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DER SCHUTZ DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN MUSS AUCH BEI STAATLICHEN BAUVORHABEN OBERSTE PRIORITÄT HABEN

STAATLICHE BAUÄMTER IM VISIER DES BUND NATURSCHUTZ

05.06.2018

Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) fordert, dass die staatlichen Bauämter bei der Realisierung staatlicher Bauvorhaben dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen oberste Priorität einräumen. Immer wieder stellt der BUND Naturschutz v.a. bei staatliche Straßenbauvorhaben fest, dass die staatlichen Bauämter ihr Verkehrsziele über die Belange des Natur- und Umweltschutzes stellen. Das Fass zum Überlaufen brachte nun die Absicht des Staatlichen Bauamtes Krumbach, der Stadt Höchstädt für die Auflösung ihres Wasserschutzgebietes knapp 1,5 Millionen Euro als Prämie zu zahlen. Deshalb möchte Bayerns größter Umweltverband die staatlichen Bauämter nun zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichten. Hierbei berufen sich die Naturschützer auf die Verfassung des Freistaates.

„§ 141 der Verfassung des Freistaates Bayern besagt eindeutig, dass der Schutz von Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen auch bei den staatlichen Bauämtern zu den vorrangigen Aufgaben gehört“, erklärt BN-Landesvorsitzender Richard Mergner. Die Realität sieht jedoch leider anders aus.

Die 22 staatlichen Bauämter erledigen im Freistaat Bayern die Aufgaben des staatlichen Hochbaus und des Straßenbaus. Somit sind sie alleinverantwortlich für die Umsetzung staatlicher Eingriffsvorhaben in der freien Natur. Deshalb kommt ihnen eine besondere Verantwortung für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu. Leider ist hierbei immer wieder festzustellen, dass die staatlichen Bauämter ihr Planungsziel über die Belange des Natur- und Umweltschutzes stellen und somit dieser Verantwortung nicht gerecht werden. Oft wird die sog. „Leichtigkeit des Verkehrs“ als absolutes Planungsziel festgelegt, während sich alle anderen Belange diesem Ziel unterordnen müssen.

„Jüngstes Beispiel hierfür ist die unverantwortbare Vorgehensweise des Staatlichen Bauamtes Krumbach im Zusammenhang mit den Planungen zur B16-Ortsumgehung von Höchstädt an der Donau“, erläutert Heidi Terpoorten, BN-Kreisvorsitzende im Landkreis Dillingen.  Hier bietet das Staatliche Bauamt Krumbach der Stadt Höchstädt eine Vereinbarung an, mit der es die Stadt gegen eine Zahlung von knapp 1,5 Millionen Euro zur Auflösung des seit Jahrzehnten im Norden bestehenden Wasserschutzgebietes bewegen will. Dies tut das Staatliche Bauamt nicht ohne Hintergedanken. Denn der geplante Bau einer B16-Nordumgehung würde hierdurch einfacher und günstiger realisiert werden können.

 „Wir wollten es zunächst nicht glauben, dass eine staatliche Behörde einer Stadt Geld anbietet, damit diese ihre natürliche Trinkwasserreserve aufgibt“,  so Dieter Leippert, Artenschutzexperte und Organisator der Petition. Jedoch hat er als artenschutzfachlicher Gutachter des BN die Erfahrung gemacht, dass die staatlichen Bauämter die Betroffenheit der Natur durch Straßenbauvorhaben oft nur oberflächlich untersuchen lassen. Beispiele hierfür sind die B16-Ortsumfahrung  Dillingen, St2033-Kreuzungsausbau Wertingen, die St2083-Ortsumfahrung Vilshofen, der B10 Ausbau bei Neu Ulm oder die  B 299/B 304 Ortsumfahrung Altenmarkt.
„Wir haben den Eindruck, dass die staatlichen Bauämter bei ihren Bauvorhaben in der freien Natur dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nicht die erforderliche Aufmerksamkeit schenken“, so Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben.  Aus diesem Grund hat sich der BN für die an die Bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, Frau Ilse Aigner, gerichtete Petition „Staatliche Bauämter müssen die natürlichen Lebensgrundlagen schützen“ entschieden.

„Der Bund Naturschutz hofft, dass die Ministerin § 141 der Verfassung des Freistaates Bayern ernst nimmt und die staatlichen Bauämter zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet“, so Richard Mergner abschließend. Die Petition unterzeichnen und unterstützen kann man online auf „https://dillingen.bund-naturschutz.de/aktionpetition.html“.

Für Rückfragen:

Thomas Frey
Regionalreferent für Schwaben
089 / 548298-63, 0160-95501313
thomas.frey@bund-naturschutz.de

Heidi Terpoorten
Vorsitzende BN-Kreisgruppe Dillingen
0171-5094726
heidi.terpoorten@email.de

Dieter Leippert
Vorstandsmitglied BN-Kreisgruppe Dillingen und Organisator der Petition
01577-7580705
leippert.d@arcor.de