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Debatte um Grenzwerte bei Luftschadstoffen - GRENZWERTE ERNST NEHMEN UND VERKEHRSWENDE FÜR SAUBERE LUFT IN BAYERN EINLEITEN

Die jüngste Forderung einer Gruppe von Lungenärzten, die europaweit geltenden Grenzwerte für Stickoxide auszusetzen, hält der BUND Naturschutz in Bayern für unverantwortlich gegenüber den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Die Grenzwerte sind u.a. von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erarbeitet und vielfach geprüft worden. Sie sind seit 20 Jahren bekannt und gelten seit dem Jahr 2010.

24.01.2019

"Die Frage ist doch, warum sich jetzt Ärzte zu Wort melden, wenn das seit fast zehn Jahren geltende Recht zum Schutz der menschlichen Gesundheit ganz oben auf der politischen Agenda steht und endlich durchgesetzt werden soll. Die Forderung, europäische Grenzwerte auszusetzen, ohne den wissenschaftlichen Beleg dafür, dass diese für den Gesundheitsschutz nicht erforderlich sind, ist geradezu absurd", so Richard Mergner, Landesvorsitzender. Die Grenzwerte dienen dem Gesundheitsschutz und sind Vorsorgewerte, besonders für Kinder, ältere und gesundheitlich vorbelastete Menschen.

Die Schweiz hat einen noch strengeren Grenzwert von 30 µg/m³ für Stickstoffdioxid eingeführt, der WHO-Richtwert liegt bei 20 µg/m³ (EU: 40 µg/m³ im Jahresmittel). Studien haben zudem nachgewiesen, dass Stickoxide insbesondere bei Kindern ein reduziertes Lungenwachstum bedingen und auch ältere Menschen vermehrt von Atemwegserkrankungen betroffen sind.

Der BUND Naturschutz verweist in diesem Zusammenhang auf den Leitartikel "Risiko Luftschadstoffe" in Ausgabe 1/ 2019 der Münchner Ärztlichen Anzeigen und das aktuelle Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. "Atmen: Luftschadstoffe und Gesundheit". Die Fachgesellschaft, in der fast 4.000 Mediziner vertreten sind, hat im Jahr 2018 anerkannte Wissenschaftler*innen gebeten, die relevante Fakten zusammenzustellen und kommt zu der klaren Forderung, dass eine "deutliche Reduktion der Luftschadstoffbelastung geboten" ist. Die Stickoxidbelastung wird dabei ausdrücklich einbezogen.

Für Rückfragen:

Martin Geilhufe, Landesbeauftragter

Tel.: 0172 7954607