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BUND Naturschutz kritisiert Vorgehen der Stadt bei den Fällungen am Bergkirchweih-Gelände

Der BUND Naturschutz hat seine Kritik am Vorgehen der Stadt bei den Baumfällungen auf dem Bergkirchweihgelände bekräftigt und ein Um-denken gefordert. Sicherheit der Besucher sei selbstverständlich weiterhin oberstes Gebot, doch es gehe auch um den Erhalt des Bestandes. „Wir wollen, dass in Erlangen auch zukünftig Veranstaltungen wie Bergkirchweih und Schlossgartenfest unter wertvollen alten Bäumen stattfinden können“, sagte Herbert Fuehr, Vorstandsmitglied der BN-Kreisgruppe Erlangen.

24.05.2019

Aus einem Schreiben des von der Stadt beauftragten Gutachters geht hervor, dass dieser für die Zugversuche die Mindestsicherheit auf 200 Prozent (Sicherheitsfaktor 2,0) festgesetzt hat. Die Gründe dafür sind nicht nachvollziehbar, betont der BN Baumexperte Christopher Busch, der auch für den BN-Landesverband tätig ist. Bei der Beurteilung der Baumsicherheit mittels Zugversuch habe sich der gleiche Sicherheitsfaktor wie beim Flugzeugbau von 1,5 in über 15.000 haftungsrelevanten Gutachten bewährt, ohne dass es zu einem Schaden gekommen sei (Quelle: Lothar Wessolly Martin Erb, Handbuch der Baumstatik und Baumkontrolle, 2014, S. 142 f). "Wenn man nun unbedingt will, könnte durch moderates Einkürzen der Baumkronen die Sicherheit erhöht werden. Auch Luftfahrtingenieure könnten Flugzeuge hier und da verstärken, ggf. die Flügel etwas dicker bauen, um ein besonders sicheres Flugzeug zu bauen. Das würde dann allerdings nicht mehr fliegen" so Busch. "Durch übertriebene Sicherheitsanforderungen könnten auch die Bäume am Berg ihre Funktion verlieren, die der Bergkirchweih die unvergleichliche Atmosphäre geben."

Das Gegengutachten kann eingesehen werden. Dagegen verweigerte die Stadt die Einsicht in die von ihr in Auftrag gegebene Expertise, zunächst mit dem Hinweis auf das Urheberrecht des Verfassers. Dieses Urheberrecht gibt es aber nicht. Die "finale Version" des Gutachtens wird nach Auskunft der Abteilung Stadtgrün in diesen Tagen erwartet. Sie werde der BN dann einsehen können. Dagegen bleibt die vorläufige Version, auf deren Grundlage die Fällung kurzfristig angeordnet und von der Firma des Verfassers durchgeführt wurde, unter Verschluss.

Somit lasse sich nicht nachvollziehen, ob und welche Unterschiede es zwischen der vorläufigen und der finalen Version gibt, betonte Herbert Fuehr.

Der BN kritisiert zugleich, dass die Fällungen mit dem pauschalen Hinweis auf "Gefahr im Verzug" so schnell durchgeführt wurden. Eine genaue Begründung dafür gab die Stadt aber nicht.

"Die Bürger sind verunsichert" so BN-Kreisvorsitzender Rainer Hartmann. "Das liegt auch an der Kommunikation der Stadt. Darum möchte der BN im Herbst zu einer Veranstaltung einladen, um die vielen offenen Fragen zu klären. Zum Beispiel zur Verkehrssicherungspflicht von Bäumen. Ab wann müssen Bäume gefällt werden? Wie hafte ich als Baumeigentümer? Gibt es Alternativen zur Fällung?"

 

Für Rückfragen: Dr. Daniel Mühlleitner

Projekt "Neue Chancen für alte Bäume"

Tel. 0911/57 52 94 - 0 E-Mail: stadtbaum@bund-naturschutz.de