im Streit um das interkommunale Gewerbegebiet Argental im Westallgäu, einem bayerischen Präzedenzfall zum Landschaftsschutz, hat der BUND Naturschutz heute weitere gerichtliche Schritte eingeleitet und appelliert an die Zweckverbandsgemeinden, nicht mit baulichen Erschließungs-maßnahmen zu beginnen, bevor ein abschließendes Urteil vorliegt.

„Wir gehen von einem hohen Risiko für die Zweckverbandsgemeinden aus, wenn Sie jetzt mit der Erschließung beginnen“, so der BN-Rechtsanwalt Dirk Teßmer. "Der BN rügt in dem Verfahren grundsätzliche Fragen des Landschaftsschutzes. Diese sind anders als formelle Fehler im Regelfall nicht heilungsfähig“.

Bei dem Verfahren handelt es sich um einen Präzedenzfall zur bayerischen Landesplanung. Erstmalig wird darin gerichtlich überprüft, was eine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist. Hintergrundinfos dazu finden Sie unter:
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/praezedenzfall-zur-bayerischen-landesplanung-flaechenverbrauch.html

Der Gewerbegebietszweckverband hat nun angekündigt, ohne eine Entscheidung mit der Erschließung des ca. 7 ha großen Gebiets, das in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet liegt, zu beginnen. Hintergrund ist die Hoffnung des Zweckverbandes, dass bereits umgesetzte Baumaßnahmen später nicht mehr rückgebaut werden müssen und ggf. vorliegende Fehler im Bebauungsplan in ergänzenden Verfahren wieder geheilt werden können. Diese Einschätzung teilt der BN nicht.
Während der erste BN-Antrag vom Gericht aufgrund der seinerzeit fehlenden Eilbedürftigkeit einer Entscheidung abgelehnt wurde, muss das Gericht jetzt in Anbetracht des Beginns der Erschließungsmaßnahmen die Erfolgsaussichten der Klage prüfen. „Wir sind überzeugt, dass das Gericht die absehbare Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans feststellen und dessen Vollziehbarkeit aussetzen wird“, so Rechtsanwalt Dirk Teßmer.

Für Rückfragen:
Thomas Frey
BN-Regionalreferent für Schwaben               
089 548298-64, 0160-95501313,
thomas.frey@bund-naturschutz.de