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BUND Naturschutz begründet Klage gegen das geplante Wasserkraftwerk Eisenbreche im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen

Erhebliche Zweifel an korrektem Vorgehen des Landrats und Genehmigungsfähigkeit der Anlage

10.08.2015

Das Landratsamt Oberallgäu hat Anfang Mai den Antrag für das geplante Wasserkraftwerk am Naturdenkmal Eisenbreche im Hintersteiner Tal genehmigt. Der BUND Naturschutz hat nun seine Klagebegründung beim Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht. Bei der Akteneinsicht im Landratsamt wurden zahlreiche Dokumente aufgefunden, die erhebliche Zweifel am rechtsstaatlich korrekten Vorgehen von Landrat Anton Klotz wecken. "Wer Investoren ihren eigenen Genehmigungsbescheid schreiben lässt, weil die Fachbehörden keine Genehmigungsfähigkeit attestieren, tritt nicht nur den Naturschutz, sondern auch den Rechtsstaat mit Füßen", so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz.

"Aufgrund der vielfachen Verstöße gegen europäisches, deutsches und Bayerisches Naturschutzrecht sind wir zuversichtlich, dass unsere Argumente bei Gericht Bestand haben werden und der Genehmigungsbescheid für diesen geplanten Naturfrevel aufgehoben wird", so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz.

"Die Eisenbreche im Hintersteiner Tal ist ein einzigartiges Naturjuwel, das durch das geplante Wasserkraftwerk erheblich beeinträchtigt werden würde", erklärt Christine Müller-Speer, Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu. Die bisher praktisch unberührte Klamm ist daher auch maximal geschützt, als Naturdenkmal, als Naturschutzgebiet, als Landschaftsschutzgebiet, als europäisches Fauna-Flora-Habitat Gebiet, und als europäisches Vogelschutzgebiet. Die Ostrach soll nach dem Willen der Investoren mit einem fünf Meter hohen Staudamm aufgestaut werden. Durch ein Ausleitungsbauwerk sollen bis zu 80% des Wassers der Klamm entzogen werden. Mit dem Kraftwerk sind erhebliche Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft verbunden. Daher haben alle Fach-Behörden den Kraftwerksbau abgelehnt und zahlreiche den Antrag als "nicht genehmigungsfähig" erachtet, darunter die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Oberallgäu, die Höhere Naturschutzbehörde der Regierung von Schwaben, der Bezirk Schwaben oder das Wasserwirtschaftsamt Kempten. Auch das bayerische Umweltministerium schreibt: "Der Neubau von Querbauwerken an bisher frei fließenden Gewässerabschnitten nur aus Gründen der Energieerzeugung widerspricht in diesen Gebieten [=ökologisch besonders bedeutsame Gebiete] den Zielen einer ökologischen Energiewende."

Landrat Anton Klotz wies die Untere Naturschutzbehörde dennoch an, einen Genehmigungsbescheid zu erstellen, obwohl ihm die Rechtslage bekannt war.

Offensichtlich ist der Genehmigungsbescheid dann unter Mithilfe der Anwälte der Investoren erstellt worden. So liegt dem BUND Naturschutz folgender Aktenvermerk des zuständigen Sachbearbeiters vor:

"Am 21.4.2015 übergab mir Herr Landrat Klotz einen USB-Stick und erklärte mir, dass auf diesem der wasserrechtliche Bescheid in der Form gespeichert wäre, wie er auszulaufen hab. Er erklärte mir, dass er die Fassung des Bescheides des Landratsamtes der Antragstellerin übergeben habe. Diese habe ihn an ihre Rechtsanwaltskanzlei weitergegeben und im Sinne der Antragstellerin überarbeitet. Er erklärte mir, dass er den Bescheid in dieser Fassung unterschreiben werde."

Neben dem zweifelhaften Zustandekommen des Genehmigungs-bescheides stellt der BN in seiner Klagebegründung auch fachlich und rechtlich fest, dass das Projekt nicht genehmigungsfähig ist,

weil es gegen die Verbote der Naturschutzgebietsverordnung und der Verordnung zum Schutz des Naturdenkmals Eisenbreche verstößt und eine Befreiung aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht kommt,

weil das Projekt in mehrfacher Hinsicht gegen die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes verstößt und eine Ausnahme nicht erteilt werden kann,

weil das Projekt gegen das Wasserhaushaltsgesetz verstößt und eine Ausnahme von dem dort niedergeschriebenen Verschlechterungsverbot nicht erteilt werden kann,

weil das Projekt wegen seiner Lage im Naturschutzgebiet gegen das Energie- und Naturschutzprotokoll der Alpenkonvention verstößt und ein Ausnahmetatbestand nicht existiert,

weil das Projekt gegen die artenschutzrechtliche Verbote verstößt und eine Ausnahmegenehmigung nicht erteilt werden kann,

weil das Projekt ohne eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt worden ist.

"Auffallend ist, dass sich der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes mit unseren vielen konkret vorgebrachten Argumenten überhaupt nicht im Detail auseinandersetzt." kommentiert Dr. Christine Margraf, Artenschutzreferentin des BN für Südbayern, den Bescheid. "Auch die Fachargumente von Fachbehörden werden einfach übergangen. Wir schließen daraus, dass unsere Argumente nicht zu entkräften waren."

Wann eine Verhandlung über das Verfahren angesetzt wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Auch der Landesbund für Vogelschutz hat eine Klage gegen das Wasserkraftwerk eingereicht.

Weitere Hintergrundinformationen erhalten Sie unter:
www.eisenbreche.de

Für Rückfragen: Dr. Christine Margraf, Leiterin BN-Fachabteilung für Südbayern Tel: 089-548298-89, christine.margraf@bund-naturschutz.de