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Tiere und Pflanzen

Genehmigung für Hähnchenmastanlage in Eschelbach außer Vollzug gesetzt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) stoppt Weiterbau und Inbetriebnahme der Hähnchenmastanlage in Eschelbach

14.08.2018

Der BUND Naturschutz rechnet nach wie vor mit Erfolg im Hauptsacheverfahren gegen den Neubau einer 144.000 Mastplätze umfassenden Hähnchenmastanlage in Eschelbach im Landkreis Pfaffenhofen

Der Bayerische VGH hat der Beschwerde des BN im Eilverfahren gegen die Inbetriebnahme der Hähnchenmastanlage in Eschelbach mit Beschluss vom 6. August 2018 stattgegeben. Das Gericht folgt der Argumentation des BN, wonach erhebliche Zweifel an der landwirtschaftlichen Privilegierung des Vorhabens bestehen. In diesem Fall, so das Gericht, sei dem Interesse am Schutz des Außenbereichs ein höheres Gewicht beizumessen, als den rein wirtschaftlichen Interessen des Investors. Auch im Übrigen seien die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren als offen zu bewerten, was insbesondere das Hervorrufen von schädlichen Umwelteinwirkungen (Geruch, Bioaerosole) und die Beeinträchtigung eines gesetzlich geschützten Biotops betrifft.

Damit hat der VGH den Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) München vom 23.März 2018 abgeändert.

In dem Beschluss des VGH wird ausgeführt, dass es insbesondere nicht gesichert ist, dass die geplante Tierhaltung als privilegiert gemäß § 35 Baugesetzbuch gelten könne. Denn es sei zweifelhaft, ob der landwirtschaftliche Betrieb über eine ausreichende Futtergrundlage verfüge. Derzeit werde ein Großteil der bewirtschafteten Betriebsfläche für die Substraterzeugung für die Biogasanlage des Betriebs genutzt. Auch sei offen, ob die dauerhafte Verfügbarkeit der angepachteten Flächen gesichert sei. Eine Klärung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

Für Rückfragen:
Marion Ruppaner
BN Agrarreferentin, Tel.: 0911 81 87 8 - 0 /20
marion.ruppaner@bund-naturschutz.de