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Hähnchenmastanlage noch nicht genehmigt

VG München bestätigt Fehler der behördlichen Prüfung, lehnt jedoch Eilantrag aufgrund einer Interessenabwägung ab. BUND Naturschutz rechnet noch mit Erfolg im Hauptsacheverfahren gegen den Neubau einer 140 000 Mastplätze umfassenden Hähnchenmastanlage in Eschelbach im Landkreis Pfaffenhofen.

27.04.2018

Das VG München hat den Eilantrag des BN gegen die Genehmigung der Hähnchenmastanlage in Eschelbach abgelehnt. Das Gericht sieht zwar Fehler in der behördlichen Prüfung der Privilegierung, hält diese jedoch für heilbar. Dabei bestätigt das Gericht Auffassung des BN, wonach zum Nachweis einer landwirtschaftlichen Privilegierung nicht nur langfristige Pachtverträge vorzulegen sind, sondern zur Berechnung des Futterbedarfs auch auf langfristige Hektarerträge abzustellen ist. Das Gericht betont insbesondere, dass wegen der Anforderung einer "flächenbezogenen" Tierhaltung eine Privilegierung nur dann in Frage komme, wenn auf den landwirtschaftlichen Flächen tatsächlich Futter angebaut und dieses dem Futtermittelkreislauf zugeführt werde. Zu den weiteren Kritikpunkten, die insbesondere das Immissionsschutz- und Naturschutzrecht betreffen, weist das Gericht darauf hin, dass vom BN "berechtigte Fragen" in Bezug auf die im Genehmigungsverfahren vorgelegten Gutachten aufgeworfen werden, die sich jedoch in einem Eilverfahren nicht beantworten lassen und daher der Klärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben müssen. In diesem Sinne bewertet das Gericht die Erfolgsaussichten als "offen" und räumt im Rahmen der Interessenabwägung dem Investitionsinteresse des Anlagenbetreibers Vorrang ein. Das Gericht weist jedoch darauf hin, dass in dem Fall, in dem das Hauptsacheverfahren zu Lasten der Beigeladenen enden sollte, hierauf u.a. mit einer Betriebseinstellung reagiert werden könnte, wodurch die Belastungen von Natur und Umwelt unterbunden werden könnten.

Für Rückfragen:

Marion Ruppaner
BN Agrarreferentin, Tel.: 0173-44 66 553
marion.ruppaner@bund-naturschutz.de