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BUND Naturschutz fordert sofortige Aussetzung aller Planungsverfahren bis nach der Covid-19-Pandemie

Der BUND Naturschutz (BN) protestiert gegen die Fortführung der Beteiligungsverfahren zu Planungsvorhaben von Höchstspannungsleitungen in Bayern trotz Ausgangsbeschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie. Der BUND Naturschutz kritisiert das von den Behörden vorgeschlagene „Corona-bedingte Sonderverfahren“ scharf. Die Verfahren sollen weiterlaufen, so die Behörden, aber eine echte Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Stromnetzplanung kann nicht stattfinden. In Zeiten der Covid-19-Pandemie müssen die Verfahren ruhen und ausgesetzt werden.

20.04.2020

Als Folge der Covid-19-Pandemie können Erörterungstermine gemäß § 15 NABEG nicht stattfinden, da eine Versammlung von Hunderten von Menschen nicht zulässig ist. Der BN begrüßt diese Vorgehensweise der Vorhabensträger, in Bayern sind dies u.a. die Bundesnetzagentur, bayerische Bezirksregierungen, und die Tennet AG als Übertragungsnetzbetreiber. Der BN akzeptiert, dass diese Erörterungstermine, bei denen die betroffenen Bürger*innen, Kommunen, Landkreise und Umweltschutzverbände ihre Einwendungen und Vorschläge mündlich vortragen oder in schriftlichen Stellungnahmen erläutern und im Dialog mit Behörden und Vorhabensträgern erörtern, nun verschoben werden. Dies gebietet auch das Verfahrensrecht.

„Nicht akzeptabel ist jedoch, dass die Vorhabensträger nun verkünden, in der nächsten Zeit die „Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsarbeit“ nun online, am Telefon oder per Post fortzusetzen, als ob es keine besondere Lage im Land gäbe. Sicherlich gibt es Menschen, die solche Angebote nutzen können und wollen. Andererseits gibt es Menschen, die unter besonderen Belastungen in Haushalt, Familie, Arbeitsstelle oder Arbeitslosigkeit leiden und die diese „Angebote“ der Netzbetreiber nicht wahrnehmen können. „Gerade für diese Menschen muss ein Grundsatz der „Barrierefreiheit“ gelten, der durch das Verfahrensrecht, zu dem auch die Durchführung von Erörterungsterminen gehört, gewährleistet wird“, so Peter Rottner, Landesgeschäftsführer und Verwaltungsjurist. „Diese Menschen sind von dem parallel weiterlaufenden Beteiligungsverfahren faktisch ausgeschlossen und werden diskriminiert. Wenn dann vielleicht im Herbst ein Erörterungstermin stattfände, hätten sie deutlich schlechtere Bedingungen als andere. Eine solche Bevorzugung einerseits bzw. andererseits Benachteiligung widerspricht dem Verfahrensrecht, das gleiche Bedingungen für alle schaffen will. Daher müssen die Verfahren sofort und generell gestoppt werden,“ so Peter Rottner weiter.

Ebenso kritisiert der BN, dass seitens der Bundesnetzagentur Fristen gesetzt werden, nach denen weitere Stellungnahmen ausgeschlossen sind oder unter schlechteren Bedingungen erstellt werden müssen. Wer also „Covid-19-bedingt“ diese nicht einhalten kann, wird faktisch von der Beteiligung und der nachfolgenden Erörterung ausgeschlossen.

Gleichermaßen kritisiert der BN das Vorgehen der Bundesnetzagentur, einen „vorläufigen Untersuchungsrahmen“ zu erstellen auf Grundlage von Stellungnahmen derer, die solche aktuell erstellen können, als rechtswidrig. Ein solches „vorläufiges“ Verfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen. Diese Dokumente, die unter Ausschluss von Personen und öffentlichen Einrichtungen, die derzeit überlastet sind, erstellt wurden, dürfen im Verfahren keine Rolle spielen. Hier werden Rechte eingeschränkt, wodurch andere einen Vorteil erhalten.

Der BN fordert daher die Vorhabensträger der Trassen SüdLink, SüdOstLink, Juraleitung, Ostbayernring und anderer auf, solche Sonderverfahren, die keine rechtliche Grundlage haben, und in Zeiten der Covid-19-Pandemie nicht gleichberechtigt von allen Interessierten nutzbar sind, sofort einzustellen. Der BN fordert eine Aussetzung der Planungsverfahren, bis wieder ohne Einschränkung eine generelle Beteiligung durch persönliche Einsichtnahme und Beteiligung an Erörterungsterminen für Alle gegeben ist. Eine Fortführung von Verfahren für einen eingeschränkten Kreis von Mitwirkenden sieht der BN als Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften für eine freie und gleichberechtigte Beteiligungsmöglichkeit Aller an den Verfahren.


Pressekontakt für Rückfragen:
Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Tel.: 0151-5048-9963