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BUND Naturschutz zum Revisionsverfahren am Bundesverwaltungsgericht

Alte Buchen im Steigerwald weiterhin ohne Schutz

BN appelliert an Staatsregierung Schutzgebiet für Weltnaturerbe einzurichten

21.12.2017

Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) hatte mit einer Klage für den Erhalt des Schutzgebietes (Geschützter Landschaftsbestandteil) im Steigerwald bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gekämpft. Leider hat das Gericht die Klage heute im Revisionsverfahren abgewiesen. Der BN bedauert, dass das Bundesverwaltungsgericht aus formalen Gründen den Geschützten Landschaftsbestandteil für den "Hohen Buchenen Wald" nicht als geeignetes Instrument ansieht.

"Die Schutzwürdig- und -notwendigkeit ist offenkundig, weil auch schon in der Vorinstanz vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof klar festgestellt wurde, dass die betreffenden Wälder schutzwürdig sind", so BN-Landesvorsitzender Hubert Weiger. "Wir appellieren jetzt dringend an die Bayerische Staatsregierung, ein wirksames Naturschutzgebiet für den Hohen Buchenen Wald im Steigerwald zu schaffen. Nur ein nutzungsfreies Schutzgebiet in entsprechender Größe und Qualität ermöglicht es, eine von den Menschen der Region gewünschte Weltnaturerbe-Bewerbung auf den Weg zu bringen. Nur so lassen sich die anhaltenden Auseinandersetzungen um den fehlenden Schutz der alten dicken Buchen im Steigerwald befrieden." Damit würde auch dem Antrag der Marktgemeinde Ebrach vom 21.03.2011 entsprochen und das wäre auch eine Umsetzung des Kreistagsbeschlusses von Bamberg vom 20.12.2010 im Hinblick auf eine Weltnaturerbe-Bewerbung.

Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BUND Naturschutz, erläutert: "Wir sind ebenso wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof von der Schutzwürdigkeit des Hohen Buchenen Waldes überzeugt und haben deshalb als BN alle Rechtswege ausgeschöpft, um einen überfälligen Schutz zumindest für Teile der Buchenwälder im Nordsteigerwald zu erreichen. Es ist schade, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht die ihm zur Verfügung stehenden Mittel ergriffen hat, die Natur im Steigerwald wirksam zu schützen. Darüber hinaus bedeute die Klageabweisung, dass das Schutzinstrument "Geschützter Landschaftsbestandteil" in Wäldern nicht eingesetzt werden kann. Insofern ist dies heute ein schwarzer Tag für die Entwicklung des Naturschutzrechtes in Deutschland."

Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN, ergänzt: "Wir erwarten von den Bayerischen Staatsforsten, den seit 2014 ausgesetzten Holzeinschlag nicht wieder aufzunehmen, sondern den Hohen Buchenen Wald in ihr Trittsteinkonzept für nutzungsfreie Naturwälder aufzunehmen. Nur so kann die ökologisch wertvolle Substanz der über 7.600 alten und dicken Bäume erhalten werden, die wir im Gebiet kartiert haben. Ansonsten befürchten wir, dass eine weitere Verschärfung der Debatten droht, wenn im Hohen Buchenen Wald wieder dicke Buchen vom Staatsforstbetrieb gefällt werden."

Nach Ansicht des BN ist mit dem Ende der gerichtlichen Auseinandersetzungen der Weg frei, ein geeignetes Naturschutzgebiet im Hohen Buchenen Wald durch die Regierung von Oberfranken schützen zu lassen. Dies hatte der Markt Ebrach bereits 2011 beantragt, bis heute ohne Ergebnis. Der BN fordert, dass die Staatsregierung den ökologisch hochwertigen Wäldern im Steigerwald endlich den notwendigen Schutz gewährt. "Wir bedauern es sehr, dass die Staatsregierung nicht nur einen Nationalpark Steigerwald ablehnt, sondern auch die Kompromisslösung für den Hohen Buchenen Wald, ein Schutzgebiet mit weniger als 10 Prozent der Nationalparkfläche", so Ralf Straußberger, BN-Waldreferent. Der BN wird sich deshalb weiter intensiv für einen Nationalpark Steigerwald einsetzen und kurzfristig für ein Naturschutzgebiet - auch unabhängig von der aktuellen Entscheidung über einen dritten Nationalpark in der Rhön oder den Donau-/Isarauen.

Für Rückfragen:

Dr. Ralf Straußberger Waldreferent BUND Naturschutz

Tel. 0911 / 818 78 - 22, Mobil: 0171 / 738 17 24
E-Mail: ralf.straussberger@bund-naturschutz.de