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BUND NATURSCHUTZ ENTTÄUCHT ÜBER URTEIL ZUM AUSBAU DER B10 BEI NEU ULM

FREISTAAT BAYERN WILL „AUTOBAHN“ DURCH LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET MIT MAXIMALEM FLÄCHENVERBRAUCH BAUEN

22.05.2018

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München hat die Klagen des BUND Naturschutz und eines Landwirtes gegen den autobahngleichen Maximalausbau der B10 bei Neu-Ulm abgelehnt. Der BUND Naturschutz hatte sich für eine deutliche Reduzierung des Ausbauquerschnitts von 31 Meter auf 21 Meter Breite  eingesetzt.

„Das Verfahren hat leider verdeutlicht, dass das Bundesverkehrsministerium und der Freistaat Bayern keinerlei Interesse an einer Reduzierung des Flächenverbrauchs und an der Einsparung von Steuergeldern haben“, kommentiert der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner das Urteil.

Sowohl das Bundesnaturschutzgesetz als auch das Bundesbodenschutzgesetz sehen ein Minimierungsgebot bei Eingriffen vor. Nach Ansicht des BUND Naturschutz werden diese Vorgaben mit dem 31 Meter breiten Maximalausbau der B10 im Landschaftsschutzgebiet Pfuhler Ried nicht umgesetzt.

„Die Arroganz der Behörden gegenüber den Belangen der Menschen und der Natur vor Ort ist im gesamten Verfahrensablauf eklatant zum Vorschein gekommen“, ergänzt Bernd Kurus-Nägele, Geschäftsführer der BN-Kreisgruppe Neu-Ulm.

Der 31m breite autobahngleiche Ausbau der B10 ist vom Bundesverkehrsministerium angeordnet und die Planung vom Freistaat Bayern umgesetzt worden, obwohl die Stadt Neu-Ulm, viele in einer Bürgerinitiative zusammengeschlossene Bürger, die betroffenen Landwirte und der BUND Naturschutz für einen deutlich reduzierten Ausbau plädiert haben.

„Wir bedauern sehr, dass das Gericht nicht den Mut hatte, sich gegen die Behörden des Freistaates Bayern für eine menschen- und naturverträgliche Lösung auszusprechen“,  erklärt Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben. „Leider sind die gesetzlichen Regelungen so, dass die Straßenbaubehörden weitgehend freie Hand bei der Ausgestaltung von Straßenbauvorhaben haben.“

Der BUND Naturschutz hat vor Gericht dem Freistaat Bayern einen Vergleich angeboten. Wenn der Querschnitt der Straße von 31m auf 21m zurückgenommen worden wäre, hätte der BN seine Klage zurückgenommen. Die Vertreter des Freistaates haben dieses Vergleichsangebot allerdings abgelehnt und auf einen Maximalausbau beharrt.

Die leidtragenden sind die Menschen und  die Natur in Neu-Ulm. Durch das Vorhaben werden tausende Autos mehr auf der B10 in den Stadtbereich von Neu-Ulm hineingeleitet.  Dagegen werden die Autobahnen A7 und die A8 um einige Tausend Fahrzeuge entlastet. Das bringt Lärm und Abgase vor die Haustüre der Neu-Ulmer.
Auch der wichtige Naherholungsraum der Neu-Ulmer, das Pfuhler Ried wird weiter belastet. Für die Tiere und Pflanzen ist eine 31m breite Autobahn durch das Landschaftsschutzgebiet eine schwere zusätzliche Beeinträchtigung. Die Zerschneidungsintensität nimmt massiv zu.

Der BN wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann über den weiteren Fortgang entscheiden.

Für Rückfragen:

Thomas Frey                       
Regionalreferent für Schwaben      
089 / 548298-63, 0160-95501313      
thomas.frey@bund-naturschutz.de         

Bernd Kurus-Nägele
Geschäftsführer BN-Kreisgruppe Neu-Ulm
0173 / 3249171
bundnatnu@aol.com