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BUND NATURSCHUTZ KÄMPFT FÜR DEN ERHALT DES PFUHLER RIEDES

GERICHTSVERHANDLUNG ZUM AUTOBAHNGLEICHEN AUSBAU DER B10 BEI NEU-ULM VOR DEM BAYERISCHEN VERWALTUNGSGERICHTSHOF

04.05.2018

Am Dienstag, den 8. Mai ab 10.00 Uhr verhandelt der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die Klage des BUND Naturschutz und eines Landwirtes gegen den Ausbau der B10 bei Neu-Ulm. Die Klage wird von der „Bürgerinitiative Pfuhler Ried“ unterstützt.

„Ein autobahngleicher Ausbau der B10 durch das Pfuhler Ried zerstört letzte naturnahe Landschaften im ohnehin schon stark zersiedelten Großraum Neu-Ulm“, so Wolfgang Döring, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Neu-Ulm. „Wir hoffen, mit dem Gerichtsverfahren eine deutliche Reduzierung des Querschnitts erreichen zu können.“

Walter Zerb, der Sprecher der Bürgerinitiative Pfuhler Ried  macht deutlich: "Um die Probleme an der B 10  zu lösen bedarf es nicht des völlig überdimensionierten, umweltschädlichen vierspurigen Ausbaus. Eine viel schnellere und umweltschonende Abhilfe wäre kurzfristig möglich. Sie könnte mit der Beseitigung der Ampeln  an der Einmündung der Breitenhofstraße und an der A7 erreicht werden, verbunden mit dem Ausbau der Auffahrten zur A7 zum vollen Kleeblatt."

Richard Mergner, BN- Landesvorsitzender ergänzt: „Solche Projekte verdeutlichen, warum das geplante Volksbegehren gegen den Flächenfraß in Bayern sinnvoll ist. Völlig überdimensionierte Projekte  wie der B10-Ausbau wären mit einem erfolgreichen Volksbegehren in Zukunft hoffentlich nicht mehr möglich“.

Der BUND Naturschutz lehnt des Ausbau der B10 zwischen Neu-Ulm und der Auffahrt Burlafingen ab, weil mit dem Ausbau

  1. 1. ein erheblicher Verlust von landwirtschaftlichen und naturnahen Flächen verbunden ist,
  2. mehr Verkehr verursacht und damit mehr Lärm, Schadstoff- und Klimagasausstoß gerade im Stadtgebiet von Neu-Ulm bewirkt,
  3. erhebliche negative Auswirkungen auf seltene Arten, wie den stark gefährdeten Kiebitz einhergehen,
  4. die Erholungsqualität im Pfuhler Ried noch mal zusätzlich stark beeinträchtigt wird.

Das Pfuhler Ried ist ein Niedermoorgebiet südöstlich von Neu-Ulm, in das in der Vergangenheit leider auch schon massiv eingegriffen wurde. Einerseits durch Gewerbegebietsausweisungen der Stadt Neu-Ulm, andererseits durch den Neubau der B10 Anfang der 2000er Jahre. Trotzdem sind in dem Gebiet noch naturnahe Bereiche vorhanden, die zum einen ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Bewohner der Stadt Neu-Ulm darstellen, zum anderen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bieten. So brütet hier noch der Kiebitz und die Feldlerche. Beides Bodenbrüter, die in den vergangenen Jahren bayernweit starke Bestandsrückgänge wegen der Zerstörung Ihres Lebensraumes zu erleiden hatten.

Durch den autobahngleichen Ausbau der B10 würde es zu mehr als einer Verdreifachung der heutigen Fahrbahnbreite kommen auf 31m kommen.

Der BUND Naturschutz wird mit einer Pressemitteilung über den Ausgang der Klage informieren, sofern am Tag der Verhandlung schon eine Entscheidung bekannt gegeben wird.

Für Rückfragen:  
Thomas Frey, Regionalreferent für Schwaben
089 / 548298-63, 0160-95501313
thomas.frey@bund-naturschutz.de